Gleich im Januar des neuen Jahres stehen die Wahlen der Mitglieder für die Aufsichtsräte der DB AG an. Für die EVG eine große Chance, darin zahlreich vertreten zu sein. Allerdings braucht es dafür eins: Viele Stimmen. Auch Deine!
„Wir sind unseren Mitgliedern verpflichtet. Sonst niemandem!“ Den Worten des neuen Vorsitzenden der EVG, Torsten Westphal, sollen gerade auch auf dieser Ebene Taten folgen. Was ist dafür notwendig? Aufgeklärte Mitglieder, die die EVG stärker machen wollen. Der außerordentliche Gewerkschaftstag der EVG im November hatte quasi den Startschuss für den Wahlkampf gegeben. Die eigentlichen Wahlen werden vom 14.-16. Januar abgehalten.
In den Aufsichtsräten der verschiedenen Bereiche der DB AG sitzen jeweils Vertreter*innen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer*innen. Diese Verteilung ist notwendig, weil sie es den Arbeitnehmervertreter*innen möglich macht, bei der betrieblichen sowie bei der unternehmerischen Mitbestimmung mitzureden.
Eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Funktionen im Aufsichtsrat auseinandergehalten werden, um Interessenkonflikte von Anfang an vermieden. So darf im Unterschied zum Vorstand der AR nicht in das operative Tagesgeschehen eingreifen. AR-Mitglieder können nicht gleichzeitig Teil der Unternehmensleitung sein. Im Gegenteil: Der Aufsichtsrat kontrolliert und berät den Vorstand! Zu „Aufsicht“ und „Rat“ gehören weiterhin:
Wie wichtig diese Arbeit ist, zeigt sich allein an den Skandalen der jüngsten Zeit im DB Konzern: Arriva – Cargo – Berateraffäre – Infrastruktur – (Un-)Pünktlichkeit – Rekordverschuldung - Arbeitszeitsouveränität. Nicht zu vergessen das eskalierte Missmanagement im Konzern; klar aufgezeigt im Brandbrief von DB-Chef Lutz vor gut einem Jahr. Ohne die Arbeit im Aufsichtsrat wären diese Themen wohl nie auf der Tagesordnung gewesen!
Je nach Anzahl der regelmäßig im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer*innen muss der Aufsichtsrat mit einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmervertreter*innen besetzt sein. Sie werden in der Regel unmittelbar und in geheimer Wahl von den Mitarbeitern gewählt. Darüber hinaus gibt es auch noch das Delegiertenwahlverfahren, wo sogenannte Wahlmänner und-frauen gewählt werden, die wiederum den AR dann im Auftrag ihrer Wähler*innen bestimmen. Je nach Unternehmensgröße ist per Gesetz die Beteiligung der Arbeitnehmervertreter*innen an einem AR unterschiedlich geregelt.
In Betrieben ab 500 Beschäftigten ist das so genannte Drittelbeteiligungsgesetz maßgebend. Heißt: Die AR werden zu einem Drittel von der Arbeitnehmerschaft besetzt.
Anders in Betrieben von einer Größe ab 2000 Beschäftigten: Hier greift das so genannte Mitbestimmungsgesetz: Hier wird geregelt, dass der Aufsichtsrat zur einen Hälfte aus Arbeitnehmer*innen, Führungskräften und Gewerkschaftsvertretern besteht. Die andere Hälfte bilden die Kapitaleigner. Allerdings wird den Anteilseignern ein leichtes Übergewicht eingeräumt. Sie stellen den Aufsichtsratsvorsitzenden, der in einer Pattsituation von seiner Doppelstimme Gebrauch machen kann. Für den DB Konzern heißt das, es wird in 23 Unternehmen mit insgesamt 225 Wahlbetrieben ein Aufsichtsrat direkt gewählt. Darüber hinaus wählen die Mitarbeiter von DB Netz, DB Cargo, DB Regio, DB FV, DB Services und DB FZI, Delegierte im März 2020 ihren eigenen Aufsichtsrat und den des DB Konzerns, den alle anderen Unternehmen im DB Konzern auch wählen.
Wir machen den Aufsichtsrat stark. Mehr EVG für „Starke Aufsicht – Guter Rat“!
EVG
Mitbestimmen heißt für uns als EVG ganz klar Mitgestalten. Immer wieder versuchen die Arbeitgeber die Mitbestimmung zurückzudrängen oder zu unterlaufen. Mit Deinem Kreuz an der richtigen Stelle können wir die Position der EVG in den Mitbestimmungsgremien stärken. „Wir werden Angriffe auf die Mitbestimmung nicht zulassen und dafür brauchen wir kompetente Betriebs- und Aufsichtsräte,“ so Klaus-Dieter Hommel, stellvertretender Vorsitzender der EVG.
Jede*r, kann auch per Brief ihre/seine Entscheidung treffen. Der entsprechende Vordruck kann jetzt bereits über Eure den/die betreuende*n Gewerkschaftssekretär*in angefordert werden. Einfach ausfüllen, dass Du per Briefwahl an der AR-Wahl teilnehmen möchtest und dann beim Betriebswahlvorstand (BWV) abgeben. Dieser sendet dann die Wahlunterlagen nach Hause. Die ausgefüllten Wahlzettel können persönlich beim BWV oder per Post zurückgegeben werden. Bei den Briefwahlunterlagen liegt ein frankierter Rückumschlag bei, um die Wahlunterlagen zurück an den BWV zu senden. Somit kostet es auch kein Porto!
Mehr EVG im Aufsichtsrat, heißt: Sichere Arbeitsplätze, sichere Standorte, sichere Zukunft.
EVG
Es ist wie bei jeder anderen Wahl: Wer wählt, entscheidet. Wer nicht wählt, darf sich nicht beschweren! Deswegen: Sichere Dir eine starke Interessenvertretung, die Deinen Vorstand kontrolliert.
Denn für uns EVG Kandidat*innen stehen Eure Interessen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Unsere Philosophie: Im Sinne der Beschäftigten heißt auch im Sinne des Unternehmens!
Mit Deiner Stimme legst Du fest, wer deine Unternehmensführung kontrolliert und wer sich für Deine Interessen stark macht. Vom 14. bis 16.01.2020 zählt Deine Stimme. Du wählst – direkt oder über Delegierte – die Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsräten. Unterstütze die Kandidat*innen der EVG bei der Aufsichtsratswahl 2020.