In der Vergangenheit waren Personal und Schwangere immer wieder am Zugang zu Einrichtungen gehindert worden oder waren Bedrohungen, Anfeindungen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt.
„Diese Aktionen haben enormen Druck in einer ohnehin schon komplexen Situation auf die Betroffenen ausgeübt und waren extrem belastend, ja traumatisierend. Es ist zu begrüßen, dass ein ungehinderter Zugang zu Beratungsstellen, Krankenhäusern und Praxen jetzt sichergestellt ist.“, so Nadja Houy, Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung dazu.
Das Gesetz sieht außerdem eine neue statistische Erhebung zur regionalen Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche vor.
„In vielen Regionen Deutschlands ist die Versorgungslage nicht ausreichend, die statistische Erhebung kann hier ein erster Schritt für Verbesserungen sein.“
