Dazu sagt die stellvertretende EVG-Vorsitzende: Cosima Ingenschay: „Von der einmaligen Entschädigung profitieren viel zu wenige. Daran ändert auch eine Verlängerung der Frist nichts. Dennoch empfehlen wir allen, ihre Ansprüche zu prüfen und ggf. rasch einen Antrag stellen.“
Anspruchsberechtigt ist nur, wer
- mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn gearbeitet hat,
- am 1. Januar 1992 das 40. Lebensjahr vollendet hatte und
- eine Rente auf dem Niveau der Grundsicherung bezieht (830 Euro Rentenzahlbetrag am Stichtag 1.1.2021).
Wichtig: Die Entschädigung wird nur auf Antrag gezahlt. Formulare und weitere Informationen gibt es auf der Interseite www.stiftung-haertefallfonds.de
„Unsere Forderung nach einem Gerechtigkeitsfonds bleibt bestehen“, betont Steffen Bosecker, Vertreter der EVG im Stiftungsbeirat. „Es kann nicht sein, dass nur sehr wenige jetzt eine Entschädigung erhalten. Die erworbenen Ansprüche müssen endlich ausbezahlt werden. Es geht um Respekt vor den früheren Reichsbahnerinnen und Reichsbahnern, die ein Leben lang hart gearbeitet haben."
