Keine 3G-Regelung im Zug-Fernverkehr: EVG verhindert Mehrbelastung
Der energische Protest der EVG hatte Erfolg. Die umstrittene 3 G-Regel wird bei den Eisenbahnen nicht angewendet.
Der energische Protest der EVG hatte Erfolg. Die umstrittene 3 G-Regel wird bei den Eisenbahnen nicht angewendet.
Die EVG warnt davor, die aktuell diskutierten 3G-Kontrollen auf die Zugpersonale abzuwälzen. Zugbegleiter*innen waren und sind keine Maskenpolizei und sie sind auch keine 3G-Kontrollinstanz.
Die finanzielle Schieflage, in die Abellio geraten ist, darf keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der Beschäftigten haben. Deshalb fordert die EVG sowohl die Geschäftsleitung als auch die Politik auf, alles was notwendig ist zu tun, um den Zugbetrieb weiter aufrechtzuerhalten.
Bund und Länder wollen neue Einreiseregelungen für Urlaubsrückkehrer*innen. Einreisen darf nur, wer vollständig gegen Corona geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Und kontrollieren sollen das - die Beschäftigten.
Das Bundeskabinett hat jetzt neue Einreiseregelungen für Urlaubs-Rückkehrende ab 1. August beschlossen. Einreisen darf nur, wer vollständig gegen Corona geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Und kontrollieren sollen das – die Beschäftigten!?
Der Arbeitgeber will im Fernverkehr das Bordpersonal reduzieren. Begründet wird das mit dem massiven Umsatz- und Fahrgastrückgang.
Im „Bündnis für unsere Bahn“ haben wir mit der DB AG die Freistellung zur Kinderbetreuung sowie zur Pflege naher Angehöriger vereinbart. Diese Regelungen konnten wir jetzt ein weiteres Mal verlängern.
Wir verwahren uns gegen den Versuch der Beeinflussung von Betriebsratsgremien durch die Arbeitgeber! Mit dem neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass Betriebsratssitzungen auch nach der Pandemie im virtuellen Format in Ausnahmefällen durchgeführt werden können.
Es wird Sommer, die Temperaturen am Arbeitsplatz steigen. Schnell kann das Arbeiten zur Qual werden, wenn am Arbeitsplatz keine hinreichenden Maßnahmen getroffen werden. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Zusätzlich müssen mit unseren Betriebsräten gute und langfristige Maßnahmen erarbeitet und festgelegt werden.
Liegt der Impftermin von Kindern im Alter von 12 bis 16 Jahren in der Arbeitszeit, ist eine Arbeitsbefreiung des begleitenden Elternteils nun möglich. Allerdings dürfen keine betrieblichen Belange entgegenstehen und der Arzt muss bestätigen, dass der Impftermin in der Arbeitszeit liegen muss. Diese Zeit muss dann nachgearbeitet werden.