Alle Infos zum Bereich: Beschäftigungsbedingungen

Das macht die EVG im Bereich Beschäftigungsbedingungen

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Bildung

Grundsatzpapier der EVG zur Beruflichen Bildung

Vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an Fachkräften gewinnen Aus‐, Fort‐ und Weiterbildung immer mehr an Bedeutung. Deshalb hat sich die EVG darauf verständigt, ein Grundsatzpapier zur Beruflichen Bildung zu erstellen. Darin sind die wichtigsten Positionen unserer Organisation dargestellt und in Kurzform erläutert.

Um mit den abgebildeten Positionen eine breite Akzeptanz zu erzielen, wurden alle maßgeblichen Akteure der Beruflichen Bildung in die Erarbeitung einbezogen. Dazu gehören neben den zentralen Fachgruppen auch die Jugend‐, Frauen‐ und Behindertenvertretung sowie die Landesverbände unserer Organisation. 

Das Grundsatzpapier zur Beruflichen Bildung wurde am 27.04.2022 durch den Bundesvorstand der EVG beschlossen.

Download Grundsatzpapier

Mitbestimmung sichert Zukunft

„Mitbestimmung sichert Zukunft – das kann man detailliert belegen"

Ein Interview mit Dr. Daniel Hay, dem wissenschaftlichen Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), der einen Überblick über die Aktivitäten der Hans Böckler Stiftung in diesem Jahr und die Hintergründe gibt.

 

Die ökonomische Wirkung der Mitbestimmung- Überblick über aktuelle Studien

Unternehmen, bei denen die Mitbestimmung durch Arbeitnehmer*innen stärker verankert ist, verfolgen häufiger eine innovationsorientierte Geschäftsstrategie als Firmen mit schwacher oder ohne Mitbestimmung.

So werden Mitbestimmungsrechte unterlaufen und das kann man dagegen tun

In Deutschland sind mindestens 2,1 Millionen Beschäftigte durch legale juristische Kniffe oder rechtswidrige Ignorierung der Gesetze von der paritätischen Mitbestimmung ausgeschlossen.

 

Sommerhitze am Arbeitsplatz - Fragen und Antworten

So schön es ist, die Sommerhitze im eigenen Garten oder im Eiscafé zu genießen, so beschwerlich kann das Arbeiten unter diesen Bedingungen sein. Bei hohen Temperaturen leiden viele Menschen am Arbeitsplatz – drinnen oder draußen – unter Kopfschmerzen, Übelkeit, Kreislaufbeschwerden oder Sonnenbrand. Konzentration und Leistungsfähigkeit lassen nach, die Unfallgefahr steigt. Wie heiß darf es eigentlich am Arbeitsplatz sein? Und gibt es hitzefrei im Job? Wie ist es bei Schwangerschaft oder bestimmten Vorerkrankungen? Die Antworten darauf und auf weitere wichtige Fragen rund ums Thema Wetter und Arbeit findet ihr hier.

Impuls "Arbeiten bei Hitze – was muss ich als Betriebs-/Personalrat*rätin beachten?"

Der Sommer kommt und mit ihm die hohen Temperaturen. Der Temperaturanstieg, den wir in der Freizeit genießen, hat jedoch Auswirkungen auf unser Arbeitsleben. Die heißen Temperaturen können sich negativ auf unser Herz-Kreislauf-System auswirken und somit z.B. Schwindel, Müdigkeit und Kopfschmerzen verursachen. Die ansteigende UV-Strahlung kann u. a. zu Hautkrebserkrankungen führen. Daher ist der Arbeitgeber verpflichtet, gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) und konkretisierender Arbeitsstättenregeln (ASR) Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn das Arbeiten durch die Hitze und UV-Strahlung erschwert wird. 

Weitere Informationen

Ansprechpartner*innen im Bereich Beschäftigungsbedingungen

Hier findest Du alle Ansprechpartner*innen aus dem Bereich Beschäftigungsbedingungen. Fragen und Anregungen bitte direkt an die Kollegin oder den Kollegen.

Vorstandsbüro Beschäftigungsbedingungen

EVG Vorstandsbereich
Beschäftigungsbedingungen
Weilburger Straße 24
60326 Frankfurt am Main
Tel.: 069 – 7536 271
Fax.: 069 – 7536 273
buero-vb-bb@evg-online.org

Betriebliche Mitbestimmung

EVG Vorstandsbereich
Beschäftigungsbedingungen
Weilburger Straße 24
60326 Frankfurt am Main
Tel: 069 7536-342
Fax: 069 7536-273
Betriebliche.Mitbestimmung@evg-online.org