Tarifrunde 2018 DB AG: Mehr vom EVG-Wahlmodell tritt in Kraft

Die Ergebnisse der Tarifrunde 2018 bei der Deutschen Bahn treten nach und nach in Kraft. Mit Jahresbeginn sind drei neue Elemente umgesetzt worden, ein weiterer wichtiger Schritt folgt Mitte des Jahres. 

Wenn wir in der Tarifrunde 2018 nicht gemeinsam so erfolgreich gewesen wären, müsstest Du in diesem Jahr auf so einiges verzichten:

  • Verbesserte arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung: insgesamt 3 Prozent, mindestens 75 Euro, plus 10 Prozent Bonus. (Ausnahme bildet die DB Dialog: Betriebliche Altersvorsorge: insgesamt 2 Prozent, mindestens 50 Euro, plus 10 Prozent Bonus.)
  • Wegezeitentschädigung: Für jede volle Stunde Wegezeit, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, werden 10 Euro Wegezeitentschädigung gezahlt. Teilzeitkräfte werden gleichgestellt.
  • Erhöhte Zulagen: Ab Januar gibt es Verbesserungen im Zulagensystem, so verbessert sich z. B. die Sonntags- und Nachtzulage.

Außerdem gibt es noch einmal 2,6 % mehr Geld zum 1. Juli 2020 – dann tritt auch das EVG­-Wahlmodell II in Kraft. Auch bei der zweiten Stufe entscheidest Du selbst, ob Du

  • 2,6 % mehr Geld oder
  • 6 Tage zusätzlichen Erholungsurlaub oder
  • eine Stunde Arbeitszeitverkürzung möchtest.

Wählst du „mehr Geld“, steigt Dein Entgelt ab Juli 2020 um 2,6 %. Wählst du „mehr Urlaub“ oder „Arbeitszeitverkürzung“, wird das ab Januar 2021 umgesetzt.

Hast du dich erstmalig für Urlaub entschieden (6 Tage) oder mehr Urlaub gewählt (12 Tage), erhältst du mit der Entgeltzahlung im August 2020 einen Einmalbetrag in Höhe von 700 Euro. Bei der Entscheidung für die Arbeitszeitverkürzung gibt es ab 1. Juli 2020 mehr Geld und die Anpassung erfolgt proportional bei Beginn des neuen Abrechnungszeitraumes (i.d.R. der 1. Januar 2021, aber z.B. bei Services/KT der 1. April 2021, bei Bahnbau der 1. Juni 2021) 

Deine Entscheidung setzt auf dem bestehenden Wahlmodell I aus dem Tarifabschluss 2016 auf. Hast Du bisher Geld gewählt und willst mehr Urlaub, so wählst Du Urlaub und bekommst dann erstmalig 6 Tage mehr Urlaub. Hast du bereits 6 Tage Urlaub gewählt und wählst nochmals Urlaub, so erhältst du 12 Tage mehr Urlaub ab 2021. Machst du nichts, bleibt alles so wie bisher und du beziehst 2,6% mehr Geld ab 1. Juli 2020.

Du hast ein aktives Wahlrecht für alle Optionen – in diesem Jahr bis zum 31. März 2020, damit der Arbeitgeber die Wünsche nach mehr Urlaub in seine Systeme einpflegen kann. Künftig – und das ist das Neue – hast Du in jedem Jahr die Möglichkeit, Dein Modell neu zu wählen. Du musst dies einfach bis jeweils zum 30. Juni dem Arbeitgeber mitteilen.