Der Anfang vom Ende - Zerschlagung der Gewerkschaften 1933 - die Weltwirtschaftskrise führt in die faschistische Diktatur

Aus einer zyklischen Konjunkturkrise, die in zu vielen Ländern im gleichen Zeitraum auftrat, kumulierte ab 1929 eine Weltwirtschaftskrise bisher unbekannten Ausmaßes. In Deutschland waren 1932 44 % der Erwerbstätigen arbeitslos und 23 % in Kurzarbeit, also nur wenige der Erwerbstätigen in Vollarbeit.

Reichstagssitzung am 12. September 1932: An seinem Platz stehend Reichskanzler Papen, der den Auflösungsbeschluss verkündigen will. (Bild: Bundesarchiv, N 1310)
Hans Jahn, Gewerkschafter, Widerstandskämpfer,Politiker, GdED-Vorsitzender 1948 bis 1959

Entsprechend waren die Löhne gesenkt worden, 1932 im Landesdurchschnitt auf 64 % des Niveaus von 1913/14, obgleich 1932 die Arbeits-Produktivität je Stunde 134 gegenüber 100 im Jahr 1913/14 betragen hatte. Ein sogenanntes „reinigendes Gewitter“ des Marktes. 

Die politischen Machtproben der ersten Jahre der Wirtschaftskrise in Deutschland hatten bereits Schlimmes ahnen lassen. 1928 verweigerten die Metall-Arbeitgeber-Verbände einen von der Reichsregierung für allgemeinverbindlich erklärten Schlichtungsspruch und brachen die bestehende Rechtsordnung ohne Konsequenzen.

1930 wird die letzte demokratisch gewählte Reichsregierung Müller gestürzt, wegen der beantragten Erhöhung der Arbeitslosenversicherung bei Massenarbeitslosigkeit. Am 20. Juli 1932 wird der rechtswidrige Sturz der demokratisch gewählten preußischen Landesregierung bei 6 Millionen Arbeitslosen nicht mehr mit Generalstreik beantwortet, - ein doppelt selbstmörderisches Verhalten, weil das Großkapital jetzt wusste, dass es alleiniger Herr im alsbald faschistischen Hause sein würde. 

Bei der Deutschen Reichsbahn mussten in dieser Zeit Einkommenskürzungen von 20 bis 25 % hingenommen werden. Rentner und Pensionäre waren nicht ausgenommen. Weitere Brüningsche Notverordnungen zur Einkommenskürzung standen bevor.

GdED Chefredakteur Hans-Joachim Buss: 

„Einschneidend wirkten sich zuletzt allseitige Sparmaßnahmen bei der Reichs¬bahn aus, mit Lohn- und Gehaltskürzungen, Personalabbau, Zwangspensionierungen, Einlegung von Feierschichten. Beamtenbesoldung und Versorgungsbezüge wurden am 1. Februar 1931 aufgrund der „Brüningschen“ Notverordnung vom 1. Dezember 1930 um 6 Prozent gekürzt, neuerlich dann durch eine Notverordnung vom 5. Juni 1931, sodass sich nunmehr Herabsetzungen von insgesamt zwischen 10 und 14 Prozent ergaben. (Sogar Gehälter und Versorgungsbezüge bis zu 1.500 Reichsmark jährlich wurden jetzt mit gewissen Prozentsätzen in die Kürzungen einbezogen.) Eine (vierte) Notverordnung vom 8. Dezember 1931 erhöhte den Gehaltsabzug um nochmals 9 Prozent (der ungekürzten Gehälter).

Einer Reduzierung der Löhne bei der Reichsbahn um durchschnittlich 6 Prozent hatten die Eisenbahnergewerkschaften zwangsläufig (nach Schiedsspruch und Abänderungsverhandlungen) Ende März 1931 zustimmen müssen. Auch hier folgten weitere Kürzungen, sodass die Lohnsätze bis Jahresanfang 1932 im Durchschnitt um ca. 20 Prozent herabgesetzt wurden. Die Mehrheit der Reichsbahnarbeiter dürfte ab 1. Januar 1932 ein niedrigeres Einkommen als im November 1924 (also rund ein Jahr nach der Inflation) gehabt haben.“

Die ungleichen Truppen formierten sich letztmals: Kapital, Grundbesitz, Reichswehr und NSDAP als „Harzburger Front“, die gespaltene, ja verfeindete Linke als „Eiserne Front“ und „Roter Frontkämpferbund“. Aber mit Brüning, von Papen und von Schleicher als Erfüllungsgehilfen Hindenburgs war in Deutschland nicht nur für Arbeitnehmer und Gewerkschaften bereits alles verloren. Rüstung, Heldentod und Mord waren in Deutschland ab 1933 angesagt.