Arbeiten in Zeiten von Homeoffice

Obwohl unter der Überschrift „Modernes Arbeiten“ schon seit einigen Jahren in einer Arbeitsgruppe des Berliner Betriebsgruppenausschusses das Thema „Homeoffice“ bearbeitet wird, Veranstaltungen durchgeführt und Handlungshilfen erarbeitet wurden, zeigte eine Landesvorstandssitzung der Berliner EVG einen erheblichen Diskussionsbedarf.

Die Corona-Pandemie hat diese Arbeitsform in den Bahnbetrieben seit dem Frühjahr 2020 in den Fokus fast aller betrieblichen Interessensvertretungen gerückt, da durch den ersten Lockdown die Verwaltungsbereiche von heute auf morgen fast komplett im Homeoffice arbeiten mussten.

In zwei Online–Veranstaltungen diskutierten 30 bzw. 60 Kolleginnen und Kollegen die aktuelle Entwicklung. Zunächst unter dem Schwerpunkt „Homeoffice und Betriebsvereinbarungen“. Was für den einen Teil fast Neuland war, war für einen anderen Teil betriebliche Übung unter neuen Bedingungen. Es zeigte sich, dass die EVG in Berlin mit ihrer vor ein paar Jahren erarbeiteten Handlungshilfe früh den nötigen Regelungsbedarf durch Betriebsvereinbarungen erkannt hatte. Zur Einführung gab der Vorsitzende des EVG-Ortsverbandes Berlin, Michael Bartl, einen Überblick zu Grundbegriffen dazu mit Blick auf das Arbeits- und Tarifrecht.

Fragen zur Gestaltung des Arbeitsrahmens, der technischen Ausstattung und des Arbeitsschutzes müssen in Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Probleme ergeben sich - das zeigt die Pandemie - gerade in den Betrieben, in denen die Beschäftigten unvorbereitet und plötzlich im Homeoffice arbeiten mussten Zum anderen führte die Pandemie insbesondere sich diesem Thema verweigernden Vorgesetzten vor Augen, dass Homeoffice funktioniert und keine Arbeitsverweigerung ist.

Homeoffice macht aber auch deutlich, dass Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Fokus der Gewerkschafter und Betriebsräte kommen müssen. Daher wurde in einer zweiten digitalen Veranstaltung mit dem Referenten der EVA-Akademie, Thorsten Schäfer, ein kleiner Ausblick zu aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz und Homeoffice gegeben.

Kollege Schäfer behandelt diese Fragen in den Seminaren der Bildungsgesellschaft und konnte wichtige Hinweise geben. So machte er deutlich, dass die Pflichten des Arbeitgebers in dieser Arbeitsform nicht aus der Welt sind und Arbeitsschutz sich nicht nur auf das Bereitstellen der technischen Ausstattung bezieht.

Nach Jahren betrieblicher Praxis hat der Bundesarbeitsarbeitsminister in den Arbeitsschutzstandards und -regeln zu dem SARS-CoV-2-Virus deutlich hervorgehoben, dass im Homeoffice - als Form der mobilen Arbeit – das Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz nicht außer Kraft gesetzt sind. Die Diskussion entspann sich um die große Akzeptanz von mobiler Arbeit und die nicht selten dabei in Kauf genommenen Verstöße gegen Arbeitsschutzstandards, so z. B. wenn in der eigenen Wohnung keine Möglichkeiten bestehen, einen „richtigen“ Arbeitsplatz einzurichten. Die Berliner Gewerkschafter werden dieses Thema weiter aktiv begleiten.

Unten kann der Flyer „Flexibles Arbeiten im administrativen Bereich“ heruntergeladen werden.