Änderungen im Bereich der Beamtenbesoldung

Mit einem 7. Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG) sollen ab Januar 2016 einige Änderungen im Bereich der Besoldung vorgenommen werden und zwar besonders mit Blick auf die erhebliche Anzahl der Flüchtlinge und Asylbewerber. Dies hat der Bundestag im November 2015 beschlossen.

Mit einem 7. Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG) sollen ab Januar 2016 einige Änderungen im Bereich der Besoldung vorgenommen werden und zwar besonders mit Blick auf die erhebliche Anzahl der Flüchtlinge und Asylbewerber. Dies hat der Bundestag im November 2015 beschlossen.

Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen vorgesehen, die grundsätzlich für alle Bundesbeamte gelten:

  • Vereinheitlichung des Familienzuschlags der Stufe 1 (sogen. Verheiratetenzuschlag) und Stufe 2 (1 Kind) zugunsten der Besoldungsgruppen bis A 8, die bisher einen etwas geringeren Monatsbetrag erhalten (d.h. für alle Besoldungsgruppen 133,04 € in der Stufe 1 und 246,78 € in der Stufe 2),
  • Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Beamtinnen und Beamte, die an Feiertagen, während der Nacht und an Wochenenden Dienst leisten, hierzu informieren wir gesondert.

Folgende Maßnahmen sind nur für bestimmte Beamte geplant:

  • Einführung einer Stellenzulage für Beschäftigte, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Dienst leisten - zeitlich befristet bis 2018,
  • Erhöhung der Reisebeihilfe an abgeordnete Beschäftigte im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern, so dass eine wöchentliche Familienheimfahrt ermöglicht wird - befristet von April 2016 bis Dezember 2018,
  • Schaffung eines nicht ruhegehaltfähigen Zuschlags für Beamte, die kurz vor ihrer Pensionierung ihr Dienstverhältnis verlängern, um bei der Bewältigung einer besonderen Lage zu unterstützen (oberste Dienstbehörde entscheidet),
  • Aufhebung der versorgungsrechtlichen Hinzuverdienstgrenze für Ruhestandsbeamte, die bis Ende 2018 beim BAMF tätig sind.