Alle Infos zum Bereich: Schwerbehindertenvertretungen

Mitbestimmung

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist die innerbetriebliche Interessenvertretung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Sinne des § 180 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX). Die Schwerbehindertenvertrauenspersonen vertreten die Interessen der schwerbehinderten Menschen in ihren Unternehmen. Gesamtschwerbehindertenvertrauenspersonen vertreten die Interessen der schwerbehinderten Menschen, die in den betroffenen Unternehmen nicht geregelt werden können.

Auf dieser Seite der EVG können Sie sich über die Themenschwerpunkte der Schwerbehindertenvertretungen informieren. Ein Instrument, um wichtige Informationen betroffene schwerbehinderte Menschen zur Verfügung zu stellen, sind u.a. unsere Zeitschriften "Schwerbehinderten-Mitteilungen", welche in einer gedruckten Auflage, zunehmend aber auch in einer Onlineversion erscheinen. Für Hinweise, Wünsche, Anregungen oder Leserbriefe sind wir jederzeit dankbar.

Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern ist ebenso von Bedeutung wie die Kooperation mit den anderen Interessenvertretungen und der Gewerkschaft EVG.

Service-Informationen

Live-Chat: Gehörlos und gut mit der Bahn unterwegs

Unterstützung bei der barrierefreien Reiseplanung: Was tun bei Fragen zur Barrierefreiheit von Bahnhöfen, Zügen und bahneigenen Bussen? Der Live-Chat für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen gibt Antworten.

Wer hat Anspruch auf Behindertenparkplätze?

Sogenannte Behindertenparkplätze sind jedem ein Begriff. Ob beim Supermarkt oder vor der Arztklinik – im Alltag begegnen sie uns ständig. Und für Betroffene sind sie eine echte Erleichterung. Aber ab wann haben gesundheitlich eingeschränkte Menschen eigentlich Anspruch auf einen Behindertenparkplatz? Und was müssen Sie dabei beachten? 

Krankenfahrt zur Behandlung - Wann zahlt die Krankenkasse?

Wenn Menschen mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben, bedeutet das für sie oft auch ein ganz schönes Hin und Her. Es geht von einer Behandlung zur nächsten, Arzttermine bestimmen den Alltag. All das zu organisieren, ist nicht immer leicht. Und auch die Finanzierung spielt eine Rolle. Hier springt unter Umständen die Krankenkasse ein.

Arbeitgeber muss leistungsgeminderten Arbeitnehmer beschäftigen

Nach einer längeren Krankheit wollte ein Arbeitnehmer wieder arbeiten. Einen Teil seiner bisherigen Arbeiten kann er aus gesundheitlichen Gründen aber nicht mehr verrichten. Die Kollegen des DGB-Büros Stuttgart haben jetzt für ihn vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt, dass der Arbeitgeber ihn trotz seiner Einschränkungen beschäftigen muss.

Karikaturen

Ansprechpartner*innen EVG

Hier findest Du alle Ansprechpartner*innen aus dem Bereich Schwerbehindertenvertretung. Bei Fragen und Anregungen wende Dich bitte an die Kollegin oder den Kollegen.

Kontakt BEV und EBA

BEV Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (HVdsM):
Andreas Lietz
Tel: 0175 4383665
E-Mail: andreas.lietz@bev.bund.de


BEV Besondere Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (BesHVdsM):
Andrea Nothacker
Tel.  0721 93860 05
Mobil: 0151/19612511
E-Mail: andrea.nothacker@bev.bund.de


EBA Gesamtschwerbehindertenvertrauensperson:
Uwe Kretschmar
Mobil: 0157 718 26 575
E-Mail: kretschmaru@eba.bund.de

Kontakt DB AG

Konzernschwerbehindertenvertrauensperson (KSVP)
Steffen Pietsch
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin
 
Telefon: (0 30) 297 62030
Telefax: (0 30) 297 61968