DB AG: Fehlerhafte Entgeltabrechnungen – EVG fordert Korrektur und Information durch Arbeitgeberseite

Nachdem es im Januar 2018 vermehrt zu fehlerhaften Entgeltabrechnungen bei der DB AG gekommen ist, hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft den Arbeitgeberverband Agv MoVe aufgefordert, die Umsetzung der vereinbarten Tarifnormen gesamthaft zu überprüfen.

Die Beschwerden häufen sich: Immer mehr Kolleginnen und Kollegen berichten über eine fehlerhafte Reduzierung der ZÜL/ZÜG bei der Entgeltabrechnung Januar 2018. Nach bisherigen Informationen sind ausschließlich jene ZÜL/ZÜG-Empfänger betroffen, die sich beim EVG-Wahlmodell für die 6 Tage zusätzlichen Erholungsurlaub entschieden haben. Hier fehlen 2,6% der Zahlung.

Der Agv MoVe hat den Abrechnungsfehler bereits uns gegenüber bestätigt. Der einbehaltene Beitrag soll mit der kommenden Entgeltabrechnung im Februar 2018 zurückerstattet werden.

Doch das ist nicht genug: Wir fordern die Arbeitgeberseite auf, die korrekte Auszahlung, unter anderem der Zulagen RP und RT sowie DIff-Z zu überprüfen und bei fehlerhafter Bearbeitung ebenfalls zu korrigieren.

Die EVG fordert zudem, dass die betroffenen Beschäftigten schnellstmöglich über den Abrechnungsfehler und dessen Korrektur informiert werden!