Das Ergebnis steht nach intensiven Verhandlungen nun fest: Ab Januar 2026 erhalten BFK der EGr X03–X05 in den FGr-TVen zeitlich befristet erstmals eine gesonderte BFK-Zulage.
Zulagen für BFK (01/2026 – 12/2027) pro Quartal:
X03: 500,– € X04: 1.500,– € X05: 1.500,– €
Auch Gruppenleiter:innen Tf im Geltungsbereich des FGr 4-TV AGV MOVE EVG erhalten in diesem Zeitraum eine Zulage von 1.500 € 1).
Der EVG war es besonders wichtig die erfassten BFK-Funktionen in den jeweiligen Entgeltgruppen gleich zu behandeln und keine Ungleichgewichte in der Entgeltstruktur zu schaffen. Zwar konnte mit dem Arbeitgeber keine sofortige tabellenwirksame Lösung erzielt werden – aber entscheidend ist: Die Kolleg:innen profitieren schnell und spürbar.
Besonderheiten: Für die BFK mit Anlagenverantwortung der DB InfraGO AG in der FGr 1 muss aufgrund spezieller Rahmenbedingungen eine eigene Regelung zwischen den Betriebsparteien gefunden werden.
Bereits bestehende betriebliche Vereinbarungen - wie z. B. bei der DB Regio - werden durch die neue Regelung ersetzt. Das bedeutet auch hier ein Plus für die betroffenen Kolleg:innen. Wie es ab 2028 weitergeht, wird in der nächsten Tarifrunde entschieden.
1) Ggf. angepasst an individuelle Verhältnisse; die genannten Beträge basieren auf der Referenzarbeitszeit und dem Wahlmodell Entgelt.