DB Fernverkehr AG: Anwendung von Tarifverträgen

Auf Grund von Irritationen in den letzten Wochen stellt die EVG nochmals fest: Es gelten nach wie vor die tariflichen Arbeitszeitregelungen der EVG für ALLE Beschäftigten im Bordservice der DB Fernverkehr AG. Diese tariflichen Regelungen sind bei der Dienstplangestaltung anzuwenden.

 

Auf Grund von Irritationen in den letzten Wochen stellt die EVG nochmals fest:

1. Es gelten nach wie vor die tariflichen Arbeitszeitregelungen der EVG für ALLE Beschäftigten im Bordservice der DB Fernverkehr AG.

2. Diese tariflichen Regelungen sind bei der Dienstplangestaltung anzuwenden.

3. Betriebsräte haben bei der Mitbestimmung zu prüfen, ob die geltenden Tarifbestimmungen der EVG zur Anwendung kommen.

4. Dies war auch die Basis für den Einigungsstellenentscheid vom 07.08.2015 zum Thema Pause auf dem Zug.