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Tarifforderung steht: 7,6 Prozent mehr für die Beschäftigten der NE-Bahnen

Tarifforderung steht: 7,6 Prozent mehr für die Beschäftigten der NE-Bahnen

Die Forderungen der EVG für die nächste Tarifrunde bei den NE-Bahnen stehen. Die Mitglieder der Zentralen Tarifkommission haben am Mittwoch, den 28.8.2024 in Fulda, nach intensiver und konstruktiven Diskussion für die nächste Tarifrunde eine Lohnerhöhung von 7,6 Prozent, einschließlich eines Zusatzgeldes (EVG-ZUG), für die Beschäftigten in den Eisenbahn- und Verkehrsunternehmen außerhalb der DB AG beschlossen.

Sonderurlaub unter Bezügefortzahlung für Bundesbeamt*innen

Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über die Freistellungsregelungen für Bundesbeamt*innen, die coronabedingt wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen ihre Kinder betreuen oder Angehörige pflegen müssen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat dazu Ende September ein aktualisiertes Rundschreiben veröffentlicht. Zwei zuletzt vom Bundestag beschlossene Gesetze bewirken, dass bestimmte Regelungen fortgeführt werden. Ansprüche auf Grundlage des § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz entfallen allerdings, die Regelung wird nicht fortgeführt.

Bundesfinanzminister killt SPNV-Zukunft

Der Landesverband der EVG kritisiert den Beschluss des Bundes zur künftigen Verteilung der Regionalisierungsmittel als Anschlag auf die Zukunft des Thüringer Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Nach vorliegenden Berechnungen sind danach mittelfristig Einbußen für den Freistaat zu erwarten. Dies wäre eine fatale Entwicklung, die unbedingt verhindert werden muss!

Tarifeinigung öffentlicher Dienst: Übertragung gefordert

Tarifeinigung öffentlicher Dienst: Übertragung gefordert

Bei den Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gibt es eine Einigung. Der ver.di-Verhandlungsführer Frank Bsirske stellte ein Paket vor, das u.a. eine Erhöhung der Löhne und Gehälter in zwei Schritten um insgesamt 4,75 % beinhaltet: 2,4 % rückwirkend ab 1.März 2016 und 2,35 % ab 1.Februar 2017, außerdem die Sicherung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.