Der Arbeitgeber macht Fehler und unsere Kolleg*innen zahlen die Zeche!

Der Arbeitgeber hat bei DB Fernverkehr einigen Kolleg*innen die Überzeitzulage aus 2020 doppelt ausgezahlt – einmal nach dem bewährten EVG-Modell des „sollmindernden Vortrags“ und zugleich nach dem Arbeitszeitkontenmodell einer konkurrierenden Gewerkschaft. Nun fordert er die zu viel ausgezahlte Summe zurück.

Da unser Modell des sollmindernden Vortrags für die Kolleg*innen mehr Vorteile mit sich bringt, sehen wir bis heute nicht die Notwendigkeit eines anderen Modells. Der Arbeitgeber hat aber trotzdem das zweite jetzt eingeführt – dann müssen die Beschäftigten auch erwarten können, dass ihr Arbeitgeber seiner nötigen Sorgfaltspflicht bei der Umsetzung nachkommt und richtig rechnet. Für den Fehler zahlen unsere Kolleg*innen jetzt die Zeche! 

Allen Betroffenen empfehlen wir, die Höhe der Rückforderung zu prüfen. Falls Du hierbei Unterstützung brauchst, helfen Dir Deine EVG-Betriebsrät*innen oder Deine EVG-Geschäftsstelle gerne weiter.

Den Arbeitgeber fordern wir auf, die betroffenen Kolleg*innen über seinen Fehler nicht nur formlos per Mail zu informieren. Wir erwarten, dass mit allen Betroffenen persönliche Gespräche geführt werden, in denen erläutert wird, wie es zu der Falschberechnung kommen konnte - und wie sich die offensichtlich zu viel gezahlten Beträge errechnen. Für die betroffenen Kolleg*innen müssen zumindest kulante Rückzahlungsmodi vereinbart werden. In Zukunft dürfen weitere Abrechnungsfehler auf Kosten unserer Kolleg*innen nicht mehr vorkommen!