Sozialstaat

Fast kein Tag vergeht ohne neoliberale Angriffe auf den Sozialstaat und die Rechte von Beschäftigten. Damit muss Schluss sein!

„Rote Karte dem Kahlschlag“

Angriffe aus der Politik und von Arbeitgeberseite nehmen zu und der Sozialstaat steht unter Beschuss. Während die Angriffe auf soziale Sicherungssysteme zunehmen, werden die Märchen von der „sozialen Hängematte“ und einem „aufgeblähten Sozialstaat“, den wir uns „nicht mehr leisten können“, wieder laut. Doch diese Erzählungen sind nichts weiter als ideologische Vorschläge, die wir entschieden zurückweisen. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Seite des DGB. 

Jetzt hat die Alterssicherungskommission ihre Empfehlungen an die Bundesregierung übergeben. Bundeskanzler Friedrich Merz hat bereits die vollständige Umsetzung der Vorschläge angekündigt.

Die Erwartungen an den Bericht der Rentenkommission waren hoch, unsere Bewertung fällt entsprechend ernüchternd aus.

Cosima Ingenschay

Stellvertretende EVG-Vorsitzende

Zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission

Fragen und Antworten

Alterssicherungskommission und DGB-Rentenkommission

Was ist die Alterssicherungskommission?

Die Alterssicherungskommission wurde von der Bundesregierung im Dezember 2025 eingesetzt. Sie hatte am 7. Januar 2026 ihre Arbeit aufgenommen. Der Bericht wurde am Dienstag, 23. Juni 2026, vorgestellt.

Was ist der Auftrag der Alterssicherungskommission?

Vorschläge für die langfristige Weiterentwicklung der Alterssicherung in Deutschland zu entwickeln.

Wer gehört der Alterssicherungskommission an?

Die Kommission besteht aus 13 Mitgliedern:

  • Vorsitzende
    Prof. Dr. Constanze Janda (Vorsitzende Sozialbeirat, Rektorin Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
    Dr. Frank-Jürgen Weise (ehemaliger Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Vorstandsvorsitzender)
  • Stellvertretende Vorsitzende
    Dr. Florian Dorn MdB (CSU)
    Annika Klose MdB (SPD)
    Pascal Reddig MdB (CDU)
     
  • Wissenschaftliche Mitglieder:
    Prof. Dr. Peter Bofinger (VWL, Universität Würzburg)
    Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen (Universität Mannheim, Leiterin Forschungsbereich Altersvorsorge und nachhaltige Finanzmärkte am Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim)
    Prof. Dr. Georg Cremer (ehemaliger Generalsekretär Deutscher Caritasverband)
    Prof. Dr. Camille Logeay (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, VWL und quantitative Methoden)
    Dr. Monika Queisser (Leiterin Abteilung Sozialpolitik OECD)
    Prof. Jörg Rocholl, PhD (Präsident European School of Management and Technology Berlin)
    Prof. Dr. Silke Übelmesser (Lehrstuhl Finanzwissenschaft Universität Jena)
    Prof. Dr. Martin Werding (Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen Ruhr-Universität Bochum; Sachverständigenrat Wirtschaft)

    Der Kommission stand zudem Gundula Roßbach (Präsidentin DRV Bund) als beratendes Mitglied zur Seite.
Wer gehört der Alterssicherungskommission u.a. NICHT an?
  • Gewerkschaften
  • Sozialverbände
  • Arbeitgeberverbände
Wie lauten die Ergebnisse und wie bewertet die EVG die Empfehlungen der Alterssicherungskommission?

Positiv

Klares Ziel: Rente aus den verschiedenen Säulen soll Lebensstandard bei 70 Prozent des Nettoeinkommens eines Durchschnittsverdieners sichern: Problem: keine rechtlichen Folgen, falls das Ziel nicht erreicht wird

Gesetzliche Rente:

Mehr Menschen müssen verpflichtend in die gesetzliche Rente einzahlen:
• Bestimmte Selbstständige
• Alle Abgeordneten („Die vorgeschlagene Änderung wäre ab der nächsten Legislaturperiode umsetzbar. Sie wäre vom Bund für die Abgeordneten des Bundestags, von den Ländern für die Abgeordneten der Landtage umzusetzen, sodass die Gleichstellung mit anderen gesetzlich Versicherten sich unter Umständen über einen längeren Zeitraum erstrecken könnte.“)  
• Vorstände von Aktiengesellschaften („Die Maßnahme betrifft alle Vorstände von Aktiengesellschaften und kann unmittelbar umgesetzt werden.“) 
• Mini-Jobber (Ausnahmen Schüler:innen): Abschaffung der Minijobs
• Idealbild der Alterssicherung:
• Eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle einbezahlen
• Keine explizite Forderung nach Einbezug von neuen Beamt:innen („Alle bereits erfolgten sowie künftigen Anpassungen des Rentenrechts sollten wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Dies betrifft Änderungen der Regelaltersgrenze und der Rentenanpassung.“)  
• Frühstart-Rente und gesetzliche Kapitalrente sollen verknüpft werden
•Freibeträge für gesetzliche Renten in der Grundsicherung
•Dauerhafte Abschaffung der Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen
• Vereinfachter Zugang zur Rente für Ältere, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können:
• Anlehnung an Altersrente für schwerbehinderte Menschen („Damit würde für Versicherte, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, ein Rentenzugang abschlagsfrei zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze und weitere drei Jahre vorzeitig mit Abschlägen ermöglicht werden. Bedingung für die Inanspruchnahme dieser Rentenart ist eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren.“)

Neue Definition von „Erwerbsminderungsrente“ gut, jedoch unklar, wie diese genau aussieht

Finanzierung:
• Leistungen der gesetzlichen Rente, die nicht aus Beiträgen finanziert werden, sind voll aus Steuern zu bezahlen

Renteninformation:
• Verbesserung der Digitalen Rentenübersicht

Pensionen:
• Bundesländer sollten sich verpflichten, ausreichend Rücklagen für ihre Pensionen zu schaffen:
• Wurde bereits in der Vergangenheit umgesetzt

Rehabilitation:
• Stärkung der Rehabilitation, Reha-Budget soll sich am tatsächlichen Bedarf orientieren
Armut:
• Empfehlung: Kampf der Politik gegen verdeckte Armut

KBS
• DRV Knappschaft-Bahn-See stärken: („Mit einer Zusammenführung der GRV zu einem Träger würden auch die bisher von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) wahrgenommenen Aufgaben als Träger der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung künftig durch den gemeinsamen Rentenversicherungsträger wahrgenommen. Die zahlreichen übrigen heute von der DRV KBS übernommenen Aufgaben sollten weiter von ihr als eigenständige Verwaltung wahrgenommen werden. Sollte überlegt werden, das Beitragseinzugsverfahren zu bündeln, so würde sich die DRV KBS als zentrale Einzugsstelle anbieten. Schon heute führt die DRV KBS den Beitragseinzug für Minijobber durch.“)


Negativ

Gesetzliche Rente:
• Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte (nach 45 Versicherungsjahren):
• Zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Vertrauensschutz für aktuelle Rentner)
• Anhebung der Regelaltersgrenze über 67 Jahre hinaus: 
• Steigt die Lebenserwartung, steigt automatisch auch die Regelaltersgrenze

Beispiel:
•Die Lebenserwartung steigt um 3 Monate.

Folgen:
• Zwei Monate länger arbeiten
(d.h. Erhöhung der Regelaltersgrenze von 67 Jahre auf 67 Jahre und 2 Monate)
• Ein Monat länger in Rente
• Mögliche Reform der Hinterbliebenenrente könnte zu geringeren Renten für Hinterbliebene führen: 
• Die Hinterbliebenenrente könnte zukünftig ev. durch ein automatisches Rentensplitting ersetzt werden. (d.h. künftig werden Rentenpunkte, die während der Ehe erworben wurden, 50:50 geteilt werden, wenn eine/r stirbt, läuft die eigene Rente weiter; es gibt keine Hinterbliebenenrente mehr; Bestandschutz für aktuelle Witwen und Witwer
• Rentenkürzung v.a. zulasten der Frauen)
 Zeitnahe Erhöhung des Renteneintritts für die Altersrente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre:
• Zwang zu längerer Arbeit

Beispiel:
• Jahrgang 1984 muss künftig mindestens bis 65 Jahren arbeiten und hat Abschläge von 10,8 Prozent (anstatt bisher 7,2 Prozent)
• D.h. Regelung geht zulasten der jungen Generation 
• Anhebung soll für alle Altersrenten gelten (auch Altersrente für schwerbehinderte Menschen)
• Rentenniveau soll künftig stärker sinken:
• Keine Stabilisierung des Rentenniveaus nach 2031
• Verstärkter Nachhaltigkeitsfaktors soll bei der Rentenanpassung ab 2031 wieder angewendet werden:
• Rentner:innen tragen künftig mehr Last als Beschäftigte
• Dadurch mehr Last für Rentner:innen
• Geringere Rentenanpassungen ab 2031
• Rechentricks erhöhen künstlich Rentenniveau:
• Beitragssatz der Kapitalrente wird bei Berechnung des Rentenniveaus berücksichtigt: 

Folge:
Rentenniveau fällt künstlich 0,6 Prozentpunkte höher aus

• Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Rente:
• Einführung einer verpflichtenden gesetzlichen Kapitalrente mit kapitalgedeckten individuellen Konten 
• Finanzierung der Kapitalrente: 
• Zusätzlicher Pflichtbeitrag von zwei Prozent: 
• eine Hälfte: Arbeitnehmer:innen
 andere Hälfte: Arbeitgeber:innen 

Folge:
• Rentenniveau sinkt zunächst und steigt erst langfristig ev. zusammen mit der Kapitalrente 
• Kapitalrente soll wie folgt angeboten werden: 
• Über Staatsfonds und über private Anbieter (freie Wahl) 
• Vorbild: Schweden, dort jedoch zunehmend Abstand von privaten Anbietern
•Kapitalrente soll prinzipiell nur Altersrente sein

Altersteilzeit:
• Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre.
• Abschaffung des Blockmodells der Altersteilzeit.

„Einschränkungen bei der Altersteilzeit schränken die Privatautonomie der Arbeitsvertragsparteien und der Tarifpartner ein.“

Betriebliche Altersversorgung:
• Weitere Pläne zur Verbreiterung der betrieblichen Altersversorgung sind mutlos. (“Geringverdienerförderung dynamisieren: Die bestehende Förderung für Geringverdienende sollte regelmäßig dynamisiert werden, um ihren realen Wert und Anreizcharakter dauerhaft zu sichern und inflationsbedingte Abschwächungen zu vermeiden.
Portabilität verbessern: Übertragungsprozesse zwischen Versorgungsträgern sollten durch Standardisierung, digitale Schnittstellen und einheitliche Bewertungsverfahren vereinfacht werden, ohne zusätzliche Bürokratie zu schaffen.“)

Organisation:
• Deutsche Rentenversicherung soll die Aufgaben künftig „effizienter, schneller und bei gesicherter Flächenpräsenz zugleich bürgernäher erfüllen“: („Leitung der GRV straffen: Die Kommission empfiehlt, die Leitungsaufgaben der GRV an einer Stelle bei der DRV Bund zu bündeln und damit die fragmentierte Führung der GRV zu beenden. Die Steuerung der GRV sollte durch eine zentrale Steuerungsinstanz erfolgen und auf einen Träger konzentriert werden, so wie dies mit der Bundesagentur für Arbeit z. B. auch in der Arbeitslosenversicherung der Fall ist. Die zentrale Steuerungsinstanz sollte für die regionalen Organisationseinheiten der GRV durchgriffs- und weisungsfähig sein und damit bundesweit einheitliche Standards durchsetzen können.“)

• Massiver Eingriff in die Selbstverwaltung, um diese zu schwächen („Die Kommission empfiehlt, die historisch gewachsene doppelte Selbstverwaltung aus Vorstand und Vertreterversammlung auf ein Selbstverwaltungsorgan zu verschlanken und auf ihre wesentlichen Funktionen zu konzentrieren: Legitimation, Kontrolle, strategische Richtungsgebung und Interessenvertretung.“ 

„Ziel ist, die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung zu stärken und sie von übermäßiger Gremien-Komplexität zu entlasten. Vorbild könnte hier die gesetzliche Krankenversicherung sein, bei der das Nebeneinander von Vorstand und Vertreterversammlung bereits 1996 beendet wurde. Seitdem besteht mit dem Verwaltungsrat nur noch ein Selbstverwaltungsorgan.“)

Hier können alle Empfehlungen heruntergeladen werden.

Zitat Cosima Ingenschay, stellvertretende EVG-Vorsitzende

„Die Erwartungen an den Bericht der Rentenkommission waren hoch, unsere Bewertung fällt entsprechend ernüchternd aus. Positiv ist, dass künftig mehr Menschen verpflichtend in die gesetzliche Rente einbezogen werden sollen, etwa bestimmte Selbstständige, Abgeordnete, Vorstände von Aktiengesellschaften und Minijobber:innen. Das ist ist gerechter und stärkt die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rente.

Gleichzeitig weist der Bericht jedoch deutliche Schieflagen zulasten hart arbeitender Beschäftigter auf. Es ist nicht akzeptabel, dass ein Eisenbahner, der 45 Jahre unter oft schwierigen Bedingungen dafür gesorgt hat, den Betrieb am Laufen zu halten, künftig nicht mehr vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen kann. Das widerspricht dem Anspruch auf Anerkennung lebenslanger Leistung.

Das werden wir nicht hinnehmen und gemeinsam mit unseren Schwestergewerkschaften weiterhin entschieden für mehr Gerechtigkeit, Anerkennung und Sicherheit in der Rente einsetzen.“

Hat der DGB auch eine Rentenkommission ins Leben gerufen?

JA!

Die DGB-Rentenkommission (13 Mitglieder) wurde am 27. Januar 2026 offiziell eingesetzt

Vorsitz:
Yasmin Fahimi (Vorsitzende des DGB)

Weitere Mitglieder:
• Gewerkschaften: Christiane Benner (IG Metall), Andrea Kocsis (ver.di), Maike Finnern (GEW), Nils Hindersmann (IGBCE) und Nina Krüger (DGB Jugend)

Sozialverbände:
• Verena Bentele (Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland) 
• Dr. Joachim Rock (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband).

Politik:
•Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen), Kevin Kühnert (SPD), Peter Weiß (CDU)

Wissenschaft / Forschung:
•Prof. Dr. Katja Nebe (Uni Halle-Wittenberg)
•Prof. Dr. Jutta Schmitz-Kießler (Hochschule Bielefeld)

Ziel:
• Ein tragfähiges Gesamtkonzept für eine starke, verlässliche und gerechte Alterssicherung
• Veröffentlichung des Berichts: Ende Juni / Anfang Juli 2026

Übersicht DGB-Veranstaltungen bzw. DGB-Beteiligungen

Donnerstag, 25.06.2026

  • DGB Rheinland-Pfalz/Saarland:
    Mainz: Aktion/Kundgebung „Rote Karte dem Kahlschlag“, 12:00 Uhr, vor dem Thea-ter in Mainz, Gutenbergplatz Link

Samstag, 27.06.2026

  • DGB Berlin-Brandenburg
    Berlin: Demonstration „Jetzt reicht's! Komm zur Demo für den Sozialstaat“, 12:00 Uhr, Invalidenpark, Berlin Link
  • DGB Nord
    Husum: „Wir kämpfen für einen starken Sozialstaat! Es ist 5 nach 12!“, 12:05 Uhr, Vor dem Speicher, Hafenstraße 17, Husum Link
  • DGB Baden-Württemberg
    Freiburg: „SOS - Save our Sozialstaat“, 15:30 Uhr, Freiburg, Stühlinger Kirchplatz Link

Mittwoch, 01.07.2026

  • DGB NRW
    Köln: „Basta! Der #Sozialstaat braucht deine Hilfe“, 17:00 Uhr, An der Bastei, Kon-rad-Adenauer-Ufer, Köln Link

Donnerstag, 02.07.2026

  • DGB NRW
    Siegburg: „Jetzt reicht's! Komm zur Demo für den Sozialstaat“, 17:00 Uhr, Siegburg, Marktplatz Link

Freitag, 03.07.2026

  • DGB Nord
    Hamburg: „Nein“ zum sozialen Kahlschlag - Sozialstaatsretter*innen stehen zusammen!, 15:30 Uhr, Speersort (zwischen Hauptkirche St. Petri und Domstraße, U‑Bahn Rathausmarkt) Link

Samstag, 04.07.2026

  • DGB Nord
    Flensburg: „Wir kämpfen für einen starken Sozialstaat! Es ist 5 nach 12!“, 11 Uhr Demo ab Hafenspitze, danach ab 12:05 Uhr Kundgebung Piratennest Link
  • DGB NRW
    Duisburg: „RUHRPOTT-REBELLION – Gemeinsam stark für unsere Rechte!“, Demo-Zug, um 10:30 Uhr, DGB-Haus, Stapeltor 17-19, Duisburg; Kundgebung, um 11:15 Uhr, König-Heinrich-Platz (vor dem Theater Duisburg) Link 

Freitag, 10.07.2026

  • DGB NRW
    Neheim: „Rebellion in Neheim: WIR SIND das SAUERland!“ 17:00 Uhr, Neheim, Marktplatz Link

Samstag, 11.07.2026

  • DGB NRW
    Dortmund: „Ruhrpott-Rebellion in Dortmund!“, 10:00 Uhr, Dortmund, Platz der Deutschen Einheit Link

Samstag, 5.09.2026

  • DGB Hessen-Thüringen
    Erfurt: Demo (Details folgen)

Samstag, 12.09.2026

  • DGB Hessen-Thüringen
    Hessen: Demo (Details folgen)

Gesundheit

Wie sieht die finanzielle Situation bei der GKV aus?

Deutschland hat eine der teuersten Gesundheitsversorgungen der Welt – und trotzdem haben die Menschen eine unterdurchschnittliche Lebenserwartung. Das sagt viel über den Zustand eines Systems, das seit Jahren nicht in erster Linie für die Versicherten arbeitet, sondern zunehmend für Kapitalanleger.

Die GKV steht unter erheblichem finanziellem Druck. Seit Jahren steigen die Ausgaben stärker als die beitragspflichtigen Einnahmen. Das Defizit ist enorm: 15 Milliarden Euro fehlen 2027, bis 2030 könnte die Lücke auf 40 Milliarden wachsen. 

Ursachen gibt es einige: der medizinische Fortschritt, die demografische Entwicklung, steigende Personal- und Sachkosten, wachsende Ausgaben für Arzneimittel und eine unzureichende Dynamisierung der Bundeszuschüsse. Gleichzeitig werden verschiedene gesamtgesellschaftliche Aufgaben über die GKV finanziert.

Was ist die Finanzkommission Gesundheit (FKG)?

Die zehnköpfige FKG wurde im September 2025 von Gesundheitsministerin Warken einberufen. Im Frühjahr 2026 wurde ein Katalog mit 66 Maßnahmen vorgestellt. Sie sollen eine weitere unkontrollierte Beitragssteigerung der Krankenkassen verhindern und die stark wachsende Ausgabendynamik bremsen.

Bereits im Vorfeld kritisierten die Gewerkschaften die Zusammensatzung der FGK. Im Koalitionsvertrag steht: „Für diese Aufgabe werden wir eine Kommission unter Beteiligung von Expertinnen und Experten und Sozialpartnern einrichten“. Letztendlich waren es zehn Vertreter:innen der Wissenschaft aus den Bereichen Ökonomie, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention.

Was ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)?

Das Gesetz soll verhindern, dass die Zusatzbeiträge der Krankenkassen weiter stark steigen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde zuletzt auf 2,9 Prozent angehoben. 

Grundlage des Referentenentwurfes vom April 2026 waren 43 Punkte aus dem Maßnahmenkatalog der FKG sowie 14 eigenen Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums. 

Die 1. Lesung zum Gesetz fand Mitte Juni statt, verabschiedet werden soll es am 10. Juli im Bundestag und im Bundesrat. 

Weite Teile des Gesetzes sollen am 1. Januar 2027 und am 1. Januar 2028 in Kraft treten. 

Zum Ende des Jahres wird die FKG den zweiten Teil ihres Berichts vorlegen. Darin soll es schwerpunktmäßig um langfristige Strukturreformen gehen.

Was ist geplant? Stichwort Bundeszuschuss

Der Bundeszuschuss soll von 2027 bis 2030 jährlich um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro gekürzt werden mit dem Argument einer notwendigen Haushaltskonsolidierung.

Bewertung EVG
Wir fordern seit Jahren eine dynamisierte Erhöhung, die letzte gab es 2017. Stattdessen will die Bundesregierung den Zuschuss kürzen. Aus unserer Sicht ist es nicht Aufgabe der Krankenkassen, den Bundeshaushalt zu sanieren.

Zudem müssen gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanziert werden, nicht aus Beiträgen der Beschäftigten. Allein die vollständige Übernahme der Kosten für Beziehende von Grundsicherung durch den Bund würde 10 Milliarden jährlich bei den Krankenkassen freisetzen. Vorgesehen sind lediglich 250 Millionen Euro für 2027 und 500 Millionen für 2028. Da der Bund mitnichten seiner Verpflichtung nachkommt, hat der GKV-Spitzenverband im Herbst 2025 Klage eingereicht.

Was ist geplant? Stichwort Teilarbeits(un)fähigkeit/Teilkrankengeld

Geplant ist ein Stufenmodell der Teilkrankschreibung, bei dem eine teilweise Arbeitsaufnahme von 25, 50 oder 75 Prozent möglich sein soll. Voraussetzung soll ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit, deren Dauer voraussichtlich mehr als vier Wochen beträgt, sein. 

Bewertung EVG
Wir wollen, dass Erkrankte sich vollständig auskurieren. Nur so kann die Arbeitsfähigkeit langfristig erhalten und die sozialen Sicherungssysteme entlastet werden. 

Außerdem brächte eine solche neue Regelung unklare haftungsrechtliche Fragen mit sich: Wer trägt die Verantwortung, wenn es infolge einer Fehleinschätzung der verbleibenden Arbeitsfähigkeit zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder zu einem Arbeitsunfall kommt?

Was ist geplant? Stichwort Erhöhung der Zuzahlungen

Die Zuzahlungsbeträge von Versicherten für Arznei- und Hilfsmittel sollen um rund 50 Prozent steigen. Begründet wird dies mit einer hohen Preis- und Lohnentwicklung, stärkerem Eigenverantwortung und einer geringeren Eigenbeteiligung in Deutschland im internationalen Vergleich.

Bewertung EVG
Wir sehen darin eine einseitige Belastung der Versicherten. Besonders betroffen wären Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. 

Zudem kann man Eigenverantwortung nicht gleichsetzen mit finanzieller Belastung. Es besteht die Gefahr von Unterversorgungseffekten, wenn Behandlungen oder die Versorgung mit Medikamenten aus Kostengründen verzögert oder vermieden werden, was wiederum höhere Folgekosten mit sich bringen würde. 

Was ist geplant? Stichwort Zahnärztliche Leistungen

Ab 2027 soll der feste Kostenübernahmeanteils in der Regelversorgung um 50 Prozent gesenkt werden und damit auf das Niveau von 2021 fallen. Auch die Bonusregelung soll sich verschlechtern. Künftig soll es bei guter Vorsorge nur noch einen Zuschuss von 60 Prozent (fünf Jahre) und 65 Prozent (10 Jahre) geben.

Bewertung EVG
Für uns ist das eine klassische Leistungskürzung. Die Versicherten bezahlen höhere Eigenanteile, sozial Schwache wären besonders betroffen und sozial diskriminiert. 

Mit dem geplanten Absenken der Bonus-Regelung würden wenig Anreize zur Vorsorge gesetzt und die Prävention geschwächt.

Wie finden wir das BStabG?

Die Bundesregierung will das Gesundheitssystem sanieren und greift dabei zu Klassikern der Sozialabbaudebatte: Leistungskürzungen, Teilkrankschreibungen, höhere Eigenbeteiligung. Diese Maßnahmen würden vor allem Beschäftigte mit niedrigen und mittleren Einkommen treffen.

Die Lasten werden einseitig auf Versicherte und Beschäftigte verlagert. Es fehlen nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmeseite der GKV. Versicherungsfremde Leistungen werden weiterhin überwiegend aus Beitragsmitteln finanziert.  

Die vorgesehenen Einsparungen können die Versorgungsqualität beeinträchtigen. Es besteht die Gefahr längerer Wartezeiten, eines geringeren Leistungsangebots und zusätzlicher Belastungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen.

Die Gesundheitsreform 2026 ist eine Chance, das System zukunftsfest zu machen, ohne dass die Versicherten die Rechnung bekommen. Wir als EVG haben dafür unsere Vorschläge auf dem Tisch.

Download Resolution der Bundeskonferenz 2024

Pflege

Wie sieht die finanzielle Situation bei der SPV aus?

Die SPV schreibt strukturell Defizite, weil die Ausgaben deutlich schneller wachsen als die Einnahmen. Hauptgründe sind die steigende Zahl Pflegebedürftiger und höhere Personalkosten. 2025 bezogen rund sechs Millionen Menschen Leistungen, die Ausgaben stiegen auf etwa 73,8 Milliarden Euro.

Im ersten Quartal 2026 entstand ein Defizit von rund 667 Millionen Euro – trotz eines Bundesdarlehens. Für das Gesamtjahr rechnen die Pflegekassen mit einem Minus von etwa einer Milliarde Euro. Ohne die Bundeshilfen läge das Defizit bei über vier Milliarden Euro. 

Für 2027 und 2028 werden noch größere Finanzierungslücken prognostiziert. Schätzungen nennen Größenordnungen von mehreren Milliarden Euro pro Jahr.

Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“?

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ wurde im Juli 2025 von Bundesgesundheitsministerin Warken eingesetzt, um angesichts rasant steigender Zahlen von Pflegebedürftigen und steigenden Kosten im Pflegebereich eine Reform der SPV vorzubereiten. 

Neben den kommunalen Spitzenverbänden waren Vertreter:innen des Bundesgesundheits-, des Bundesarbeits- und des Bundesfamilienministeriums Teil der Arbeitsgruppe, ebenso die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung und die für Pflege zuständigen Minister:innen der 16 Bundesländer.  

Im Dezember 2025 wurde ein Fahrplan („Roadmap“) mit fachlichen Eckpunkten vorgelegt, die im Juni 2026 in einen Gesetzentwurf mündeten.

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)?

Das PNOG ist ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Reform der Sozialen Pflegeversicherung in Deutschland. Ziel ist es, die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren und gleichzeitig die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. 

Am 4. Juni 2026 wurde der Referentenentwurf vorgelegt, die ursprünglich für den 24. Juni ins Auge gefasste Verabschiedung eines Gesetzentwurfs im Kabinett wurde ohne Nennung eines neunen Termins verschoben. Die weitere Zeitschiene ist daher offen. Ebenso wann das Gesetz in Kraft treten soll. 

Was ist geplant? Stichwort Finanzierung

Im Referentenentwurf finden sich keine wirksamen Reformmaßnahmen zur bedarfsgerechten und nachhaltigen Finanzierung der Pflege. Die geplanten Punkt dienen lediglich der kurz- und mittelfristigen Konsolidierung.

Bewertung EVG
Im Referentenentwurf wurden sämtliche, solidarische Finanzierungsaspekte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gestrichen.

So fehlt die Begrenzung der pflegerischen Eigenanteile durch einen sogenannten Sockel-Spitze-Tausch. Das würde bedeuten, die Pflegekasse übernimmt alle notwendigen, pflegebedingten Kosten (die Spitze) und berechnet dem Versicherten einen fixen begrenzten Eigenanteil (den Sockel).

Ebenso gestrichen wurde die Übernahme versicherungsfremder Leistungen. Und die Rückerstattung der Corona-Schulden aus Steuermitteln in Höhe von sechs Milliarden Euro. 

Dies sind alles Maßnahmen, die wir als EVG seit Jahren einfordern.

Was ist geplant? Stichwort Pflegegrade

Geplant ist eine veränderte Bewertung durch Anhebung der Schwellenwerte und Modulpunkte. Konkret heißt das, weniger Pflegebedürftige der unteren drei Pflegegrade hätten Anspruch auf Leistungen.

Ebenso soll es eine grundlegende Überarbeitung des Leistungskatalogs für Personen mit Pflegegrad 1 geben, was für diese Menschen eine ersatzlose Streichung des Entlastungsbetrags zur Alltagsunterstützung in Höhe von 131,- Euro bedeuten würde.

Bewertung EVG
Schwellenwertanpassungen und höhere Zugangshürden machen Pflegebedarfe nicht geringer, einzig die Leistungen werden gekürzt. Aus unserer Sicht sollte die Stabilisierung der SPV nicht auf Kosten der finanziellen Unterstützung von Menschen mit geringem Pflegebedarf erfolgen.

Was ist geplant? Stichwort Pflegende Angehörige

Ab dem 1. Juli 2027 sollen die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt werden, eine Übernahme durch die Pflegekasse würde dann nur noch bis zu 70 Prozent erfolgen.

Bewertung EVG
Mit der geplanten Änderung würde die Angehörigenpflege weiter in den privaten Bereich gedrängt werden. Das hätte gravierende Folgen in der Praxis. Besonders für Frauen, die rund 70 Prozent der pflegenden Angehörigen ausmachen. Sie würden dann mehr unbezahlte Arbeit leisten, was niedrigere Renten und noch größere Altersarmut zur Folge hätte.  Was es wirklich braucht, ist eine Entlastung pflegender Angehöriger.

Was ist geplant? Stichwort Verweildauer stationäre Pflege

Die aktuelle Regelung soll aufgeweicht werden. Sprich die gestaffelten Leistungszuschläge nach Heimwohndauer in der vollstationären Pflege sollen um je sechs Monate verzögert werden. 

Derzeit bekommen Heimbewohner:innen (Pflegegrad 2 bis 5) im ersten Jahr 15 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernommen.

Bewertung EVG
Die höchste Entlastungsstufe (Zuschuss von 75 Prozent) käme erst nach einer Aufenthaltsdauer von mehr als viereinhalb Jahren zum Tragen. Die durchschnittliche Verweildauer im Pflegeheim liegt bei 25 Monaten, der Anteil von 30 Prozent versterben innerhalb des ersten Jahres. Das bedeutet, die Einspareffekte von jährlich zwei Milliarden Euro wurden auf Kosten von Lebensjahren gesetzlich Versicherten laufen.

Das ist makaber. Leistungen dadurch einzusparen, dass Versicherte versterben, ehe ihr Anspruch einsetzt, ist keine Sozialreform.

Wie finden wir das PNOG?

Analog zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind fast ausschließlich einseitige Sparvorschläge und Leistungskürzungen zu Lasten der Versicherten, der Pflegebedürftigen und der Angehörigen geplant. 

Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der kurzfristigen Konsolidierung der SPV ohne Rücksicht auf die Bedarfe. Hohe Eigenanteile (derzeit durchschnittlich 3.245 Euro im ersten Aufenthaltsjahr) und der Wegfall von Entlastungen erhöhen die Gefahr einer existenzbedrohenden Armut im Pflegefall. Und das bei alarmierenden Zahlen: aktuell ist etwa jede:r Bewohner:in eines stationären Pflegeheims in Deutschland auf Sozialhilfe angewiesen, neuere Schätzungen liegen sogar bei rund 37 Prozent.

Die Gesundheitsreform 2026 ist eine Chance, das System zukunftsfest zu machen, ohne dass die Versicherten die Rechnung bekommen. Wir als EVG haben dafür unsere Vorschläge auf dem Tisch. 

Unsere Anforderungen

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