![Übergriffe im Dienst: EVG - Arbeitgeber muss Schmerzensgeld vorstrecken!](/fileadmin/_processed_/f/1/csm_23-05-18-Geld-CC0_3c72394c7c.jpg)
Übergriffe im Dienst: EVG - Arbeitgeber muss Schmerzensgeld vorstrecken!
Unsere Kolleg:innen sind immer wieder Übergriffen im Dienst ausgesetzt. Doch wenn sie auf Schmerzensgeld klagen, vergehen teilweise Jahre, bis sie ihren berechtigten Anspruch gelten machen können.