Verzicht auf Ticketverkauf darf nicht zu Euren Lasten gehen

Der Bordservice wird weiter digitalisiert. In der Folge werden in den Fernverkehrszügen der DB AG ab dem 1.1.2022 keine Fahrkarten mehr verkauft. Diese unternehmerische Entscheidung halten wir für falsch. Für unsere Kolleg*innen befürchten wir am Ende mehr Konfliktpotenzial auf den Zügen.

Deshalb haben unsere EVG Betriebsrät*innen im Fernverkehr mit dem Arbeitgeber verhandelt und erste Vereinbarungen getroffen:

  • die Möglichkeit, ein Ticket im Zug nachzulösen, entfällt erst zum 1.1.2022 und nicht schon zum 1.10.2021. Damit stehen drei weitere Monate zur Verfügung, in denen die DB AG ihre Fahrgäste ausführlich über diese Änderung informieren kann.
  • ab dem 1.1.2022 gibt es im Fernverkehr statt der bisherigen Nachlöseprämie eine Prämie für jede ausgestellte Fahrpreisnacherhebung (FN). Diese beträgt 3,00 Euro und wird jährlich um 2% dynamisiert.

„Wir haben immer für ein offenes System plädiert, das Reisenden im Fernverkehr spontan die Möglichkeit eröffnet, den Zug als ideales Verkehrsmittel zu wählen.“

Kristian Loroch, Vorstandsmitglied

Zudem fordern unsere EVG Betriebsrät*innen:

  • eine Ladung zu Gerichtsprozessen aufgrund einer FN darf für Euch nicht mit Nachteilen verbunden sein. Insbesondere bei Gerichtsterminen, die auf einen Ruhetag fallen, muss die Zeit für die An- und Abreise sowie den Gerichtstermin selbst zu 100% als Arbeitszeit gutgeschrieben und ein neuer Ruhetag gewährt werden.

Unsere EVG Betriebsrät*innen sind die gestaltende Kraft in der betrieblichen Mitbestimmung. So geht fair nach vorne.