DB AG: Fehlerhafte Entgeltabrechnungen werden korrigiert

Die fehlerhaften Entgeltabrechnungen bei der DB AG werden korrigiert. Das hat der Arbeitgeberverband AGV MOVE nach unserer Aufforderung schriftlich zugesagt.

Im Januar dieses Jahres ist es vermehrt zu fehlerhaften Entgeltabrechnungen gekommen, da die vereinbarten Tarifnormen nicht immer korrekt umgesetzt wurden. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen hatten sich daraufhin beschwert.

Vor allem ging es um eine fehlerhafte Reduzierung der ZÜL/ZÜG. Davon waren nach bisherigen Informationen ausschließlich jene ZÜL/ZÜG-Empfänger betroffen, die sich beim EVG-Wahlmodell für die 6 Tage zusätzlichen Erholungsurlaub entschieden haben. Hier fehlen 2,6% der Zahlung.

Der AGV MOVE hat den Abrechnungsfehler uns gegenüber bestätigt. Der einbehaltene Beitrag soll mit der kommenden Entgeltabrechnung im Februar 2018 zurückerstattet werden.

Über die Korrektur und die Nachzahlung werden alle Kolleginnen und Kollegen auf der Abrechnungsbescheinigung Februar 2018 informiert.