Aufruf: Beteiligt euch an der Fallsuche zur Altersdiskriminierung

Als EVG stellen wir uns klar gegen jegliche Form der Diskriminierung aufgrund des Alters oder aus anderen Gründen. Wir fordern, dass auch ältere Menschen diskriminierungsfrei in unserem Land leben können.

Gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) rufen wir Euch daher dazu auf, uns Eure konkreten Erfahrungen von Altersdiskriminierung zu schildern, damit wir diese im Zuge der anstehenden Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einbringen und damit wirksamere Mechanismen zum Schutz vor Diskriminierung erreichen können.

Diskriminierung aufgrund des Alters kommt in unserer Gesellschaft noch immer vor: wenn älteren Menschen private Versicherungen oder Kredite wegen des Lebensalters verweigert oder unangemessen erhöht werden, wenn ältere Menschen keine Chance am Wohnungsmarkt haben oder ihnen eine ehrenamtliche Tätigkeit aufgrund ihres Alters nicht ermöglicht wird.

All diese Fälle sind Formen von Altersdiskriminierung, die bereits heute durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten sind. Jedoch wird viel zu selten dagegen vorgegangen. Durch die Digitalisierung kommen zudem neue Diskriminierungsmöglichkeiten hinzu, die in Verwaltungsvorschriften und weiteren Regularien bislang noch gar nicht berücksichtigt werden.

Bitte schickt bis zum 28.02.2020 den angehängten Fragebogen an den DGB zurück - das geht selbstverständlich auch anonym. Beim DGB werden die Fälle gesammelt und ausgewertet.

Für Rückfragen steht Euch Tanja Trost unter der Telefonnummer 030/ 424390-28 oder per Mail unter tanja.trost@evg-online.org zur Verfügung.