Meldungen zu #Service & Dienstleistungen

Versteuerung von Fahrvergünstigungen von Versorgungsempfängern: Überprüfung des BFH-Urteils abgeschlossen - Bestehende Anrufungsauskünfte des BEV gelten weiter

Das Finanzamt Frankfurt am Main III hat sich Ende Juni zur noch ausstehenden Anfrage des Bundeseisenbahnvermögen (BEV) in der Versteuerungsthematik geäußert. Die Anfrage ergab sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26.06.2014, VI R 41/13. Mit ihr sollte geklärt werden, ob Nah- und Fernverkehrstickets weiter unterschiedlich zu bewerten sind oder der im Urteil angesprochene Rabattfreibetrag gemäß § 8 Abs. 3 EStG in Höhe von 1.080 EUR für alle Tickets gleichermaßen gilt.

Aktuelles GBR-Info DB Services GmbH

In unserem GBR-Info Nr. 01/2015 hatten wir Euch darüber informiert, dass der GBR das Thema "Kontrahierungsgebot" weiter nachhaltig verfolgt. Das Kontrahierungsgebot ist DIE Klammer für den integrierten Konzern. Es wurde erstmalig im Jahre 2005 vertraglich vereinbart und wird somit seit 10 Jahren erfolgreich gelebt. Dennoch steht es immer wieder in der Kritik - insbesondere, wenn es um die Beauftragung der internen Dienstleister geht.

Information des Gesamtbetriebsrates der DB JobService GmbH

Information des Gesamtbetriebsrates der DB JobService GmbH

Zur diesjährigen Betriebsräteversammlung in Berlin begrüßte Thorsten Gollkowski als GBR-Vorsitzender neben den Betriebsräten der DB JobService GmbH als weitere Gäste den Geschäftsführer und Arbeitsdirektor von DB JobService, Herrn Dr. Kotkamp, Herrn Seer als Leiter der Beschäftigungsförderung, den Vorsitzenden des Besonderen HPR, Ulrich Nölkenbockhoff, begleitet von der Kollegin Kerstin Feldmann.

BR-Journal DB Zeitarbeit GmbH

Eigentlich sollte unser neues BR-Journal erst Mitte Februar erscheinen. Aber aufgrund der aktuellen Situation im DB Konzern, nämlich die andauernden Tarifverhandlungen, die sich eventuell zum Arbeitskampf zuzuspitzen drohen, macht es aus unserer Sicht erforderlich, Euch noch einmal auf bestimmte Verhaltensregeln, denen wir als Beschäftigte der DB Zeitarbeit GmbH unterliegen, hinzuweisen!