„Die Ziele, die wir uns für die dritte Verhandlungsrunde gesetzt haben, konnten wir erreichen, wir sind aber noch lange nicht durch. Über unsere Kernforderungen werden wir in der vierten Verhandlungsrunde, am 6. Dezember, verhandeln und es ist schon jetzt erkennbar, dass das nicht einfach werden wird“. Dieses Fazit zog EVG-Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba am Ende eines dreitägigen Verhandlungsmarathons mit der DB AG in Halle.
Insgesamt sei es gelungen, die meisten der insgesamt 37 Punkte des Forderungskatalogs durchzusetzen. „Das war ein hartes Stück Arbeit, aber unsere Kolleginnen und Kollegen haben in ihren Arbeitsgruppen hervorragende Arbeit geleistet und unnachgiebig verhandelt“, so die EVG-Verhandlungsführerin.
„Wir haben einen Tag länger als geplant verhandelt, um möglichst viele strittige Punkte abräumen zu können, damit wir ausreichend Zeit für unsere Kernforderungen haben“, machte Regina Rusch-Ziemba deutlich. „Beim Jobticket, in der Frage „Reisezeit gleich Arbeitszeit“, beim zukunftsweisenden Tarifvertrag „Arbeit 4.0“ und beim NachwuchskräfteTV haben wir unsere Forderungen letztlich durchsetzen können - wie in vielen anderen Punkten auch“, so die EVG-Verhandlungsführerin.
Schwierig gestalteten sich die Verhandlungen insbesondere zum Forderungskomplex Arbeitszeit. Letztlich konnte sich die EVG in der Frage „Reisezeit = Arbeitszeit“ durchsetzen. „Für jede Stunde Reisezeit, die bei Dienstreisen außerhalb der Arbeitszeit liegt, wird künftig 10 Euro Entschädigung gezahlt - und zwar für alle, das war uns ganz wichtig“, machte Regina Rusch-Ziemba deutlich.
Einvernehmen konnte mit dem Arbeitgeber zudem im Hinblick auf das von der EVG geforderte Job-Ticket erzielt werden. „Unser Ziel war es, die DB AG darauf zu verpflichten, unverzüglich mit Verkehrsverbünden Verhandlungen aufzunehmen, um Rahmenverträge abzuschließen, die es Arbeitnehmer/innen, Auszubildenden und Dual Studierenden im DB-Konzern ermöglichen, die in Verkehrsverbünden bereits bestehende Angebote zum zuschussfreien Erwerb von Firmen-Job-Tickets in Anspruch zu nehmen. „Auch das haben wir in der dritten Verhandlungsrunde geschafft“, so Regina Rusch-Ziemba.
Beim Nachwuchskräfte-Tarifvertrag konnten unter anderem 28 Tage Mindesturlaub für alle Auszubildenden und Dual-Studierenden sowie die Erhöhung des Mietkostenzuschuss durch den Arbeitgeber bei gleichzeitiger Verringerung des Eigenanteils durchgesetzt werden. Offen ist jetzt nur noch die Forderung nach einer Erhöhung der Ausbildungsvergütung sowie der Studienvergütung um 150 Euro im Monat, die in der vierten Verhandlungsrunde auf der Tagesordnung stehen wird.
„Wir sind aber noch lange nicht durch und vertrauen auch weiterhin auf die Aktionsfähigkeit unserer Mitglieder“, machte Regina Rusch-Ziemba mit Blick auf die vierte Verhandlungsrunde in Hannover deutlich. Da würden noch vier schwere Themen auf der Agenda stehen. „Wir müssen noch über die prozentuale Lohnerhöhung und damit auch über das Mehr vom EVG-Wahlmodell verhandeln, ebenso wie über die Erhöhung der Ausbildungsvergütung sowie der Studienvergütung. Eine wichtige Forderung aus den Kernforderungen ist in diesem Zusammenhang auch die arbeitgeberfinanzierte kollektive betriebliche Altersvorsorge. Möglich, dass wir da die Unterstützung unserer Mitglieder noch einmal brauchen, machte Bundesgeschäftsführer Torsten Westphal deutlich.