So würden weiterhin zusätzliche Mitarbeitende geschult und bereitgestellt, um die Bearbeitungszeiten wieder auf das übliche Maß zu reduzieren. Dies laufe sehr gut, hieß es. Falls es nicht zu weiteren unvorhersehbaren Störungen komme, könne bis ungefähr Ostern, spätestens zu Pfingsten, der „Zielkorridor“ erreicht werden. Das würde zu einer Rückkehr zu den gewohnten Erstattungszeiten bedeuten.
Bei der KVB werde davon ausgegangen, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit von aktuell ca. 32 Tagen bis Mitte April auf einen Wert von unter 28 Tagen sinke. Das Ziel der KVB bleibe weiterhin, langfristig auf Erstattungszeiten von rund 15 Tagen zu kommen, so wie im Sommer 2023.
Der stellvertretende EVG-Vorsitzender Kristian Loroch sagte: „Sinkende Erstattungszeiten sind nur ein Anfang. Wir müssen uns den systemischen Ursachen der Verzögerung stellen, damit Wiederholungen ausbleiben, dazu fordern wir einen runden Tisch mit allen Beteiligten. Dafür setzen wir uns in der EVG ein, zum Wohle der versicherten Kolleg:innen - gemeinsam mit unseren Kolleg:innen in der KVB."
