Bundesteilhabegesetz: EVG fordert schnelle Umsetzung

Das geplante Bundesteilhabegesetz ist ein weiteres wichtiges sozialpolitisches Reformvorhaben der Bundesregierung. DGB und EVG begrüßen daher den Konsultationsprozess des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Das geplante Bundesteilhabegesetz ist ein weiteres wichtiges sozialpolitisches Reformvorhaben der Bundesregierung. DGB und EVG begrüßen daher den Konsultationsprozess des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die lange und umfangreiche Diskussion in der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegeld hat gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht und in vielen fachlichen Fragen größtenteils übereinstimmende Einschätzungen der Expertinnen und Experten vorliegen. Der DGB und seine Einzelgewerkschaften haben sich in die Diskussion eingeschaltet und dazu eine umfangreiche Stellungnahme verfasst.

Regina Rusch-Ziemba, stellv. Vorsitzende der EVG, fordert nun eine schnelle Umsetzung dieser Reform. Denn die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt in Deutschland gelte leider nicht in vollem Umfang für Menschen mit Behinderung. Die Statisik zeige dass die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung mit 14 % doppelt so hoch liege wie bei Menschen ohne Behinderung. Leider verpuffen bisher alle Rechtsansprüche auf gleichberechtigte Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt, so die EVG-Vize wörtlich.