Landesarbeitsgericht Berlin weist GDL-Eilantrag ab
Erneut hat ein Gericht einen Antrag der GDL auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Anwendung ihrer Tarifverträge abgewiesen. Nach dem Arbeitsgericht hat nun auch die nächste Instanz, das Landesarbeitsgericht Berlin, den Eilantrag als unbegründet zurückgewiesen.