Aus dem Fonds können Betroffene eine einmalige Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro bekommen. Die Summe verdoppelt sich für Kolleg:innen, die in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wohnen. Diese Bundesländer sind dem Härtefallfonds beigetreten.
Allerdings grenzen die Kriterien für einen Anspruch auf Entschädigung - und dabei insbesondere die von der EVG kritisierte „Grundsicherungsnähe“ - den Kreis der Berechtigten sehr stark ein. Anspruchsberechtigt ist nur, wer:
- mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn gearbeitet hat,
- am 1. Januar 1992 das 40. Lebensjahr vollendet hatte und
- eine Rente auf dem Niveau der Grundsicherung bezieht (830 Euro Rentenzahlbetrag am Stichtag 1.1.2021).
Wichtig: Die Entschädigung wird nur auf Antrag gezahlt. Formulare und weitere Informationen gibt es aktuell bereits auf der Seite der DRV Knappschaft-Bahn-See. Auch kann man sich auf der gesonderten Internetseite des BMAS über die Stiftung informieren, auf der ebenfalls die Anträge sowie weitere Informationen abrufbar sind.
Wichtig: Die Antragsfrist endet am 30. September 2023!
