Bezahlbares Wohnen: EVG begrüßt Verdoppelung der Mittel für sozialen Wohnungsbau
Die EVG hat die geplante Verdoppelung der finanziellen Förderung für den sozialen Wohnungsbau durch die Bundesregierung begrüßt. Nach einer Entscheidung von Ende letzter Woche soll die Erhöhung auf über eine Milliarde Euro noch in die laufenden Beratungen des Bundestages über den Etat 2016 eingebracht werden. Gleichzeitung soll für die Mittel - die der Bund an die Länder zahlt - eine Zweckbindung wiedereingeführt werden.
Die EVG hat die geplante Verdoppelung der finanziellen Förderung für den sozialen Wohnungsbau durch die Bundesregierung begrüßt. Nach einer Entscheidung von Ende letzter Woche soll die Erhöhung auf über eine Milliarde Euro noch in die laufenden Beratungen des Bundestages über den Etat 2016 eingebracht werden.
Gleichzeitung soll für die Mittel - die der Bund an die Länder zahlt - eine Zweckbindung wiedereingeführt werden. In den vergangenen Jahren war die Bundesförderung zumeist in den maroden Landeshaushalten versickert und nicht in den sozialen Wohnungsbau investiert worden.
Die für die Sozialpolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende, Regina Rusch-Ziemba, erklärte: „Ich bin sehr froh darüber, dass die politisch verantwortlichen in Bund und Ländern endlich eingesehen haben, dass viel mehr als bislang zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum getan werden muss.“ Mit Hilfe der Bundesmittel könne langfristig wirksam, der derzeit völlig überhitzte Wohnungsmarkt abgekühlt werden. „Wenn mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird, wird Mietspekulanten - die die Mieten in den letzten Jahren in unbezahlbare Höhen getrieben haben - endlich das Handwerk gelegt. Die Zeit der ‚Mondpreise‘ ist damit hoffentlich bald vorbei“, so Regina Rusch-Ziemba.
Positiv bewertete sie auch die geplante Wiedereinführung der Zweckbindung für die Mittel. „Es war doch ein Irrsinn, dass der Bund den Ländern Mittel überwiesen hat und die diese für alles Mögliche aber nicht für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt haben.“
Die EVG Vize Chefin begrüßte zudem, dass der Bund Grundstücke nicht länger an den Höchstbietenden veräußert, wenn die Liegenschaften für sozialen Wohnungsbau verwendet werden sollen.
Alle drei Änderungen, die Erhöhung der Förderung für den sozialen Wohnungsbau, die Zweckbindung der Mittel und die Abkehr von der Höchstgebot-Politik waren Kernforderungen der EVG an die Politik. „Ich freue mich sehr, dass wir im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Erfolg hatten mit den Gesprächen, die wir mit den verantwortlichen in Bund und Ländern zu dieser Problematik geführt haben“, so Regina Rusch-Ziemba.