Beteiligungsgespräch im BMI: EVG bringt sich in intensiven Gesprächen ein

Am Montag waren wir zum Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium (BMI) eingeladen. Im Mittelpunkt standen der aktuelle Gesetzesentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 sowie die Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften.

u.a. auf dem Bild vertreten: die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack

Wir haben mitunter erneut kritisiert, dass 

  • die Erhöhung wegen der Versorgungsrücklage um 0,2 Prozentpunkte gekürzt wird,
  • die Versorgungsempfänger:innen die Sonderzahlung nur anteilig erhalten,
  • ihre Steuerfreiheit gesetzlich präziser zu formulieren ist,
  • unklar ist, ob von der steuerfreien Sonderzahlung auch Abgaben etwa aufgrund einer freiwilligen Versicherung vorgenommen werden
  • und dass die Sonderzahlung nicht schnell genug kommt.

Das BMI hat mitgeteilt, dass

  • der Entwurf aufgrund einer Terminverschiebung, voraussichtlich am 13.07.2023 in das Kabinett geht,
  • als besonders eilbedürftig bezeichnet wird,
  • das Gesetz hierzu etwa gegen Ende des Jahres in Kraft tritt und
  • die Sonderzahlung wird ausgezahlt, sobald die technische Programmierung hierfür abgeschlossen ist, derzeit voraussichtlich mit den Septemberbezügen 2023, spätestens jedoch zum Oktober 2023,
  • die Frage zur Abgabenfreiheit der Sonderzahlung nicht ad hoc beantwortet werden kann, jedoch mitgenommen und geklärt wird.

Deine EVG hält dich weiterhin auf dem Laufenden.