Zentrale Fachgruppe fordert klare Regeln und weniger Bürokratie

Bei ihrem ersten (digitalen) Treffen in diesem Jahr hat die Zentrale Fachgruppe Betriebsdienst und Infrastruktur intensiv diskutiert. Aktuell erreichen die Mitglieder der Fachgruppe zahlreiche Anfragen von Kolleg:innen – unter anderem zur seit Januar eingeführten Arbeitszeitkontenstruktur, zum Umgang mit dem Verfügungskonto oder zum EVG ZUG für Schichtarbeitende. Dabei wird deutlich: Arbeitgeberseitig gibt es bundesweit sehr unterschiedliche Auslegungen und Umsetzungen.

Screenshot einer Videokonferenz mit einer rasterförmigen Anordnung mehrerer Kacheln. In den Kacheln sind überwiegend Oberkörper vor unterschiedlichen Hintergründen zu sehen, darunter Innenräume, Fenster, Arbeitsräume, eine Bahnstrecke im Freien sowie Profilbilder mit Landschafts- oder Tiermotiv. In mehreren Kacheln sind Namensbeschriftungen eingeblendet, darunter „Angela Danner“, „Christian Zusann“, „René Geppert“, „Holger Heider“, „Karsten K. Fleischer“, „Dirk Taschenmacher“, „Husam Budak“, „Christian Retterer“, „Igor Ullmann“, „Vitalij Tschechowski“, „Bernal Schimmer“, „Witecek, Justin“ und „Tobias Koller“. Eine Kachel zeigt ein rotes Plakat mit der Aufschrift „Betriebsratswahl 05.–07.05.2026“ sowie einem QR-Code. Eine Kachel ist mit einem blauen Rahmen hervorgehoben.

Viele Fragen beschäftigen die Kolleg:innen vor Ort: Mit welchem Vorlauf kann frei aus dem Verfügungskonto genommen werden? Was ist zu tun, wenn Anträge mit dem Hinweis auf „betriebliche Gründe“ mehrfach abgelehnt werden? Fallen Beschäftigte im Notfallmanagement der DB InfraGO unter den EVG ZUG S?

Die teilweise umständliche betriebliche Umsetzung der tariflich erkämpften Leistungen führt vor Ort häufig zu Unmut. Das zeigt sich beispielsweise bei den Vorlaufzeiten für Freistellungen nach den Regelungen des EVG ZUG S. Zwar sollen betriebliche Belange berücksichtigt werden, kurzfristiges Frei muss jedoch – wie bisher – möglich bleiben.

Die EVG, in der Gesprächsrunde vertreten durch Justin Witzeck aus der Tarifabteilung, stellte klar: Wird ein Antrag auf „frei aus dem Verfügungskonto“ abgelehnt, muss ein alternativer Termin vorgeschlagen beziehungsweise vereinbart werden. In Bezug auf das ZUG S Modell werden Bezirksleiter und Notfallmanager in einigen Netzen nach Lesart des Arbeitgebers als selbstdisponiert eingestuft und damit vom Zusatzgeld ausgeschlossen. Diese Auslegung teilt die EVG nicht.

Im Arbeitsalltag sind Bezirksleiter – sowohl im LBB als auch in der Instandhaltung – häufig fremdbestimmt. Aufgaben und deren zeitliche Umsetzung lassen sich oft nicht frei planen. Inspektionen finden beispielsweise ausschließlich nachts statt, Abnahmen müssen in eng getakteten Sperrpausen erfolgen. Notfallmanager halten sich sowohl während ihrer Tätigkeit als auch in der Freizeit auf Abruf bereit; die wenigsten Ereignisse lassen sich zeitlich verschieben. In der Regel ist ein sofortiges Handeln erforderlich.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum bestimmte Berufsbilder vom Arbeitgeber als selbstdisponiert bewertet werden. EVG-Betriebsräte und die EVG führen hierzu – ebenso wie zu weiteren Themen – kontinuierlich Gespräche mit der Arbeitgeberseite, um praktikable Lösungen für die Umsetzung vor Ort zu erreichen. Auch die Zentrale Fachgruppe wird diese Themen weiter verfolgen und sich für die Interessen der Kolleg:innen einsetzen.

Darüber hinaus sprechen sich die Mitglieder der Fachgruppe klar für eine Vereinfachung und Vereinheitlichung aus. Leistungen wie Erschwerniszulagen, Duschgeld oder die Fachvermittlerprämie müssen derzeit aufwändig beantragt werden. Neben dem zeitlichen Aufwand für Antragstellung, Prüfung und Verbuchung besteht ein hohes Fehlerpotenzial. Eine Pauschalierung würde nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch Zeit sparen und zu mehr Wertschätzung führen.

Das Thema Anerkennung spielte auch bei der Diskussion um die Teamleiter:innen in der Instandhaltung der InfraGO eine zentrale Rolle. Diese Berufsgruppe fühlt sich häufig übersehen, obwohl die Verantwortung und die Anforderungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Die Zentrale Fachgruppe sieht hier dringenden Handlungsbedarf und will sich dafür einsetzen, dass diese wichtige Schnittstellenfunktion in künftigen Tarifrunden stärker berücksichtigt wird.

Insgesamt fordert die Zentrale Fachgruppe vom Arbeitgeber eine faire Honorierung der erbrachten Leistungen – ohne unnötige bürokratische Hürden. Dafür werden wir uns weiterhin engagiert einsetzen.

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