Amtsangemessene Alimentation: Keine besondere Geltendmachung erforderlich
Wie euch bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 4. Mai 2020 (Az. 2 BvL 4/18) festgestellt, dass die Besoldung auch für Bundesbeamt:innen an neu justierten Maßstäben auszurichten ist und entsprechend angepasst werden muss.
Hierzu wird zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren angestrebt. Dieser Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation hat für das Bundesministerium des Inneren (BMI) höchste Priorität.
Wichtig für euch als Bundesbeamt:innen:
Eine individuelle Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentation ist nicht erforderlich. Das Bundesministerium des Inneren hat mit Rundschreiben vom 14. Juni 2021 (D3-30200/94#21 und 178#6) gegenüber den Obersten Bundesbehörden erklärt, dass für alle Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes ab dem Jahr 2021 auf - das Erfordernis der Geltendmachung sowie - die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet wird.
Daher gilt:
Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind für Bundesbeamt:innen ab dem Jahr 2021 nicht mehr notwendig.