Die beamtenpolitische Arbeit ist eine entscheidende Aufgabe der EVG. Sie besteht insbesondere im Eintreten für den Erhalt des Berufsbeamtentums, ein fortschrittliches Dienstrecht und die Wahrung der Besoldungs-, Versorgungs- und beruflichen Interessen der Beamtinnen und Beamten. In der EVG wird der Bundesvorstand dabei vom Beamtenpolitischen Ausschuss unterstützt und beraten.
Der BpA hat u. a. folgende Aufgabe:
„…die Interessen der beamteten Mitglieder aus den einzelnen Wahlkreisen zu bündeln und daraus gemeinsame Ziele einer wirksamen gewerkschaftlichen Beamtenpolitik zu formulieren und diese in die gewerkschaftlichen, betrieblichen und behördlichen Gremien einzubringen…“
Die Zusammensetzung des BpA regelt der Bundesvorstand in einer besonderen Richtlinie. Der BpA setzt sich zusammen aus: