Diese Voraussetzungen müssen für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon erfüllt sein.
- Es ist keine Videosprechstunde möglich.
- Der Patient/die Patientin ist der Arztpraxis bereits bekannt.
- Es liegen nur leichte Krankheitssymptome vor, keine schwere Symptomatik, die durch eine persönliche Untersuchung abgeklärt werden muss.
- Die Krankschreibung gilt für fünf Tage. Für weitere Tage muss der Patient/die Patientin in die Praxis kommen.
- Wurde die Erstbescheinigung in der Praxis ausgestellt, kann die weitere Krankschreibung per Telefon bescheinigt werden.
