Arbeitstagung der Schwerbehindertenvertrauenspersonen

Die EVG setzt sich für die Interessen der schwerbehinderten Menschen ein und tut das auch weiterhin. Viele EVG’ler kümmern sich um die Beschäftigten mit Handicap. Dies wurde erneut bei der jährlichen Arbeitsgagung der Schwerbehindertenvertrauens-personen und ihre Stellvertreter Mitte September in Bad Ems deutlich. Die Präsidentin des Bundeseisenbahnvermögen (BEV), Marie-Theres Nonn, stellte in ihrem Grußwort die Wichtigkeit der Schwerbehindertenvertretungen heraus und lobte die vertauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.

Die EVG setzt sich für die Interessen der schwerbehinderten Menschen ein und tut das auch weiterhin. Viele EVG’ler kümmern sich um die Beschäftigten mit Handicap. Dies wurde erneut bei der jährlichen Arbeitsgagung der Schwerbehindertenvertrauens-personen und ihre Stellvertreter Mitte September in Bad Ems deutlich.

Die Präsidentin des Bundeseisenbahnvermögen (BEV), Marie-Theres Nonn, stellte in ihrem Grußwort die Wichtigkeit der Schwerbehindertenvertretungen heraus und lobte die vertauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit. Sie ging kurz auf die Veränderungen in der Dienststellenstruktur des BEV ein. Durch die Reduzierung auf vier Dienststellen bundesweit sei die Zukunftsfähigkeit des BEV aus jetziger Sicht gewährleistet.

Frau Nonn ging auch auf die Flüchtlingshilfe ein, hier im besonderen auf den Aufruf des BMI zur befristeten Unterstützung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Insgesamt 59 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihre Hilfe angeboten und unterstützen das BAMF bis zum 31. März 2016.

Breiten Raum nahm die Zukunft der Pflegeversicherung ein. Sie wird derzeit, 20 jahre nach ihrer Einführung, reformiert - unter Beteiligung der Gewerkschaften. Mit zwei Gesetzzesvorhaben will die Bundesregierung die pflegerische Versorgung verbessern. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz wurden bereits seit dem 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet. Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen wird sich erhöhen. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das Mitte August vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist, will die Bundesregierung die Qualität der Pflege verbessern und die Pflegebedürftigkeit neu definieren. So sollen die derzeit drei Pflegestufen ab 2017 auf fünf erweitert werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken soll wegfallen. Der Gesetzgeber will vor allem die ambulante Pflege stärken.

Zur Gegenfinanzierung wurde der Beitragssatz ab 1.1.2015 um 0,3% auf 2,35 % und auf 2,6 % für Kinderlose angehoben. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wird dieser vsl. zum 1.1.2017 nochmals um 0,2 % steigen. Dadurch stehen insgesamt fast 5 Mrd Euro mehr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung.

„Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung“, werten EVG und DGB das Vorhaben. Es ist auch ein Erfolg für die Gewerkschaften, die z.B. in den Expertenbeiräten ihren Sachverstand und ihre Forderungen eingebracht haben. So soll z.B. ein unbefristeter Bestandsschutz dafür sorgen, dass es keine Benachteiligung für bereits im bestehenden System gepflegte Menschen gibt. Dieser Punkt war eine der Kernforderungen des DGB.

Ob die Pflegereform zu einem wirklichen Erfolg wird, hängt aber auch davon ab, inwieweit Personalressourcen entsprechend hinterlegt werden. DGB und EVG fordern verbindliche Personalvorgaben und Regelungen, die quantitativ und qualitativ dem tatsächlichen Pflegebedarf entsprechen.

Es gibt aber auch Kritikpunkte: In allen Pflegestufen liegt der Eigenanteil deutlich höher als die Versicherungsleistungen. Insbesondere für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen stellt Pflegebedürftigkeit damit eine Armutsbedrohung dar. Pflege muss bezahlbar bleiben und darf nicht zum Armutsrisiko werden! Der DGB fordert deshalb den Ausgleich des Kaufkraftverlustes für die Versicherungsleistungen und regt eine jährliche Anpassung an statt einer Dynamisierung nach Kassenlage.

Der Hauptgeschäftsführer der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB), Eckard Steffin, ging in seinem Vortrag auf die Veränderungen in der Struktur und den Arbeitsabläufen bei der KVB ein. Im Vordergrund steht die mit der Einigungsstelle erzielte Vereinbarung, dass Erstattungsanträge innerhalb einer Laufzeit von 28 Arbeitstagen zahlbar gemacht werden müssen. Die Anzahl der freien Dienstposten konnte in den zurückliegenden 15 Monaten halbiert werden.

Der Leitende Arzt des Bundeseisenbahnvermögens, Wolf-Dietrich Opitz, sprach über die Entwicklung des Ärztlichen Dienstes beim BEV bis über das Jahr 2020 hinaus. Dabei stellte er dar, dass die Hauptaufgabe „Amtsmedizin“ vollumfänglich erfüllt wird, hier im Besonderen für den „Eigenbedarf“ des BEV, für Dritte (EBA, BSW, BAG), vor allem aber für die der DB AG zugewiesenen Beamten als „Wegbegleiter der Bahnreform“.