#MussPlusBus - EVG fordert: Personalübergang endlich einheitlich regeln – für Bahn und Bus!

Die EVG fordert mehr Gerechtigkeit beim Betreiberwechsel. Im Folgenden beantworten wir einige der wichtigsten Fragen zum Thema.

Worum geht es?  

Die EVG fordert verbindliche gesetzliche Regelungen für einen fairen und gerechten Wettbewerb. Der Personalübergang bei Betreiberwechsel muss endlich bundesweit einheitlich und obligatorisch geregelt werden. Und zwar für Bahnen und Busse.

Wie ist das Thema heute geregelt?  

In Deutschland gibt es vor allem zwei Rechtsquellen.  

  • Für den SPNV gibt es das Vergaberecht des Bundes (Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen GWB § 131 (3). Hier ist der Personalübergang immerhin schon als „Soll“-Regelung vorgeschrieben. Diese Verbesserung hatte die EVG 2015 erreicht. Der ÖPNV ist hier ausdrücklich ausgenommen. Die Begründung damals: Für die Busse gilt nicht das GWB, sondern das Personenbeförderungsgesetz.
  • Und genau hier klafft eine erhebliche Regelungslücke. Eigenwirtschaftliche Anbieter – also Unternehmen, die ihre Leistungen ohne kommunale Zuschüsse anbieten – haben Vorrang vor öffentlichen Aufgabenträgern. Und eigenwirtschaftliche Anbieter sind bisher gar nicht verpflichtet, soziale Standards zu berücksichtigen. Eine klare Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Unternehmen mit geringem Tarifniveau oder ohne Tarifbindung!
  • Im Bundesrat gab es eine Initiative zur Schließung dieser Gesetzeslücke. Die wurde auch dem Bundestag als Gesetzentwurf zugeleitet, dort aber nicht mehr behandelt. Er ist daher der sog. Diskontinuität zum Ende der Legislaturperiode zum Opfer gefallen.

Wo wollen wir hin?  

Im Vergaberecht muss die aktuelle „Soll“-Regelung durch eine „Muss“-Regelung ersetzt werden. Und diese muss nicht nur für den SPNV, sondern für den gesamten ÖPNV und damit auch für den Busverkehr gelten und alle Tätigkeitsgruppen eines Unternehmens erfassen. Und im PBefG muss die Lücke geschlossen werden: Vorgaben zum Beschäftigtenübergang und zu Sozialstandards müssen auch für Unternehmen verbindlich gelten, die Leistungen eigenwirtschaftlich erbringen.

Wie geht es nach dem Auftakt in Bonn weiter?  

In den kommenden Wochen werden wir „Klinken putzen“ – und zwar bei den MdBs von Union und SPD. Wir werden in dieser Phase die Bundestagsabgeordneten der möglichen Koalitionsparteien besuchen, sie für das Thema sensibilisieren und ihnen unsere Forderungen darstellen. Diese intensive Lobbyarbeit vor Ort hat sich bei anderen Themen, wie z.B. beim 4. Eisenbahnpaket oder bei der GWB-Novelle bewährt.  

Wenn es zu einem Koalitionsvertrag kommt, in dem eine entsprechende Regelung steht, ist das ein wichtiger Schritt. Diese Absichtsbekundung muss dann aber auch umgesetzt werden. Wir werden uns daher in dieser Phase, die mit der Regierungsbildung beginnt, bei den zuständigen Fachpolitiker/innen in Erinnerung bringen und auf die Umsetzung pochen. Motto „Wir sind wieder da“.

Wir werden nicht locker lassen, bis der Schutz der Beschäftigten im SPNV und ÖPNV bundesweit und lückenlos geregelt ist!