Dank der EVG geht keine Überstunde verloren

Die Regelungen zur Arbeitszeit ändern sich zum Jahreswechsel 2025/2026. Dank der EVG profitierst du davon, denn Zuschläge für Mehrarbeit werden ab dem Jahr 2026 quartalsweise ausgezahlt. Bisher musstest du bis zum Jahresende warten. Außerdem gibt es ab 2026 eine Überzeitzulage von 25 % - mindestens 4,92 €.

Zum 31.12.2025 entfällt der sogenannte „Sollmindernde Vortrag“. Hierfür eine Alternative zu finden, war eine Verpflichtung aus der Schlichtung der Tarifverhandlungen im Jahr 2023.

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