Arbeitgeber kündigt Zusatzversorgungstarifvertrag - was bedeutet das?

Was ist der ZusatzversorgungsTV? Mit der Bahnreform 1994 wurde die bei der Deutschen Bundesbahn geltende Abteilung B (Zusatzversorgung bei der Deutschen Bundesbahn) in ihrem Bestand geschlossen. Das bedeutete, dass ab 1995 sowohl neue Beschäftigte, wie auch die ehemaligen Reichsbahner*innen nicht mehr in diese Zusatzversorgung aufgenommen werden konnten.

Was haben wir getan?
Die EVG (damals GdED) hat eine neue betriebliche Zusatzversorgung vereinbart: den Zusatzversorgungstarifvertrag (ZVersTV). Dieser Tarifvertrag wurde OHNE Nachwirkung abgeschlossen. Bei einer Kündigung wirkt er also nicht nach und neue Beschäftigte fallen nicht unter den Tarifvertrag. Bestehende Ansprüche werden eingefroren und erhöhen sich nicht mehr. Dies wurde mit allen Gewerkschaften damals so vereinbart.

Der Arbeitgeber will diesen Tarifvertrag kündigen - wie hat die EVG darauf reagiert?
Im Rahmen des „Bündnis für unsere Bahn“ wurde die Kündigung durch die EVG zum 31.12.2020 verhindert. Wir haben zu Verhandlungen aufgefordert, um einen neuen TV zu abzuschließen. Das konnte auch so vereinbart werden.

Was haben wir erreicht?
Die EVG konnte für ihre Mitglieder erreichen, dass die Kündigung frühestens zum 31.12.2021 zum Tragen kommt. Ein Jahr Zeit zum Verhandeln und ein Jahr mehr Sicherheit nur für EVG Mitglieder!

Wie geht es weiter?
Ab Februar wird der EVG-Bundesvorstand erste Eckpunkte für die Verhandlungen skizzieren. Die EVG strebt eine Lösung für alle an. Derzeit hat die EVG keinen neuen Tarifvertrag zu diesem Thema unterzeichnet!