Änderungen in der Beamtenbesoldung

Im Januar 2016 tritt das 7. Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG) in Kraft. Damit werden einige Änderungen im Bereich der Besoldung vorgenommen, besonders im Hinblick auf die beträchtliche Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerber. Die Anpassungen an sich erfüllen auch eine langjährige Forderung der EVG.

 

Im Januar 2016 tritt das 7. Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG) in Kraft. Damit werden einige Änderungen im Bereich der Besoldung vorgenommen, besonders im Hinblick auf die beträchtliche Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerber. Die Anpassungen an sich erfüllen auch eine langjährige Forderung der EVG.

Im Wesentlichen gelten ab 1.1.2016 folgende Maßnahmen für alle Bundesbeamte, also auch für die Beamte im Bahnbereich:

  • Vereinheitlichung des Familienzuschlags der Stufe 1 (sogen. Verheiratetenzuschlag) und Stufe 2 (1 Kind) zugunsten der Besoldungsgruppen bis A 8, die bisher einen etwas geringeren Monatsbetrag erhalten. D.h. alle Besoldungsgruppen erhalten einheitlich 133,04 € in der Stufe 1 und 246,78 € in der Stufe 2).
  • Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Beamtinnen und Beamte, die an Feiertagen, während der Nacht und an Wochenenden Dienst leisten:
    Samstag 13.00-20.00 Uhr (WD 1): 1,15 € (bisher: 0,77 €)
    Nacht 20.00-06.00 Uhr (WD 2): 2,30 € (bisher: 1,54 €)
    Sonn- und Feiertag (WD 3, WD 4): 4,90 € (bisher: 3,27 €)

Hintergrund ist, dass der Dienst an Wochenenden, Feiertagen und während der Nachtstunden z.Z. besonders Besoldungsempfänger betrifft, die im Zusammenhang mit der gestiegenen Zahl von Asylbewerbern und Schutzsuchenden eingesetzt sind.