Besoldungs- und Versorgungserhöhungen: EVG begrüßt die beschlossene Abschlagszahlung
Bundesregierung hat Abschlagszahlungen an Bundesbeamt:innen und Versorgungsempfänger:innen des Bundes beschlossen. Anlass ist die geplante Übertragung des Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen.
Damit wäre eigentlich zum 1. April die Besoldung erhöht worden. Die Abschlagszahlung wird nun für den Zeitraum April bis Dezember 2025 geleistet; sie wird mit den Dezemberbezügen ausgezahlt. Die EVG begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.
GESETZENTWURF FOLGT
Besoldungsanpassungen müssen allerdings per Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes geregelt werden. Der erforderliche Gesetzentwurf ist laut Bundesregierung in Arbeit. Er soll neben der Besoldungserhöhung auch Elemente enthalten, mit denen die Bundesbesoldung wieder amtsangemessen ausgestaltet wird.
WICHTIGES ZEICHEN DER WERTSCHÄTZUNG
„Die zeitgleiche Übertragung des ÖD-Tarifergebnisses auf unsere Beamt:innen und Versorgungsempfangende ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung“, sagt der stellvertretende EVG-Vorsitzende Kristian Loroch. „Ich begrüße es sehr, als ersten Schritt die Abschlagszahlung nun zügig möglich zu machen. Jetzt muss das Gesetzgebungsverfahren ebenso zügig erfolgen.“