Fragen zur Inflationsausgleichsprämie
Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie (IAP) als erster Leistung aus dem Tarifabschluss der EVG rückt näher. Im Oktober erhalten in der EVG organisierte Tarifkräfte, die bei der Deutschen Bahn im Bereich Eisenbahn und Bus beschäftigt sind und in EVG-Mehrheitsbetrieben arbeiten, 2.850 Euro.
Hinweis: Diese Prämie ist eine Zahlung des Arbeitgebers. Sie kommt nicht vom Staat!
Nach wie vor erreichen uns alle viele, z.T. detaillierte Fragen hierzu. Die wichtigsten mitsamt den dazugehörigen Antworten sind auf dieser Seite zusammengestellt.
Wann wird die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt?
Die Auszahlung der 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie erfolgt im Oktober 2023. Dabei gilt eine Stichtagsregelung: Wer vor dem 25. Oktober ausscheidet, erhält keine Inflationsausgleichsprämie. Geht der Mitarbeitende z.B. vorher in Rente, wird diese Prämie nicht mehr ausgezahlt.
Ist die Inflationsausgleichsprämie steuerfrei?
Die Inflationsausgleichsprämie ist steuer- und auch sozialabgabefrei. Anders als ansonsten im Steuerrecht üblich, wird allerdings nicht nur das jeweilige Jahr betrachtet, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Zahlungen geleistet wurden. Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro versteuert und verbeitragt werden. Das gilt auch für mehrere Zahlungen in einem Unternehmen, die in Summe 3.000 Euro übersteigen. Auch hier muss der Betrag oberhalb der Freigrenze versteuert werden.
Ich war in den vergangenen Monaten krank, bekomme auch ich die Inflationsausgleichsprämie?
Inflationsausgleichsprämien sind nach den entsprechenden Gesetzen eine Leistung für besondere Belastungen während der hohen Inflation. Voraussetzung für die Leistung ist, dass man auch gearbeitet hat. Für Monate ohne Entgeltbezug wird die Inflationsausgleichsprämie insofern gekürzt. Für die Zahlung im Oktober heißt das: Für jeden vollen Monat ohne Entgelt wird die IAP um 310 Euro gekürzt. Das gilt auch für Krankheit.
Wenn ich seit über einem Monat krank aber noch in der Entgeltfortzahlung bin, bekomme ich dann auch den einen Monat gekürzt?
Die Kürzung erfolgt nur für jeden vollen Monat, in dem man ohne Entgelt war. Wenn ich am Anfang des Monats noch eine Entgeltfortzahlung bekommen habe oder Anspruch auf Krankengeldzuschuss habe und dann Krankengeld erhalten habe oder vor Monatsende die Arbeit wieder aufgenommen habe, war ich jeweils keinen vollen Monat ohne Entgelt und erhalte daher die Inflationsausgleichsprämie. Die vollen Monate im Krankengeldbezug werden aber gekürzt.
Ich war in dieser Zeit in Erziehungszeit, wie sieht es da aus?
Hier gilt das Gleiche wie bei Krankheit. Voraussetzung ist das tatsächliche Arbeiten im Unternehmen. Anders als üblich von der EVG bei Einmalzahlungen vereinbart, wird wie bei Krankheit auch in diesen Fällen die Inflationsausgleichsprämie gekürzt, für jeden vollen Monat, in dem kein Entgelt bezogen wurde.
Die Kürzung erfolgt also nur für jeden vollen Monat, in dem man ohne Entgelt war. Wenn ich am Anfang des Monats noch eine Entgeltfortzahlung bekommen habe (z. B. während der Zeit des Mutterschutzes) und dann Elterngeld erhalten habe oder vor Monatsende die Arbeit wieder aufgenommen habe, war ich jeweils keinen vollen Monat ohne Entgelt und erhalte daher die Inflationsausgleichsprämie. Die vollen Monate in der Erziehungszeit werden aber gekürzt.
Wie sieht es mit Auszubildenden und Dualstudierenden aus?
Für die Nachwuchskräfte gibt es im Oktober 2023 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.425 Euro. Für jeden vollen Monat ohne Entgelt wird die IAP um 155 Euro gekürzt. Das erste Ausbildungsjahr erhält die Inflationsausgleichsprämie im Oktober entsprechend der Beschäftigungszeit. Auch die sonstigen Regelungen bei Krankheit gelten.
Was ist mit Teilzeitkräften?
Teilzeitkräfte erhalten die Inflationsausgleichsprämie anteilig entsprechend ihrem Teilzeitanteil.
Und wenn ich derzeit die Besondere Teilzeit im Alter in Anspruch nehme?
Ja, Teilzeitkräfte erhalten die Inflationsausgleichsprämie anteilig. Für die besondere Teilzeit im Alter heißt das konkret, sie erhalten 90 % der vollen Prämie.
Was ist mit geringfügig Beschäftigten? Muss man einen Antrag stellen?
Die Antragsstellung war bei Einmalzahlungen erforderlich, damit geringfügig Beschäftigte eine eventuelle Steuer oder Beitragszahlung vermeiden konnten. Da die Inflationsausgleichsprämie nicht steuer- und beitragspflichtig ist, braucht es hier keine gesonderte Antragsstellung. In diesem Falle werden geringfügig Beschäftigte wie Teilzeitarbeitnehmer:innen behandelt.
Ich habe einen Neuorientierungsvertrag bei Jobservice und befinde in der Orientierungsphase 2/ Integrationsphase. Bekomme ich die Inflationsausgleichsprämie?
Dort gelten in der Orientierungsphase 1 (OP1) die Bedingungen des jeweiligen Unternehmens, in denen die Kolleg:innen beschäftigt sind. Ab der OP 2 gilt dann Folgendes: Die Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie gelten sinngemäß für Arbeitnehmer, die vom BeSi-ÜberleitungsTV erfasst sind sowie für Arbeitnehmer mit Neuorientierungsvertrag ab der Orientierungsphase 2. Die Kürzungsregelungen etc. gelten ebenfalls.
Ich gehe in den Mutterschutz, wie verhält es sich dort mit der Prämie?
Der Mutterschutz ist gesetzlich besonders geschützt. Für diese Monate hast du auch Anspruch auf Entgelt vom Arbeitgeber. Du hast für diese Monate daher auch vollen Anspruch auf die Prämie. Du bekommst sie übrigens auch, wenn du vor dem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot erhältst.
Ich gehe in Elternzeit, was ist dann?
Während der Elternzeit ruht dein Arbeitsverhältnis und du erhältst in diesen Monaten kein Entgelt vom Arbeitgeber. Für diesen Zeitraum erhältst du dann auch keine Prämie. Allerdings werden nur volle Monate abgezogen. Wenn du in einem Monat noch zwei Wochen gearbeitet hast, bekommst du die Prämie voll für den Monat.
Ich nutzte die gesetzliche Pflegezeit, bekomme ich trotzdem die Prämie?
Die Prämie wird für jeden vollen Kalendermonat, in dem Entgelt (Kranken oder Verletztengeld) bezogen wurde, berechnet und ausgezahlt. Gekürzt werden also nur die Monate ohne Entgeltbezug.
Habe ich in der Freistellungsphase vor Renteneintritt, auch wenn diese ausschließlich aus dem LZK bezahlt wird, Anspruch auf die IAP?
Ja. In diesen Fällen trifft keiner der Ausschlussgründe zu.
Ich fange mein Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis nicht zum 1. des Monats an, wie berechne ich in diesem Fall die Prämie?
Wird ein Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis nicht zum 1. eines Monats begonnen, sondern später, wird dieser Monat den Arbeitnehmer:innen oder Auszubildenden-Regelungen zugeschrieben. Das heißt, dieser Monat zählt und du erhältst IAP dafür. Die Prämie wird dann anteilig für die Monate März bis November berechnet.
Ich habe eine Ausbildung oder Duales Studium neu begonnen, bekomme ich dann die Prämie und wie berechne ich diese?
Ja, auch als neue Auszubildende oder Dual Studierende hast du Anspruch auf die anteilige Prämie. Die Prämie beträgt für Nachwuchskräfte 1.425 EUR und muss für jeden Monat ohne Ausbildung oder Duales Studium mit 155 EUR gekürzt werden.
Ich habe eine Ausbildung oder Duales Studium abgeschlossen und wechsle in ein Arbeitsverhältnis. Wie berechne ich in diesem Fall die Prämie?
Ich erhalte die Prämie jeweils gesondert für den Zeitraum als Nachwuchskraft (Ausbildung oder Duales Studium) sowie für das Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer:in.
Die Prämie beträgt für Nachwuchskräfte 1.425 EUR und muss für jeden Monat ohne Ausbildung oder Duales Studium mit 155 EUR gekürzt werden.
Die Prämie beträgt für Arbeitnehmer: innen 2.850 EUR und muss für jeden Monat ohne Ausbildung oder Duales-Studium mit 310 EUR gekürzt werden.
Wird eine Ausbildung oder ein Duales Studiums nicht zum 1. eines Monats beendet, sondern später, wird dieser Monat beim Wechsel in ein Arbeitsverhältnis den Arbeitnehmer:innen-Regelungen zugeschrieben. Der Betrag für die Prämie fällt dann also höher aus.