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Informationen zum EVG-Zusatzgeld (EVG-ZUG)

EVG-Zusatzgeld (EVG-ZUG)

Die EVG setzt tarifpolitisch neue Standards: Mehr Geld, mehr Anerkennung und mehr Wahlfreiheit. Mit dem EVG-Zusatzgeld (EVG-ZUG) haben wir erreicht, dass dauerhaft mehr Geld bei den Kolleg:innen ankommt, denn das EVG-Zusatzgeld gibt es jedes Jahr. Zugleich wird mit dem EVG-ZUG Schichtarbeit stärker honoriert.

2024 wurde das EVG-ZUG erstmals in der NE-Tarifrunde durchgesetzt. Ab 2026 erhalten die Beschäftigten dauerhaft mehr Geld und Beschäftigte mit besonderen Belastungen können ab 2027 einen Teil des EVG-ZUGs in zusätzliche freie Tage umwandeln. Auf dieser Grundlage konnten wir das EVG-Zusatzgeld auch in anderen Unternehmen der Branche einführen. Alle Informationen zum EVG-Zusatzgeld bei den NE-Bahnen gibt es hier:

Regelungen bei den NE-Bahnen

Ab 2026 bekommst du einmal jährlich im April das EVG-Zusatzgeld (EVG-ZUG). Das bedeutet, du bekommst 25 % deines Monatsentgelts zusätzlich ausgezahlt. Das ist ein Ergebnis der jüngsten EVG-Tarifrunde. Zu den unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Unternehmen siehe Aushänge.

EVG-Zusatzgeld für Schichtarbeitende

In der DB-Tarifrunde 2025 haben wir das EVG-Zusatzgeld für Schichtarbeitende (EVG-ZUG S) gemeinsam durchgesetzt. Das bedeutet nicht nur jedes Jahr mehr Geld (bereits zum Dezember 2026), sondern auch mehr Wahlfreiheit. Denn unter bestimmten Umständen kannst du als Schichtarbeitende:r ab 2027 einen Teil deines Zusatzgeldes (0,87 %) in zwei zusätzliche freie Tage umwandeln. Wie geht das?

Wenn du für das Jahr 2027 Geld in freie Tage umwandeln möchtest, kannst du bis zum 30. Juni 2026 einen Antrag bei deiner Personalabteilung stellen. Stellst du keinen Antrag, dann erhältst du im Dezember 2027 das EVG-Zusatzgeld für Schichtarbeitende voll ausgezahlt. Das EVG-ZUG S entspricht 2,6 % deines individuellen Jahrestabellenentgeltes. 

Du bekommst also allein im Jahr 2026 zwischen 830 € bis 1.600 € mehr. Ab dem Jahr 2027 erhältst du zusätzlich noch 2 % des EVG-ZUG für alle, also insgesamt 4,6 %.

Mit dem EVG-Entgeltrechner kannst du mit wenigen Klicks herausfinden, wie viel mehr Geld nach unseren Tarifabschlüssen bei dir ankommt.

FAQ zum EVG-ZUG

Was ist das EVG-ZUG?

In dieser Tarifrunde hat die EVG erstmals ein EVG-Zusatzgeld (EVG-ZUG) gefordert – und durchgesetzt. 

  • 2026 in Höhe von 2,6 % vom Jahresentgelt für Schichtarbeitende mit besonderen Belastungen,
  • 2027 in Höhe von 2,0 % für alle. 

Das EVG-ZUG bleibt auch nach der Laufzeit des aktuellen Abschlusses bestehen und wird künftig einmal im Jahr ausgezahlt. Das EVG-Zusatzgeld bietet uns die Möglichkeit, tarifpolitische Schwerpunkte zu setzen. Deshalb ist das Zusatzgeld für Schichtarbeitende mit besonderen Belastungen mit einer weiteren Option ausgestattet: Sie haben die Möglichkeit, einen Teil des Zusatzgeldes in zusätzliche freie Tage umzuwandeln. 

In den nächsten Tarifrunden wollen wir das EVG-Zusatzgeld weiter ausbauen. Nicht zu verwechseln ist das Zusatzgeld mit dem Mitgliederbonus.

2026 gibt es das erste EVG-Zusatzgeld für Schichtarbeitende in Höhe von 2,6 Prozent (das bedeutet also 830-1600 €). Das Zusatzgeld bezieht sich auf das Jahrestabellenentgelt und wird einmal im Jahr, quasi wie ein Weihnachtsgeld, ausgezahlt.

Aufgrund der besonderen Bedingungen der Tarifverträge gibt es Abweichungen bei Services VD/IFM/FZW, DB Zeitarbeit und DB Bahnbau Gruppe.

Welche Beschäftigten bekommen das ZUG?

Es kommt jetzt in zwei Versionen: 

  • 2026 in Höhe von 2,6 % vom Jahresentgelt für Schichtarbeitende,
  • 2027 in Höhe von 2,0 % für alle.
  • Schichtarbeitende bekommen also insgesamt 2027 4,6 % pro Jahr extra ausbezahlt

Das EVG-ZUG bedeutet z. B.:

  • Für Schichtarbeitende in 2026: zwischen 830 und 1.600 Euro.
  • Für Beschäftigte, die nicht im Schichtdienst arbeiten, in 2027: 700 bis 1.900 Euro.
  • Für Schichtarbeitende in 2027: zwischen 1.550 und 2.870 Euro.

Aufgrund der besonderen Bedingungen der Tarifverträge gibt es Abweichungen bei Services VD/IFM/FZW, DB Zeitarbeit und DB Bahnbau Gruppe.

Gilt das auch für die Dienstleister?

Das EVG-ZUG gilt auch bei den Dienstleistungsunternehmen.

Wer ist Schichtarbeitender?

Das ZUG bekommen alle Schichtarbeitenden, die eines der vereinbarten Kriterien erfüllen:

  • Arbeit zu wechselnden Tageszeiten (tagesbezogene Besetzungszeit von mind. 13 Stunden; spätestes Ende einer geplanten Schicht mind. 13 Stunden nach frühestem Beginn einer geplanten Schicht) und/oder
  • ganz oder teilweise in der Nachtschicht (Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr) und/oder
  • ganz oder teilweise an Samstagen, an Sonntagen und/oder Feiertagen
Warum habt ihr keine Schichtzulagen verhandelt?

Wir wollen mehr Wertschätzung für Schichtarbeitende. Der Vorteil des EVG-ZUG gegenüber Zulagenerhöhungen: Es wird immer in voller Höhe gezahlt, auch wenn du wegen Urlaub oder Krankheit einzelne Schichten nicht durchführen konntest. Zusätzlich bekommst du die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen einen Teil des Geldes in zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Auch sind Sonntagszuschläge, die Feiertagszuschläge und die Nachtarbeitszuschläge nur in bestimmten Grenzen steuerfrei. 

Mit dem EVG-Zusatzgeld (EVG-ZUG) schaffen wir ein neues Modell, das wir in zukünftigen Tarifrunden ähnlich wie das EVG-Wahlmodell weiterentwickeln wollen.

Wer kann das ZUG in freie Tage umwandeln?

Diese Möglichkeit haben Schichtarbeitende mit besonderen Belastungen: wenn sie Kinder unter 12 Jahren betreuen oder Angehörige ersten Grades pflegen. Sie können 0,87 % des ZUG in zwei zusätzliche freie Tage umwandeln.