Ausblick 2020: Was sich bei Rente und betrieblicher Altersvorsorge ändert

Mit dem Jahreswechsel gibt es gleich doppelten Schub für die Betriebsrente: Dank des letztjährigen Tarifabschlusses der EVG steigt die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge bei der DB AG ab dem 1. Januar 2020 um 1 Prozent des Bruttoentgeltes. Gleichzeitig wird die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten entschärft, sodass viele Betriebsrentner*innen mehr Geld im Portemonnaie haben werden. Auch bei der Rente gelten neue Werte.

Erhöhung der betrieblichen Altersvorsorge

Ab dem 1. Januar 2020 steigt die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge um ein weiteres Prozent auf dann 3 Prozent der Höhe des Bruttoentgeltes und mindestens 75 Euro pro Monat (Ausnahme: Bei DB Dialog steigt der Betrag von 1 auf 2 Prozent bei einem Mindestbetrag von 50 Euro). Auf den Gesamtbetrag zahlt der Arbeitgeber zudem einen Bonus von 10 Prozent. Ab Januar 2020 erhalten zudem Beschäftigte bei DB Zeitarbeit erstmals den Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 1 Prozent, mindestens 25 Euro. Ausblick: Ab dem 1. Oktober 2020 profitieren auch Beschäftigte der DB Regio Busgesellschaften von der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge.

Geringere Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten

Mit dem Jahreswechsel lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge noch mehr. Die EVG konnte sich mit ihren Forderungen gegenüber der Politik durchsetzen und eine Entschärfung der sogenannten Doppelverbeitragung der Krankenversicherungsbeiträge erreichen. Ab dem 1. Januar 2020 greift ein Freibetrag von 159,25 Euro. Nur Betriebsrentenbezüge über diesem Betrag müssen verbeitragt werden. Dies bedeutet eine Ersparnis von monatlich rund 25 Euro bzw. rund 300 Euro im Jahr!

Höhere Beitragsbemessungsgrenze für Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung (West) liegt ab 1. Januar 2020 bei 6.900 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 6.450 Euro pro Monat. Damit erhöht sich auch der Wert, bis zu dem Einzahlungen aus dem Bruttoentgelt in die betriebliche Altersvorsorge sozialabgaben- und steuerfrei sind. Dieser liegt für das Jahr 2020 bei 3.312 Euro.

Rentenangleichung Ost/West

Bis zum Jahr 2025 soll die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet werden. Der Rentenwert Ost soll ab 1. Juli 2020 97,2 Prozent des aktuellen Rentenwerts West betragen (seit 1. Juli 2019 96,5 Prozent).

Grundsicherung im Alter steigt

Ab 1. Januar 2020 erhalten Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung knapp 2 Prozent mehr Geld. Alleinstehende erhalten dann 432 Euro im Monat – das sind acht Euro mehr als bisher.

Weitere Informationen gibt es auf der Sozialpolitik-Seite der EVG.

Kontakt zur EVG Sozialpolitik: sozialpolitik@evg-online.org.   

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