Die Einführung der Bodycams im Nahverkehr war eine langjährige Forderung der EVG. Ziel ist es, Beschäftigte in konfliktbelasteten Situationen besser zu schützen und Übergriffe zu verhindern. Die Schulungen laufen, die meisten Geräte sind im Einsatz – ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch bereits jetzt zeigt sich: Die Einführung ist noch nicht zu Ende gedacht. Aus zahlreichen Rückmeldungen der Beschäftigten wird deutlich, dass nicht überall ausreichend Bodycams zur Verfügung stehen – doch wer eine Bodycam nutzen möchte, muss diese auch tatsächlich erhalten können. Sicherheit darf nicht vom Zufall oder von der Verfügbarkeit der Geräte abhängen. Auch bei der technischen Infrastruktur gibt es Nachholbedarf: Insgesamt stehen zu wenige Auslese- und Ladeschränke zur Verfügung. Das führt zu unnötigen Verzögerungen und erschwert den täglichen Umgang mit den Geräten. Für die EVG und die Zentrale Fachgruppe Nahverkehr ist klar: Bodycams können einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen leisten. Dafür müssen jedoch die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eine gute Idee wird nur dann zum Erfolg, wenn auch die Ausstattung und die Organisation stimmen.
Unsere Forderungen:
Ausreichend Bodycams für alle Beschäftigten, die eine nutzen möchten.
Mehr Auslese- und Ladeschränke.
Schnelle Beseitigung bestehender Engpässe.
Kontinuierliche Einbindung der Beschäftigten bei der Weiterentwicklung des Systems.
Neben der Weiterentwicklung der Bodycam und allem, was daran hängt, drängt die zentrale Fachgruppe Nahverkehr auf ein zweites Thema ganz besonders: die Doppelbesetzung der Züge. Die Forderung ist nicht neu, braucht jedoch deutlich mehr Nachdruck, um ein politisches Umdenken bei den Aufgabenträgern zu erreichen. Die ersten Pilotprojekte der DB AG in Zusammenarbeit mit vereinzelten Aufgabenträgern zeigen bereits deutlich, dass es möglich ist, durch eine Flexibilisierung der Zugbesetzung ohne wirtschaftliche Nachteile für die Eisenbahnverkehrsunternehmen, wie bspw. Pönalen, das Sicherheitsempfinden für unsere Kolleginnen und Kollegen auf den Zügen spürbar zu verbessern. Um diesem Bedürfnis Gehör zu verschaffen, positioniert sich die ZFG beim Bundesverband SchienenNahverkehr e.V., dem Dachverband aller SPNV-Aufgabenträger in Deutschland.
In einem Schreiben fordert sie für alle zukünftigen Ausschreibungen eine generelle Doppelbesetzung als Standard, mindestens auf ausgewählten Zugleistungen mit erhöhtem Gefährdungspotential. Für aktuell laufende Verkehrsdurchführungsverträge fordert sie ebensolche flexible Lösung wie z. B. Kundenbetreuer*innen von weniger sicherheitsrelevanten Zugleistungen abzuziehen, und gezielt auf besonders belasteten Verbindungen einzusetzen. Gleichzeitig wird das Bewusstsein klargestellt, dass die Personalressourcen der Eisenbahnverkehrsunternehmen begrenzt sind. Daher geht es in diesem Brief nicht nur um den Aufbau zusätzlicher Stellen, sondern vor allem um eine flexiblere Nutzung des vorhandenen Personals. Voraussetzung hierfür ist, dass den Unternehmen daraus keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Es wird angeregt, auf Pönalen für vorübergehend nicht besetzte Zugleistungen zu verzichten, sofern das Personal nachweislich zur Herstellung einer Doppelbesetzung auf sicherheitsrelevanten Zügen eingesetzt wird. Eine solche Regelung würde den Verkehrsunternehmen mehr Handlungsspielraum geben, die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte erhöhen und gleichzeitig einen effizienten Einsatz der vorhandenen Personalressourcen ermöglichen.
Es bleibt abzuwarten, ob hierauf eine Reaktion erfolgt. Wir werden berichten. Für die zentrale Fachgruppe Nahverkehr steht am Ende einer sehr erfolgreichen Sitzung fest: Sicherheit braucht mehr als die Einführung neuer Technik. Sicherheit braucht Verlässlichkeit, ausreichend technische und personelle Ausstattung und die konsequente Umsetzung vor Ort.
