EVG und ETF kritisieren Ausnahme bei Mindestlohn im Verkehrsbereich
Die EVG hat die Bundesregierung aufgefordert, keinerlei Ausnahmen beim Mindestlohn im Transportgewerbe zu zulassen. „Die Zahlung von Mindestlohn ist keinesfalls beliebig, sondern muss auch weiterhin für alle Fahrten in Deutschland gelten“, machte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner in einer gemeinsam mit Europäischen Transportarbeiterföderation (ETF) verfassten Erklärung deutlich. „Mindestlohn ist unzweifelhaft auch bei Transitfahrten zu zahlen, sowohl auf der Straße, wie auch auf der Schiene", stellte Kirchner fest.