Wie kam es zu den Gesprächen?
Der Arbeitgeber hat mit der GDL einen Tarifabschluss zur teil- und schrittweisen Abbedingung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) vereinbart. Diese Vereinbarung wäre zulasten der EVG-Mitglieder gegangen. Da für eine solche Abbedingung auch die Zustimmung der EVG nötig ist, wurde die EVG vom Arbeitgeber zu Gesprächen aufgefordert.
Die EVG ist mit dem Ziel in die Gespräche gegangen, gleichwertige Einkommensbedingungen in den Betrieben zu erreichen und den Betriebsfrieden zu sichern – sowie eine Benachteiligung ihrer Mitglieder zu verhindern.
Was wurde in den Gesprächen vereinbart?
Im Überschneidungsbereich (DB Regio, DB Fernverkehr, DB Cargo) wird es keine durch den GDL-Tarifvertrag ausgelöste ungleiche Bezahlung geben – das betrifft insbesondere Gruppenführer in den Werken, Lokführer:innen, den Bordservice sowie Ausbilder und Trainer.
Beschäftigte können künftig wählen, welche Tarifverträge für sie gelten, unabhängig von den gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnissen im Betrieb. Ab 2027 betrifft das Entgelt und Beschäftigungssicherung, ab 2028 unter anderem das Langzeitkonto und die EVG-Wahlmodelle.
Wie funktioniert das Zählverfahren?
Sollte eine Tarifpartei die Auszählung der Mehrheitsverhältnisse in einem Betrieb beantragen, läuft das in folgenden Schritten ab:
- Alle Parteien verständigen sich auf einen Notar.
- Nach einem neuen Tarifabschluss (Kollisionszeitpunkt) kann jede Partei die Überprüfung der Mehrheitsverhältnisse verlangen.
- Der Arbeitgeber übergibt dem Notar eine Liste der Beschäftigten, die Gewerkschaften jeweils ihre Mitgliederliste.
- Der Notar stellt fest, welche Gewerkschaft im Betrieb die meisten Mitglieder hat.
Zusätzlich wurde vereinbart, dass Gewerkschaftsvertreter die arbeitgeberseitige Beschäftigtenliste physisch beim Notar abgleichen können (ohne Datenkopien oder -transfer), um fehlerhafte Listen zu vermeiden.
Was bedeutet das für die kommende Tarifrunde?
Um eine Benachteiligung der EVG-Mitglieder zu verhindern, gibt es Entgelt-Verbesserungen für Gruppenführer in den Werken, Lokführer, Bordservice sowie Ausbilder und Trainer. Das kann zu neuen Verwerfungen in der Entgeltstruktur führen, verursacht durch den Abschluss von Arbeitgeber und GDL. Die EVG hat sich zum Ziel gesetzt, diese Verwerfungen in der kommenden Tarifrunde auszugleichen.
