Prozess um den Tod von Serkan Çalar: Zehn Jahre Haft für Angeklagten

Im Fall des tödlichen Angriffs auf Serkan Calar ist der Angeklagte zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Zweibrücken sprach den 26-Jährigen nach der Tat vor fünf Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

War es eine minderschwere Körperverletzung, wie es die Verteidigung eingeschätzt hatte? Oder ein äußerst brutaler körperlicher Angriff bei dem Zweifel blieben, ob der Angreifer zum Mörder wurde, weil er den Tod seines Opfers möglicherweise billigend in Kauf nahm. Die erste Große Strafkammer - besetzt mit drei Berufs- sowie die zwei Laienrichtern - hatte sich nach sieben intensiven Verhandlungstagen ein Urteil gebildet, es verurteilte den 26-jährigen Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu 10 Jahren Haft.  

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer am Dienstag zwölf Jahre Haft gefordert, die Anwälte der Opferfamilie eine Gefängnisstrafe nicht unter zehn Jahren. Die Verteidigung hatte das Gericht gebeten, bei der Strafbemessung „die Tragik der Tat, das Leid der Opfer und die psychische Not des Angeklagten zu berücksichtigen“, ohne einen Strafrahmen zu benennen. Körperverletzung mit Todesfolge kann mit Gefängnis zwischen drei und 15 Jahren bestraft werden.

In seiner Begründung führte der Vorsitzende Richter aus, dass nach Würdigung aller Umstände kein Tötungsvorsatz vorliegen würde. Der Angeklagte habe zwar mit voller Wucht zugeschlagen, habe aber nicht erkennen können, dass er sein Opfer tödlich verletzt habe. Für den Angeklagten spreche in diesem Zusammenhang, dass auch die Fahrgäste nicht davon ausgegangen waren, dass Serkan Calar sterben würde. „Es gab keine sichtbaren Verletzungen“, so das Gericht. Die Tat sei impulsiv erfolgt, im Affekt; dass er sich nach dem Übergriff nicht um sein Opfer gekümmert habe, sei damit zu erklären, dass er verdrängen wollte, was er getan habe. Das habe der Sachverständige ausgeführt. Insofern sei wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen.

Die Anwälte der Opferfamilie bezeichneten die Entscheidung des Gerichts als „Fehlurteil“ und kündigten an, das Urteil namens ihrer Mandanten - dem Vater des Getöteten und dessen drei Brüder - nicht akzeptieren zu wollen. Sie würden Revision einlegen. In dem Verfahren seien nach ihrer Auffassung sämtliche Vorbehalte, dass es sich nicht um Mord halte, ausgeräumt worden. Angesichts der Schwere der Tat sei die Strafe deutlich zu milde. Das Urteil müsse deshalb überprüft werden.

Auch die Verteidigung prüft, ob der Angeklagte Revision einlegen soll. Dazu hat er nun eine Woche Zeit. Der Wahlverteidiger machte deutlich, dass an seinem Mandanten wohl ein Exempel gegen Gewalt im öffentlichen Raum statuiert werden sollte - das hatte der Staatsanwalt im Rahmen seines Plädoyers gefordert.

Der Bundesgerichtshof muss im Falle einer Revision prüfen, ob dem Gericht Rechtsfehler unterlaufen sind, ob beispielsweise alle Beweismittel und Zeugenaussagen richtig bewertet wurden. Zudem wird geprüft, ob die Ablehnung eines jeden Befangenheitsantrags rechtmäßig war. Die Nebenkläger hatten dem Gericht unter anderem Befangenheit unterstellt und die Art kritisiert, in der die Dolmetscherin des Angeklagten die Zeugenaussagen übersetzt hatte.

Der Bundesgerichtshof kann die Revision als unbegründet verwerfen. Dann bleibt das Urteil des Landgerichts rechtskräftig. Findet der BGH hingegen einen erheblichen Rechtsfehler, wird das Urteil aufgehoben und zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer eines Landgerichts zurückverwiesen. Dann würde der Prozess - unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben des BGH - von vorne beginnen. Das wäre - bei einer entsprechenden Entscheidung - voraussichtlich frühestens Anfang 2027 der Fall.

Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken – ein Kommentar

Wer den Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken verfolgt hat, in dem es um die Bestrafung eines 26-Jährigen ging, der einen Kundenbetreuer der Deutschen Bahn bei einer Fahrkartenkontrolle mit kräftigen Boxhieben tödlich verletzt hatte, kann den Kolleginnen und Kollegen bei Bus und Bahn nur eines raten: Vermeidet jeglichen Körperkontakt mit Fahrgästen, haltet Abstand und zieht euch umgehend zurück, sollte sich euer Gegenüber aggressiv verhalten. Lauft weg, wenn ihr alleine seid! Serkan Calar wollte lediglich das Hausrecht seines Arbeitgebers durchsetzen und einen Schwarzfahrer des Zuges verweisen. Dafür hat er mit seinem Leben bezahlt.

Die Videoaufnahmen der Überwachungskamera zeigen auf erschreckende Weise, wie allein und hilflos unser Kollege war, als der Angreifer urplötzlich die ersten Schläge setzte. Drastisch wird jedem, der diese schrecklichen Bilder sieht, vor Augen geführt, wie richtig und notwendig die Forderung der EVG ist, Zugbegleiter und Kundenbetreuer ihre Arbeit nicht unbegleitet verrichten zu lassen.

Wäre Serkan Calar begleitet worden, wäre die Auseinandersetzung im Regionalexpress mit Sicherheit anders verlaufen. Das Pilotprojekt einer Doppelbesetzung, das DB Regio derzeit – auf Drängen der EVG – umsetzt, zeigt, dass es auch anders geht: Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern steht bei der Fahrkartenkontrolle unter anderem ein „Unterstützungsbegleiter“ zur Seite.

Das ist gut, darf aber nicht dazu führen, dass die derzeit übliche Doppelbestreifung durch DB Sicherheit langfristig infrage gestellt wird. „Wenn einer von uns in einen Konflikt geht, muss zwingend ein Kollege da sein, der gelernt hat, wie er bei Bedarf unterstützt, sonst gefährden wir unsere Sicherheit“, heißt es bei DB Sicherheit. Es wird hoffentlich gelingen, Sicherheitskonzepte zu entwickeln, die möglichst allen Ansprüchen gerecht werden.
Der Fall Serkan Calar hat deutlich gemacht, dass eine völlig neue Betrachtung der Sicherheit auf Zügen und Bahnhöfen unter Beachtung von Sicherheitsstandards und Sicherheitskonzepten nötig ist. Heute geben unzureichende Budgets die Möglichkeiten vor. Das ist nicht der richtige Ansatz. Vielmehr muss die Frage nach ausreichender Sicherheit bereits in die Verkehrsverträge integriert werden.

Bislang scheitert die berechtigte Forderung der EVG nach mehr Sicherheit am Geld. Zu teuer, heißt es immer wieder. Eine solche Haltung ist einfach nur zynisch und impliziert die Frage, wie viel Euro ein Menschenleben wert sein darf, damit sich entsprechende Investitionen rechnen.

Allen Politikern, Aufgabenträgern, Verkehrsverbünden und Arbeitgebern sollte das Video, das zeigt, wie ein Mensch totgeschlagen wird – nur weil er auftragsgemäß eine Fahrkarte kontrollieren wollte –, zwangsweise vorgeführt werden. Vielleicht ändert sich dann ihre Haltung. Die Folgen des Angriffs mögen (glücklicherweise) einzigartig sein. Fakt aber ist, dass nahezu täglich Beschäftigte bei Bus und Bahn tätlich angegriffen werden – und die Arbeitgeber schauen zu. Fürsorgepflicht? Fehlanzeige!

Dass es im Regionalexpress eine funktionierende Videoüberwachung gab, hat sich als Vorteil erwiesen. Das ist nicht überall bei Bus und Bahn so. Allerdings war die Bildqualität nicht optimal, sodass viele Details im Verborgenen blieben. Für den sachverständigen Zeugen der Polizei war beispielsweise nicht erkennbar, ob der Angreifer seinen Daumen innerhalb oder außerhalb der Schlagfaust führte. Ein wichtiges Indiz zur Beantwortung der Frage, ob Boxerfahrung unterstellt werden kann, konnte mangels entsprechender Bildqualität nicht geklärt werden. Heißt: im Zweifel für den Angeklagten.

Offen blieb auch, ob der Angeklagte im Zug damit geprahlt hatte, Boxer zu sein. Die EVG fordert, Tonaufnahmen bei Videos zuzulassen. Ob dies langfristig auch bei den Kameras im Zug möglich sein wird, ist derzeit noch offen. Für die Beweisaufnahme war die fehlende Tonspur von Nachteil. Was der 26-Jährige seinem Opfer tatsächlich zugerufen haben könnte, lässt sich allein den Zeugenaussagen entnehmen – und die sind unterschiedlich.

Und es gäbe noch mehr zu verbessern: Reisende hatten umgehend versucht, einen Notruf abzusetzen. Vor Gericht schilderten sie, wie sie verzweifelt durch den halben Zug laufen mussten, bis sie endlich Netz hatten. Wertvolle Zeit ging verloren, weil Telefonieren im Zug immer noch einem Glücksspiel gleicht.

Hinzu kommt: Sowohl die Rettungssanitäter als auch der Notarzt irrten zunächst orientierungslos durch den Bahnhof, da es niemanden gab, der sie auf das Gleis einwies, an dem der Regionalexpress mit dem schwerstverletzten Serkan Calar stand.

Und dass die Vernehmung der Zeugen direkt am Bahnsteig in der bitteren Kälte eines Februarabends stattfinden musste, weil offensichtlich niemand da war, der sich um einen Raum im Bahnhof hätte kümmern können, ist ebenfalls kein Ruhmesblatt für das Unternehmen Deutsche Bahn.

Hatte man sich dort gleich nach dem tödlichen Übergriff tief betroffen gezeigt, war persönliche Anteilnahme während der Gerichtsverhandlung offensichtlich Fehlanzeige. Es wäre angemessen gewesen, wenn ein Vertreter der Deutschen Bahn während der Verhandlung anwesend gewesen wäre. Ein Mitarbeiter ist in Ausübung seines Berufs zu Tode gekommen und das Gericht klärt die Umstände – schäbig, dass dies die DB AG nicht zu interessieren schien.

Für viele Kolleginnen und Kollegen von Serkan Calar war es hingegen selbstverständlich, dem Prozess beizuwohnen – und sei es nur für Stunden. „Er war einer von uns, wir möchten zeigen, dass er unvergessen ist“, machten sie deutlich.

Das zeigt – bei aller Tragik des Geschehenen –, dass die Eisenbahnerfamilie lebt. Lasst uns weiterhin gemeinsam für mehr Sicherheit bei Bus und Bahn kämpfen. Gerade weil das Interesse der Öffentlichkeit schon wieder deutlich nachlässt, ist es an uns, die nötigen Änderungen zu bewirken. Das Gedenken an Serkan Calar hilft, in diesen Bemühungen nicht nachzulassen, auch wenn es vielleicht nur in kleinen Schritten vorwärtsgeht. Ungeachtet dessen: Wir konnten die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen bereits deutlich verbessern – und da werden wir nicht nachlassen.

Uwe Reitz
EVG-Kommunikation

Plädoyers im Fall Serkan Calar: Staatsanwalt fordert zwölf Jahre Freiheitsstrafe

Der Staatsanwalt stellt gleich zu Beginn seines Plädoyers gegenüber den Zuschauern klar: „Nicht alles, was Sie heute hören werden, wird Ihnen gefallen.“ In einem Gerichtsprozess gehe es darum, das Geschehene nüchtern und nach objektiven Kriterien zu beurteilen. Das könne den Anschein erwecken, dass der Täter geschützt werden solle, was mitnichten der Fall sei.

Auch dass der Angeklagte im Mittelpunkt der Verhandlung stehe und nicht das Leid der Opferfamilie, dürfe niemanden zu falschen Schlüssen verleiten. Vor dem Landgericht gehe es um den Strafanspruch des Staates; die Schuld des Täters werde nach festen Regeln ermittelt. Er sehe durchaus das persönliche Leid, das durch den Angriff auf den Kundenbetreuer entstanden sei. Der Wunsch nach Rache und Vergeltung sei aber selten ein guter Ratgeber. „Manches muss man vor Gericht einfach aushalten“, machte er deutlich.

In seinem Plädoyer war dem Staatsanwalt anzumerken, wie sehr er mit sich gerungen hatte, ein aus seiner Sicht erforderliches Strafmaß zu formulieren. Sorgsam wog er ab, was für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge sprechen würde und wo Mordmerkmale erfüllt sein könnten. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft wegen Mordes angeklagt, einer Einschätzung, der die Kammer nach eigenständiger Prüfung nicht folgen wollte.

Entscheidend war die Frage: Wollte der Angreifer töten? Oder gab es vielleicht einen „Eventualvorsatz“, wie Juristen sagen, bei dem der Tod nicht beabsichtigt war, aber zumindest „billigend in Kauf genommen“ wird? Auch dann könnte wegen Mordes verurteilt werden. Das war stets das Argument der Nebenklage.

Nachdem er das Gesamtgeschehen umfassend gewürdigt hatte, forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von zwölf Jahren wegen des Verbrechens der „Körperverletzung mit Todesfolge“. Gleichzeitig machte er deutlich, dass mit dieser hohen Haftstrafe ein Zeichen gesetzt werden solle. Angesichts der zunehmenden Gewalt in der Gesellschaft müsse klar werden, dass entsprechende Strafen die Folge seien.

Die Anwälte des Vaters und der drei Brüder von Serkan Calar plädierten hingegen weiterhin auf Mord, zumindest aber auf Totschlag. Die Beweisaufnahme habe eindeutig ergeben, dass der Angeklagte mehrfach mit voller Wucht, wie ein Boxer, gegen den Kopf des Kundenbetreuers geschlagen und damit dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen habe. Dafür spreche auch, dass er sich nach dem brutalen Angriff seelenruhig wieder auf seinen Platz gesetzt und später geäußert habe, dass es ihm egal sei, wenn sein Opfer sterben würde.

Sollte das Gericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilen, fordere die Nebenklage eine Freiheitsstrafe von nicht unter zehn Jahren. Zudem solle die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geprüft werden.

Die Verteidigung zeichnete ein ganz anderes Bild vom Angeklagten und dem Tathergang. Ohne Arbeit und nahezu mittellos habe sich ihr Mandant in einer psychischen Ausnahmesituation befunden. Vom Kundenbetreuer anlässlich der Fahrkartenkontrolle aus dem Schlaf gerissen, habe sich der emotionale Stress noch verstärkt, als ständig Deutsch mit ihm gesprochen worden sei. Der Angeklagte habe sich zunehmend bedrängt gefühlt, und als er dann auch noch angefasst worden sei – was er überhaupt nicht möge –, sei die Situation eskaliert. Der Kundenbetreuer sei ihm zuvor unangemessen nahe gekommen, sodass man auch davon sprechen könne, dass der Angeklagte sich möglicherweise selbst habe verteidigen müssen. Eine Darstellung, der die Nebenkläger umgehend und entschieden widersprachen.

Für die Verteidigung lag lediglich ein minder schwerer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge vor. „Er wollte verletzen, aber nicht töten“, machte die Pflichtverteidigerin deutlich. Bei der Strafbemessung möge das Gericht „die Tragik der Tat, das Leid der Opfer und die psychische Not des Angeklagten berücksichtigen“, dem sein künftiges Leben durch die Tat nicht verbaut werden dürfe.

Nachdem der Angeklagte auf sein „letztes Wort“ verzichtet hatte, will die Kammer das Urteil im Todesfall von Serkan Calar am Donnerstag, den 9. Juli 2026, verkünden.

Das Urteil werden drei Berufsrichter und zwei Schöffen sprechen. Die Stimmen der beiden Laienrichter sind dabei denen der drei Berufsrichter ebenbürtig. Die Entscheidung muss mit Mehrheit getroffen werden. Während die Berufsrichter den juristischen Sachverstand einbringen, fließt durch die Schöffen die Sichtweise der Bürgerinnen und Bürger in die Urteilsfindung ein. Dieses Prinzip hat in Deutschland eine lange Tradition.

Der Weg zur Tat: Das Bild eines Angeklagten

Was ist das für ein Mensch, der einen anderen durch Faustschläge tödlich verletzt und anschließend so tut, als ob nichts gewesen wäre? Das herauszufinden war eine der Aufgaben der Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken.

Gut ein Dutzend Mitreisende wurden als Zeugen angehört, ebenso Polizeibeamte, die am Tatort waren, früher schon einmal mit dem Angeklagten zu tun hatten oder im Laufe der Ermittlungen Kontakt zu ihm hatten. Die Schwester wurde befragt, eine Cousine, ein Cousin sowie ein ehemaliger Mitbewohner. Bedienstete der beiden Gefängnisse, in denen der 26-Jährige zur Untersuchungshaft einsaß, ein Gerichtsmediziner, ein Gutachter - die Aufzählung ist unvollständig, macht aber deutlich, dass sich das Gericht ein möglichst genaues Bild machen wollte. Mehrfach dauerten die Verhandlungstage bis 18 Uhr, einmal sogar noch eine Stunde länger. 

Mit jeder Zeugenbefragung verfestigte sich das Bild des Angreifers, der meist regungslos - zunächst in einem weißen, später dann in einem blauen Hemd - auf der Anklagebank saß. Nur einmal huschte ein Lächeln über sein Gesicht, als seine Cousine ihm nach ihrer Befragung im Gerichtssaal freundlich zu winkte. Mehr an Emotionen gab es nicht.

Geboren und aufgewachsen in Griechenland soll er mit der Familie eine normale Kindheit verbracht haben. Die Schwester erinnerte sich, dass er manchmal mit dem Kopf gegen eine Wand oder ein Geländer geschlagen haben soll, wenn er seinen Willen nicht durchsetzen konnte. 

Nach dem Abitur folgte ein Wirtschaftsstudium an einer britischen Universität. Dazu belegte er eigens noch Sprachkurse, um den Vorlesungen in Englisch folgen zu können. „Er ist intelligent“, das bescheinigte ihm auch der psychiatrische Gutachter.

Mit einem erfolgreichen Abschluss in der Tasche, ging es zunächst zurück nach Griechenland. Aufgrund des Brexits war ihm ein Jahr später der Weg zurück nach England verwehrt. Und damit begannen die Probleme. Zwar fand er eine Anstellung in Luxemburg, die seiner Ausbildung entsprach, wurde nach der Probezeit aber nicht übernommen.

„Anfangs ging er früh morgens gut gekleidet aus dem Haus, nach ein paar Monaten aber riss der Schlendrian ein und er blieb tagelang auf seinem Zimmer“, machte einer seiner damaligen Mitbewohner in der Befragung deutlich. Anspruch und Wirklichkeit begannen auseinander zu klaffen - und damit hatte der Angeklagte schon immer Schwierigkeiten. 

In der WG, in der er wohnte, kam es zu Handgreiflichkeiten, weil ein Mitbewohner die Garageneinfahrt blockierte, vor der er sein E-Auto laden wollte. „Die beiden standen sich wie Boxer gegenüber und wälzten sich dann am Boden“, erinnerte sich ein Augenzeuge. Zu seinen Mitbewohnern hatte er ansonsten kaum Kontakt und wirkte sehr verschlossen.

Monate später dann die erste nachweisbar dokumentierte Auseinandersetzung mit der Polizei in Luxemburg. Er sollte einen Eingang frei machen und weigerte sich, weil es nach seiner Auffassung keinen Grund dafür gab. „Er setzt die Regeln, nach denen er lebt, gern selber und wird schnell ungehalten, wenn das nicht gelingt“, attestierte der psychiatrische Gutachter. Als die Polizei ihn in eine Arrestzelle bringen wollte, weil er mit dem Randalieren nicht aufhören wollte, trat er minutenlang mit unbändiger Wut gegen die Wände des Polizeiautos. „Der war wie von Sinnen“, erinnerte sich der Beamte. Und dass er von einer Sekunde auf die andere der friedlichste Mensch war, als man ihm sagte, dass er die Zelle verlassen könne, sobald er sich wieder beruhigt habe.

Eine zeitlang lebte er in Deutschland und war bei seiner Cousine gemeldet. Arbeit fand er in einem Großlager. Die Tätigkeit entsprach jedoch nicht seiner beruflichen Qualifizierung, was ihn zu ärgern schien. Mehrfach ließ er sich wegen Rückenbeschwerden krankschreiben.

Das Leben schien dem Angeklagten zu entgleiten. Eigentlich hatte er mit 30 Millionär sein wollen, nun plagten ihn Geldsorgen und wohl auch ein schlechtes Gewissen. Die Familie und Bekannte hatten ihm viel Geld anvertraut, dass er beim Handel mit Kryptowährung verzockte. Seine Schwester musste ihn immer wieder finanziell unterstützen - mal gab es 100 Euro, mal nur 10 Euro für den nächsten Einkauf.

Sie machte deutlich, dass am 2. Februar 2026 wohl alles schiefgelaufen sei und versuchte damit, das „Unglück“ zu erklären. Morgens fuhr der Angeklagte mit dem Zug von Luxemburg nach Heidelberg, um bei einer Bank Geldgeschäfte zu klären. Auf der Hinfahrt wurde er bereits im TGV ohne Fahrschein angetroffen und nach einer lautstarken Auseinandersetzung des Zuges verwiesen. In Heidelberg kam er nicht an sein Geld und fuhr wohl frustriert wieder nach Hause - abermals ohne gültigen Fahrschein. Im RegionExpress wurde er dann von Serkan Salar kontrolliert und letztlich des Zuges verwiesen. Was dann geschah, ist bekannt.

„Ich hatte bei der Festnahme das Gefühl, das er triumphiert“, machte ein Polizeibeamter deutlich. Fahrgäste hatten berichtet, dass der Angreifer gesagt haben soll, dass Bahnmitarbeiter niemanden anfassen dürfen und er ihm dies jetzt habe beibringen müssen, beziehungsweise, dass er ihn gewarnt habe, sich mit einem Boxer anzulegen.

Als er sich anschließend seelenruhig auf seinen Platz setzte, soll er in den verbleibenden zehn bis 15 Minuten, die es dauerte, bis der RegionalExpress endlich den Bahnhof in Homburg/Saar erreichte, immer wieder gerufen habe, dass der von ihm angegriffene Zugbegleiter noch lebe und bestimmt gleich wieder aufwachen würde. Um sein Opfer gekümmert hat er sich aber nicht. Ein Verhalten, das die Opferanwälte und die Verteidigung in ihren Plädoyers sicher ganz unterschiedlich bewerten werden.

Für den beauftragten psychiatrischen Gutachter war die Sache klar. Er bescheinigte dem Angeklagten eine geringe Frustrationstoleranz sowie Defizite im Umgang mit Zurückweisungen. Es gebe narzisstische und egozentrische Persönlichkeitszüge; der 26-jährige neige dazu, die eigene Sichtweise als allgemeingültig anzusehen. Er stecke sich hohe Ziele, entwickle aber keine Strategie, wie mit Misserfolgen umzugehen sei. Dann falle er in ein tiefes Loch.

Ihm gegenüber habe er angegeben, sich an seine Tat nicht erinnern zu können und auch nicht zu wollen, weil er ansonsten Panikattacken erleiden würde. 

Zusammenfassend stellte der Gutachter fest: Der Angeklagte ist voll schuldfähig. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei nicht erforderlich. Heißt: der Angeklagte wird seine Haft im Gefängnis verbüßen müssen.

Am 7. Juli 2026 sollen Staatsanwalt, Nebenkläger und Verteidigung ihre Plädoyers halten, dann hat der Angeklagte das letzte Wort. Zwei Tage später, am Donnerstag, soll das Urteil gesprochen werden.

Zwischen Zivilcourage und Rechtsstaat: Beobachtungen aus dem Prozess um den Tod von Serkan Çalar

„Ich hätte ihm von hinten in die Eier getreten“. Ein älterer Mann ist es, der mit dieser deutlichen Aussage überrascht. Im grünkarierten Hemd, mit einem spiralgehefteten Schreibblock in den Händen, steht er in einer Verhandlungspause neben mir. 

Weil er am Morgen in der ausschließlich für Pressevertreter reservierten Sitzreihe saß, frage ich ihn, für welches Medium er arbeitet? Nach kurzem Zögern antwortet er, dass er „Prozessbeobachter“ sei. Mein kritischer Blick bleibt ihm nicht verborgen und er erklärt, dass er aus persönlichem Interesse Prozesse, wie den in Zweibrücken, beobachte. „Ich mache mir viele Notizen und spreche dann mit Politikern in meinem Umfeld“, sagt er. „Wir brauchen viel mehr Prävention. Dafür setze ich mich ein. Es geht doch nicht, dass sich keiner mehr auf die Straße traut, weil dauernd was passiert“, macht der 71-jährige deutlich. Das ärgere ihn, vor allem aber, dass niemand helfend einschreite, wenn beispielsweise die Beschäftigten bei Bus und Bahn wieder mal bedroht würden.

Dieses Bekenntnis zu mehr Zivilcourage überrascht mich, ebenso wie es mich erstaunt, nein, eher erschreckt hat, dass alle Fahrgäste im RegionalExpress, in dem Serkan Çalar Fahrkarten kontrollierte, zwar neugierig aufblickten, aber nicht einschritten, als es zur letztlich tödlichen Auseinandersetzung kam. Zwei junge Frauen, die nicht weit entfernt von jener 4er-Sitzgruppe saßen, an der der Angreifer kontrolliert wurde, griffen spontan zum Handy und filmten, was sie sahen. Gleich nach dem Übergriff wurden WhatsApp-Nachrichten an Freunde und Bekannte verschickt, in denen geschildert wurde, was gerade geschah - unfassbar, aber heute fast schon normal.

Entschuldigend muss hinzugefügt werden, dass so manchem Reisenden auf dem Überwachungsvideo das Entsetzen, die Angst und auch die Unschlüssigkeit, was am besten zu tun sei, anzusehen ist. Viel Zeit zum Handeln blieb nicht. 13 Sekunden nach dem ersten Faustschlag lag Serkan Çalar bewusstlos am Boden.

Als sich der Angreifer wenig später wieder auf seinen Platz setzte, so als nichts gewesen wäre, blockierten zwei Männer den Mittelgang und erklärten, dass er sitzen bleiben solle, bis die Polizei komme, zwei weitere kümmerten sich um die Erstversorgung des Schwerverletzten Kundenbetreuers. Andere versuchten die Rettung zu alarmieren, was wegen einer schlechten Handyverbindung im Zug erst nach einigen Versuchen gelang. Gemäß den Empfehlungen der Polizei, sich nicht selber in Gefahr zu bringen, war die Zivilcourage da - nachdem der erste Schock überwunden war. Das ist gut zu wissen.

Was danach passierte, macht deutlich, dass unser Staat keineswegs die „Bananenrepublik“ ist, die manche in ihm sehen möchten. Akribisch, strukturiert und gewissenhaft bis ins Detail arbeiteten die unterschiedlichen Behörden und Institutionen zusammen, um allen Beteiligten ein rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren.

Die beiden Polizeibeamten, die als erste am Tatort eintrafen, erkannten sofort, wie schlecht es um Serkan Çalar stand und begannen, nachdem sie dem Täter - auch zur Eigensicherung - Handschellen angelegt hatten, mit der Wiederbelebung. Die Rettungssanitäter waren mit dem Hinweis einer Körperverletzung zum Bahnhof beordert worden. Als feststand, dass reanimiert werden musste, wurde umgehend zusätzlich ein Notarzt angefordert. Für die Einsatzkräfte Routineabläufe, die funktionieren. Und denen gerade deshalb großer Respekt zu zollen ist.

Für die unterschiedlichen Polizeikräfte, die zum Tatort geeilt waren, war klar, wer den Angreifer abführt, wer den Zug räumt, wer den Tatort sichert und wer die erste Zeugenbefragung durchführt. Die musste, mangels entsprechender Räumlichkeiten, an einem kalten Februarabend, vor dem Zug, auf dem Bahnsteig, stattfinden. Die vernehmende Polizeibeamtin achtete dabei darauf, dass die Zeugen sich während des Wartens nicht absprachen und so weit weg von dem aktuell Befragten standen, dass sie die entsprechenden Aussagen nicht hören konnten. Dass dies wichtig war, zeigte sich während der Hauptverhandlung. Die Verteidigung fragte, ob Zeugen die umstrittene Aussage des Angeklagten, dass er ein Boxer sei, vielleicht nicht selbst gehört, sondern während der ersten Befragung von anderen aufgeschnappt haben könnten. Das konnte die Beamtin verneinen, da sie - trotz widriger Umstände am Tatort - vorschriftsmäßig gehandelt hatte.

Dem Festgenommenen wurde auf dem Revier nicht nur eine Blutprobe entnommen, die den Konsum von Cannabis nachwies, an den Händen wurden zudem mögliche DNA-Spuren des Opfers gesichert, anschließend die Handinnen- und Außenflächen fotografiert, um denkbare Verletzungen zu dokumentieren. Weil der Angeklagte griechischer Staatsbürger ist, wurden seine Papiere an einen „Dokumentenprüfer“ bei der Polizei übergeben, der diese auf deren Echtheit überprüfte. So „kleinteilig“ wurde gearbeitet; die viel geschmähte deutsche Gründlichkeit - hier war sie notwendig und sinnvoll angewandt. Dazu gehört auch, dass die Videoaufnahmen aus dem Zug umgehend gesichert wurden.

Formal auch die Gerichtsverhandlung. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Belehrung, nur die Wahrheit zu sagen und deutlich zu machen, wenn man sich unsicher sei, wird jeder Zeuge aufgefordert, das Geschehen noch einmal aus der Erinnerung heraus wiederzugeben. Einige erzählen zögerlich, andere munter vor sich hin. Eine junge Frau hat der Angriff auf den Zugbegleiter so mitgenommen, dass es ihr auch Monate nach der Tat noch schwerfällt, wiederzugeben, was sie am 2. Februar 2026, im RegionalExpress mit ansehen musste. Immer wieder stockt ihre Stimme, ist sie den Tränen nahe. Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn, der Zeuge des schweren Übergriffs war, hatte hingegen noch am Abend des Tattags ein umfangreiches Gedächtnisprotokoll angelegt, aus dem er nun umfassend zitieren konnte. Eine gute Idee.

Der Vorsitzende Richter lässt ausreichend Raum, sich zu erinnern, drängt niemandem zum Ende zu kommen, wartet vielmehr noch mal ab, ob es vielleicht eine letzte Ergänzung des bereits gesagten gibt. Er ist der Erste, der die Zeugen befragt, um sich ein ganz persönliches Bild von dem Geschehen im Zug und damit auch von Angeklagten zu machen. Anschließend können die Richterin zu seiner Rechten, die den Verlauf der Verhandlung in ihren Computer tippt, und der Richter zu seiner Linken ergänzende Fragen stellen. Auch die beiden Schöffen könnten das tun, haben aber von ihrem Recht, Fragen zu stellen, bisher keinen Gebrauch gemacht.

Dann ist der Staatsanwalt an der Reihe, nach ihm der Gutachter, dann die Anwälte der Opfer. Die machen von ihrem Fragerecht meist ausgiebig Gebrauch, gelegentlich auch über den gesetzlich zulässigen Rahmen hinaus. Daraufhin interveniert die Verteidigung, wobei sich schnell die Gemüter erhitzen. Aufgabe des Vorsitzenden Richters ist es dann, die Zeugenvernehmung wieder in geordnete Bahnen zu lenken, unter Beachtung der gesetzlich verbrieften Rechte der Nebenklage, wie auch der Verteidigung. Keine ganz einfache Aufgabe. Hat auch die Verteidigung keine Fragen mehr, wird die Zeugin oder der Zeuge aus dem Zeugenstand entlassen, ohne dass vereidigt werden musste.

Für die Familie von Serkan Çalar, die als Nebenkläger auftritt, wie auch die vielen Freunde und Verwandten, die im Zuschauerraum sitzen, ist das alles sehr belastend. Sie müssen sich immer wieder anhören, wie die Zeugen den Tathergang schildern: wie der Angeklagte sich aufbrausend und drohend vor den Sohn, Bruder, Freund oder Verwandten aufgebaut hat, um dann plötzlich zuzuschlagen. Wie mit wuchtigen Schlägen der Kopf getroffen und mit Schlägen noch nachgesetzt wurde, als Serkan schon taumelte. 

Allein am zweiten Prozesstag waren acht Zeugen im Gericht, die mit ihren Worten genau das beschrieben. Achtmal hintereinander. Dem Vater des Getöteten ist anzumerken, wie schwer es ihm fällt, sich diese detaillierten Schilderungen anzuhören. Auch die drei Brüder, die ebenfalls als Nebenkläger auftreten, hadern mit dem, was sie hören. Die Fassungslosigkeit ist ihnen ins Gesicht geschrieben. Im Zuschauerraum herrscht während der Zeugenaussagen atemlose Stille. Manchmal ist ein schweres Atmen zu hören; gelegentlich ein leichtes Schluchzen. Man spürt förmlich, wie die Freunde und Angehörigen ihre Wut über das Geschehene herausschreien möchten. Doch das ist nicht erlaubt. Jede Meinungsäußerung stört den Prozess und ist deshalb zu unterlassen. Mehrfach gibt es Ermahnungen, die auf Unverständnis stoßen, zweimal werden Zuschauer des Gerichtssaals verwiesen, weil sie wüste Beleidigungen gegen den Angeklagten geäußert hatten.

Zwei Überwachungskameras haben den tödlichen Angriff auf Serkan Çalar gefilmt. Nach ihrer Aussage werden den Zeugen die Videos gezeigt. Dem Vater ist das zu viel. Der 56-jährige verlässt dann regelmäßig den Gerichtssaal. Begleitet wird er von einer Mitarbeiterin des „Weißen Rings“. „Ich habe etwas zu trinken und etwas zu essen dabei und kümmere mich um den Vater, damit der in diesen schweren Minuten nicht allein ist. Manchmal gehen wir kurz spazieren oder ziehen uns in ein Büro zurück. Wichtig ist, dass er jemanden um sich weiß“, macht sie deutlich.
Das Land Rheinland-Pfalz hat zudem eine „Opferbeauftragte“ geschickt. Diese Institution gibt es im Land seit dem schrecklichen Flugzeugunglück von Ramstein im Jahr 2018. Damals kam man zu der Erkenntnis, dass Betroffene bei gravierenden Schadensereignissen eine zentrale Ansprechperson benötigen, die schnell und unbürokratisch Hilfe vermitteln kann. Rheinland-Pfalz gehörte zu den ersten Bundesländern, die für ein solches Angebot eine gesetzliche Grundlage schufen. 

Im konkreten Fall hatte der Opferbeauftragte des Landes sowohl an die Familie des Getöteten wie auch an die Zeugen im Zug gewandt und Unterstützung angeboten, beispielsweise um Aufzeigen zu können, wohin sich die Betroffenen wenden könnten, um psychotherapeutische Unterstützung zu bekommen oder ganz praktische Hilfe bei der Bewältigung des Alltags. Fast alle Zeugen hatten ausgesagt, dass sie noch heute unter den Folgen des Erlebten leiden.

Zwischenzeitlich ist die Zeugenbefragung so gut wie abgeschlossen. Mit Spannung werden nun die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung erwartet. Wie werden die Zuschauer darauf reagieren? An jedem der bisher sechs Prozesstage verfolgen viele Freunde und Verwandte regelmäßig die Gerichtsverhandlung. Immer wieder kommen auch ehemalige Kolleginnen und Kollegen, meist in Dienstkleidung, um ihre Betroffenheit und Anteilnahme zu zeigen.
Einige haben sich Urlaub genommen, um mitverfolgen zu können, wie in diesem Fall Recht gesprochen wird. Für die meisten ist klar: das war Mord. Die Schläge wurden gezielt und mit großer Kraft gesetzt; dass sich der Angreifer anschließend nicht um sein reglos am Boden liegendes Opfer kümmerte und es stattdessen noch verhöhnte, zeige, dass er den Tod von Serkan Çalar billigend in Kauf nahm. Dafür müsse es lebenslänglich geben.

Das Gericht hat noch nicht zu erkennen gegeben, ob es sich dieser Sichtweise möglicherweise anschließt. Angeklagt ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Und dafür gibt es maximal 15 Jahre. Der Prozess soll am Dienstag, 7.7.2026, fortgesetzt werden, für Donnerstag, 9.7.2026, wird das Urteil erwartet.

Freitag, 03. Juli 2026 – Sechster Prozesstag

Streit um Dolmetscherin überschattet Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken

Dass sich die Anwälte der Opfer Sorgen darüber machen, dass der Angeklagte dem Geschehen im Gerichtssaal nicht richtig folgen kann, weil seine Dolmetscherin ihrer eigentlichen Aufgabe nicht gerecht wird, kommt vor Gericht sicher selten vor. Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken ist genau dies nun geschehen.

Weil die promovierte Übersetzerin die Aussagen von Zeugen und die Verfahrenshinweise des Gerichts nicht richtig, verkürzt, eigenmächtig deutend oder auch gar nicht übersetzt haben soll, sei der Angeklagte in seinen Rechten eingeschränkt, da er dem Prozess nicht vollständig folgen könne. Zudem habe die Dolmetscherin eine unzulässige Nähe zum Angeklagten erkennen lassen, da sie ihm zu Beginn der Verhandlung den Kragen seines Hemdes und seines Jackets gerichtet habe. Als „Gehilfin des Gerichts“ habe sie sich neutral zu verhalten, Übersetzungen müssten wortgetreu erfolgen – daran gebe es erhebliche Zweifel, die die Nebenklage durch die persönliche Stellungnahme der Dolmetscherin bestätigt sah. Die Opferanwälte bekräftigten am Freitag ihren Antrag, die Übersetzerin wegen des Verdachts der Befangenheit abzulehnen.

Den Antrag hatten sie bereits am Mittwoch gestellt; um der Betroffenen die Möglichkeit zu geben, dazu in Ruhe Stellung zu beziehen, wollte das Gericht erst am Ende der Woche eine Entscheidung treffen – kein unübliches Verfahren. Der Anwalt des Angeklagten, selbst Grieche, sah hingegen keinen Grund zur Besorgnis, dass sein Mandant Nachteile erleiden könnte. Und auch der Angeklagte selbst fand, dass seine Dolmetscherin ihre Arbeit gut mache. „Ich möchte, dass sie bleibt“, erklärte er dem Gericht. Letztlich wies das Gericht den Befangenheitsantrag auch mit Verweis auf diese Umstände als unbegründet zurück.

Zu Beginn des nunmehr sechsten Verhandlungstages hatte das Gericht einen Ausbilder der Polizei als sachverständigen Zeugen geladen. Der 53-jährige Leiter eines Schieß- und Einsatztrainingszentrums war gebeten worden, sich das Überwachungsvideo aus dem Regional-Express anzuschauen, um dem Gericht anschließend zu verdeutlichen, ob die Schläge des Angeklagten aus Sicht eines Experten als eher professionell oder eher amateurhaft zu werten sind.


Im Zentrum steht weiterhin die ungeklärte Frage, ob der Angeklagte Boxerfahrung mitbringt und sich infolgedessen über die Folgen seiner Schläge im Klaren gewesen sein muss. Für die rechtliche Bewertung und die Strafzumessung könnte dies von entscheidender Bedeutung sein. Während Zeugen im Zug gehört haben wollen, wie der Angeklagte auf Englisch Sätze wie „Ich bin ein Kämpfer, ich bin ein Boxer“ oder „Ich habe Dich gewarnt, Dich mit einem Boxer anzulegen, das hast Du jetzt davon“ gesagt haben soll, bestreitet der Angeklagte vehement, Kampferfahrung zu haben.

Der sachverständige Zeuge, der selbst 35 Jahre Erfahrung im Kampfsport mitbringt, stellte das zumindest infrage. Schon die Art und Weise, wie der Angeklagte versucht habe, sich vom Kundenbetreuer der DB AG zu lösen, zeige eine gewisse Professionalität. Serkan Calar hatte den Schwarzfahrer zunächst am Arm festgehalten; Ungeübte würden einfach versuchen, den Arm wegzudrehen. Der Angeklagte habe hingegen ruckartige Bewegungen nach oben und unten, schließlich auch seitlich gemacht. Das deute darauf hin, dass er wisse, wie man sich aus solchen Situationen befreit.

Auch die Fußstellung, die Bewegung des Beckens, um den Schlägen mehr Wucht zu verleihen, und die kräftigen Schläge selbst ähnelten denen eines Boxers. „Selbst unsere Polizeischüler, die wir im Boxen ausbilden, haben anfangs Hemmungen, fest zuzuschlagen und dabei das Gesicht zu treffen“, machte der 53-jährige Polizeibeamte deutlich. Hinzu komme, dass auch Schläge, die das Opfer nicht trafen, mit voller Wucht bis zum Ende durchgeführt worden seien. „Amateure bremsen ihren Schlag ab, wenn sie ihr Ziel nicht treffen. Das war hier nicht der Fall“, führte der sachverständige Zeuge aus.

„Amateure bremsen ihren Schlag ab, wenn sie ihr Ziel nicht treffen. Das war hier nicht der Fall.“ Ein sachverständiger Zeuge

Die Opferanwälte wollten außerdem wissen, wie die beiden letzten Schläge zu bewerten seien, bei denen der bereits taumelnde Kundenbetreuer seinem Angreifer den Rücken zudrehte und von diesem gleichwohl noch zweimal im Gesicht getroffen wurde. Auch das sei ein typisches Verhalten von Boxern. Naheliegend wäre es gewesen, den Hinterkopf zu treffen; Boxer aber würden immer versuchen, das Gesicht zu treffen, machte der kampfsporterfahrene Beamte deutlich. „Einer, der keine Übung hat, kann das alles nicht. Der Angeklagte muss irgendwelche Kenntnisse im Kampfsport haben“, lautete das Fazit des Leiters eines Schieß- und Einsatztrainingszentrums der Polizei.

Ob er diese Kenntnisse auch erlangt haben könnte, wenn er Boxkämpfen nur im Fernsehen zugeschaut habe, wollte die Verteidigung noch wissen. „Auszuschließen ist das nicht“, so der Beamte.

Die Opferanwälte nahmen die Aussagen des sachverständigen Zeugen sowie die Erkenntnisse aus den Aussagen von Zeugen, die in den zurückliegenden Tagen gehört worden waren, zum Anlass, das Gericht aufzufordern, einen Hinweis zu geben, dass eine Verurteilung nun wegen Totschlags oder Mordes denkbar wäre. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich wegen Mordes anklagen wollen, das Gericht kam nach einer eigenständigen Prüfung jedoch zu der Auffassung, dass zunächst wegen Körperverletzung mit Todesfolge anzuklagen sei. Sollten sich im Laufe der Verhandlung neue Erkenntnisse ergeben, würde darauf rechtzeitig hingewiesen werden.

Diesen Zeitpunkt sah die Nebenklage nunmehr gekommen. Alle Anhaltspunkte, die das Gericht dem Angeklagten zugute gehalten habe, seien zwischenzeitlich revidiert worden; insofern sei der beantragte Hinweis nunmehr geboten. Der Staatsanwalt widersprach dem Antrag nicht, „da eine Verurteilung sowohl wegen Mordes als auch wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge immer im Bereich des Möglichen sei“. Auch die Verteidigung sprach sich dafür aus, möglichst bald zu erfahren, in welche Richtung das Gericht tendiere, weil man darauf das Plädoyer ausrichten müsse.

Der Vorsitzende Richter entsprach diesem Antrag nicht. Er machte deutlich, dass auch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger und der Verteidigung zu neuen Erkenntnissen bei der Kammer führen könnten. Insofern sei es möglicherweise verfrüht, jetzt schon einen Hinweis zu geben, dass die 1. Große Strafkammer letztlich auch zu Totschlag oder Mord tendieren könne.

Ein solches Vorgehen ist zulässig und nicht unüblich, birgt aber das Risiko, dass vor der Urteilsverkündung noch einmal in die Beweisaufnahme eingetreten werden muss – der Prozess also länger dauert als ursprünglich geplant, möglicherweise sogar über die Sommerferien hinaus.

Am Dienstag, 7. Juli 2026, soll – auf Antrag der Nebenklage – kurzfristig ein Vertreter der Deutschen Bahn geladen werden, der bestätigen soll, dass Serkan Calar im Jahr 2025 an einem Deeskalationstraining teilgenommen hat. Anschließend sollen die Plädoyers erfolgen. Noch wird das Urteil für Donnerstag, den 9. Juli 2026, erwartet. 

Hintergrundinformationen

Nach dem sogenannten Zwischenverfahren muss die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken die Anklage der Staatsanwaltschaft eigenständig prüfen. Diese Prüfung gilt als „rechtsstaatlicher Filter“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt.

Im Zwischenverfahren prüft die zuständige Kammer, ob es die Anklage zulässt. Die Anklage wird dann zugelassen, wenn das Gericht eine Verurteilung nach Lage der Akten für überwiegend wahrscheinlich hält. Geprüft wird zudem, ob die Anklage ergänzt oder geändert werden muss.

Anders als die Staatsanwaltschaft geht die Strafkammer nach Aktenlage davon aus, dass der Angeklagte den Geschädigten zwar körperlich misshandeln oder an der Gesundheit schädigen wollte, den Eintritt seines Todes jedoch nicht beabsichtigt oder billigend in Kauf genommen habe. Insofern komme eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht, nicht aber wegen Mordes. Damit drohen dem Angreifer bei entsprechender Verurteilung drei bis 15 Jahre Haft.

Medienberichten zufolge haben die Angehörigen des getöteten Kundenbetreuers enttäuscht auf die Entscheidung der Kammer reagiert. Gleichwohl ist eine Verurteilung wegen Mordes immer noch möglich. Lassen Zeugenaussagen oder die Berichte von Gutachtern den Schluss zu, dass der Angeklagte den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen hat. Dann wäre eine Verurteilung wegen Mordes möglich. Darauf hat das Gericht bereits aufmerksam gemacht.

Wir berichten heute Abend über die Auftaktverhandlung. In dieser Woche wird am Donnerstag und Freitag weiterverhandelt. Auch diese Prozesstage werden wir für Euch begleiten.

Tagtäglich sind unsere Kolleg:innen in Bussen, Zügen und Bahnhöfen Angriffen aggressiver Reisender ausgesetzt. Verbale Beleidigungen und tätliche Angriffe - bis hin zu schweren Körperverletzungen. Umso mehr schockierte die Tat vom 2. Februar 2026, bei der ein Kollege sein Leben verlor – weil er eine Fahrkarte kontrollieren wollte. 

Es war gegen 17:40 Uhr, als Serkan Çalar, Kundenbetreuer im Nahverkehr, einen Fahrgast bat, seinen Fahrschein vorzuzeigen. Der Regionalzug hatte gerade den Bahnhof Landstuhl in der Westpfalz verlassen. Den Ermittlungen zufolge konnte der damals 26-jährige Täter kein Ticket vorweisen und weigerte sich wohl auch, sich auszuweisen. Als Serkan Çalar den Reisenden daraufhin aufforderte, den Zug am nächsten Bahnhof zu verlassen, kam es zum Angriff. Der Angeklagte soll dem Kundenbetreuer mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Serkan Çalar erlitt eine schwere Hirnblutung, stürzte zu Boden und musste wiederbelebt werden. Zwei Tage später erlag er seinen schweren Verletzungen im Krankenhaus.

Der 36-Jährige war alleinerziehender Vater von zwei Kindern und arbeitete schon seit vielen Jahren für die Deutsche Bahn. Sein Tod löste eine Welle der Bestürzung aus.

Die EVG hatte die Verantwortlichen beim Bund, in den Ländern sowie bei den Verkehrsträgern und Verkehrsverbünden unmittelbar nach der schrecklichen Tat erneut aufgefordert, mehr für die Sicherheit der Beschäftigten zu tun. Neben dem freiwilligen Einsatz von Bodycams halten wir – in Absprache mit unseren fachkundigen Kolleginnen und Kollegen vor Ort – unter anderem eine Doppelbesetzung auch im Nahverkehr für zwingend erforderlich. Kurz darauf wurden verschiedene Modellprojekte initiiert, die von uns teilweise begleitet werden.

Was passiert in den nächsten Tagen in Zweibrücken? Am ersten Prozesstag wird die Anklage verlesen werden, möglicherweise gibt es auch eine Erklärung des Angeklagten. Weitere Verhandlungstage in dieser Woche sind der Donnerstag und Freitag. Dann sollen Zeugen und Gutachter befragt werden. Wir werden für euch vor Ort sein und berichten.

Donnerstag, 02. Juli 2026 – Fünfter Prozesstag

„Der war völlig außer Kontrolle, wollte sich nicht ausweisen und hat jede Frage von uns mit einer Gegenfrage beantwortet."

Uneinsichtig habe er sich gezeigt, zudem sei er aufbrausend und gewaltbereit gewesen – zwei Polizisten aus Luxemburg schilderten am fünften Verhandlungstag ihren Einsatz Ende Januar 2025 im Bahnhofsviertel des Großherzogtums.

Beim Polizeieinsatz in Luxemburg hatte sich der Angeklagte der wiederholten Aufforderung von Ordnungskräften widersetzt, den überdachten Eingang eines Gebäudekomplexes freizugeben, in dem sich unter anderem eine Kinderkrippe sowie eine Schule befand. „Der war völlig außer Kontrolle, wollte sich nicht ausweisen und hat jede Frage von uns mit einer Gegenfrage beantwortet“, machte der Beamte deutlich. Weil er immer aggressiver geworden sei, habe man ihn schließlich „mit polizeitechnischen Griffen“ zu Boden gebracht und gefesselt. Als die Situation immer weiter eskalierte, habe man beschlossen, ihn in eine Arrestzelle zu bringen, da man die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sah. 

„Das kommt bei uns nur sehr selten vor“, führte der Beamte aus und sei zudem an hohe Hürden geknüpft. Nicht nur die regionale Einsatzstelle und die diensthabenden Offiziere müsste dazu eine Genehmigung erteilen, auch der Justizminister selbst müsse konsultiert und um Erlaubnis gefragt werden. Als diese vorlag, musste im Krankenhaus noch ein Gutachten eingeholt werden, dass dem Beschuldigte Haftfähigkeit bescheinigte, erst dann konnte er in die Arrestzelle verbracht werden. Die ganze Zeit über habe er randaliert und fortwährend mit voller Kraft den Füßen gegen die Trennwand im Kastenwagen getreten. „Der ist völlig ausgerastet, dass im Polizeiauto nichts kaputt gegangen sei, war allein der robusten Bauart zu verdanken“, erklärte der Polizeibeamte – und führte aus, dass in Luxemburg manches anders als in Deutschland. 

Zum einen könne man keinen Platzverweis aussprechen, zum anderen müssten Randalierer sofort wieder aus der Arrestzelle entlassen werden, sobald sie sich beruhigt hätten. Als er dies dem 26-jährigen erklärt habe, sei dieser wie ausgewechselt gewesen. „Als ob man einen Schalter umgelegt hätte, war er plötzlich friedlich und entgegenkommend“, sagte der Beamte. Er habe dann noch das Protokoll angefertigt; da er währenddessen unauffällig blieb, konnte er anschließend gehen. 

Dass der Angeklagte sehr aufbrausend sein kann, war auch in dem Überwachungsvideo im Regionalexpress deutlich geworden, dass den brutalen und letztlich tödlichen Angriff auf den Kundenbetreuer der DB AG festgehalten hatte. Nach seiner widerstandslosen Festnahme im Zug und ersten Vernehmungen war der Angeklagte zunächst in die Justizvollzugsanstalt in Zweibrücken gebracht worden. „Als wir ihm dort beim sogenannten Zugangsgespräch zu Beginn der Untersuchungshaft erklärten, dass der Kundenbetreuer an den Folgen der heftigen Schläge gestorben sei, habe er mehrfach ungläubig „really, really“ – wirklich, wirklich – gefragt und angefangen zu weinen, erinnerte sich ein leitender Mitarbeiter. Als man ihn dann in seine Zelle gebracht habe, hätte er begonnen, in suizidaler Absicht, seinen Kopf mehrfach gegen die Wand zu schlagen. Offensichtlich seien ihm da die Folgen seiner Tat klar geworden, mutmaßte der JVA-Mitarbeiter

Er habe dann Medikamente bekommen, die ihn aber nicht beruhigen konnten. Kurz darauf sei er wieder aufbrausend gewesen und habe voller Wut ein Fenster und die Edelstahltoilette aus der Verankerung gerissen. Daraufhin sei ein „Einsatztrupp in voller Montur“ in die Zelle geschickt worden, woraufhin er keine Gegenwehr mehr leistete und in einen anderen Haftraum verlegt werden konnte. Wenig später sei er dann aus Kapazitätsgründen in die JVA nach Wittlich verlegt worden.

Dort habe er die Nahrung verweigert, machte eine Beschäftigte deutlich. Anfangs habe er noch Obst gegessen und Wasser getrunken, ab dem 16.2.2026 aber nichts mehr gegessen. „Er war hochgradig depressiv, das Leben hatte keinen Sinn mehr für ihn, er wollte sterben, erklärte sie. Als sich die Situation aufgrund der rapiden Gewichtsabnahme als lebensbedrohlich erweis, haben man Kontakt mit der Familie aufgenommen. "Wir wollten ihn zwangsernähren, weil es nicht geht, dass sich jemand im Gefängnis das Leben nimmt“, so die 54-jährige. 

Schließlich habe man alle Beteiligten in einer Videokonferenz zusammenschalten können. „Wir mussten ihn im Rollstuhl in den Vernehmungsraum fahren und aufpassen, dass er da nicht rausfällt, so schwach war er mittlerweile“, erläuterte sie. Die Mutter und die Schwester hätten sich entsetzt gezeigt, angesichts seines Zustandes, dann habe ihm die Schwester ordentlich die Leviten gelesen. Er solle positiv denken, er müsse essen und trinken und dürfe nicht vergessen, dass die Familie hinter ihm stehe, habe sie ihm gesagt – und die Situation offensichtlich zum Positiven gewendet.

Er hat dann wieder angefangen sich zu ernähren, habe 20 Kilo zugenommen und sei seitdem höflich und seinen Mitgefangenen freundlich zugewandt. Er lerne Gitarre, besuche einen Deutschkurs, „er ist jetzt unser Mustergefangener“ erklärte die Mitarbeiterin der JVA. Sie halte ihn für hochintelligent, „er hebt sich deutlich vom normalen Klientel ab“, machte sie deutlich.

Gegen Ende des fünften Verhandlungstages erläuterte die Gerichtsmediziner die verschiedenen Gutachten, die von ihr erstellt worden waren. Im Blut des Angeklagten konnte eine THC-Konzentration festgestellt werden, die den Schluss zuließe, dass kurz zuvor oder immer wieder Cannabis konsumiert worden sei. An den Händen des Angreifers habe sie Rötungen und Schürfungen nachweisen können, die von einer körperlichen Auseinandersetzung stammten. Ein Kriminalbeamter hatte tags zuvor erklärt, dass durch die Polizei in der ersten Vernehmung DNA-Spuren an den Händen des Angreifers sichergestellt worden waren. Für Außenstehende war es interessant zu erfahren, wie aufwändig und umfangreich staatliche Institutionen in Fällen wie diesen zusammenarbeiten, um Beweise zu sichern und zur Aufklärung beitragen

Das Ergebnis der Obduktion ergab, dass die mehrfachen Schläge gegen den Kopf des Kundenbetreuers zu diffusen Blutungen im Gehirn geführt hatten. „Weil der Kopf etwas ganz Wichtiges ist, sind die Schädelknochen relativ fest, damit das Gehirn vor Außeneinwirkungen geschützt ist“, erklärte die Gutachterin. Komme es durch stumpfe Gewalteinwirkung zu Blutungen, werde das relativ weiche Gehirn gequetscht, weil der Druck im Kopf immer größer werde. Dadurch würden lebensnotwendige Funktionen zum Erliegen komme; bei Serkan Calar sei das Gehirn mehr als zehn Minuten lang weder mit Blut noch mit Sauerstoff versorgt worden. Der Tod war unausweichlich. 

Die entscheidende Frage des Opferanwalts, ob die Folgen der zahlreichen harten Schläge gegen den Kopf für den Angeklagten nicht hätte vorhersehbar sein müssen, beantwortet die Gerichtsmedizinerin mit Verweis auf die Statistik. Es lägen in der Literatur keine verlässlichen Zahlen zur Vorhersehbarkeit eines entsprechenden Verlaufs vor. Jeder Schlag gegen den Kopf könne tödlich sein, analysierenman eine Vielzahl von körperlichen Auseinandersetzungen, seien die Auswirkungen unterschiedlich. Ein Muster lasse sich nicht ableiten.

Bestätigen konnte sie, dass der erste Schlag für den Angegriffenen relativ überraschend kam und dieser wohl auch nicht mit der Heftigkeit der weiteren Schläge gerechnet habe. Einer hätte ihn an der Halsschlagader getroffen, worauf Serkan Calar das Bewußtsein verlor, der Angeklagte aber weiter auf ihn einprügelte. Ob die Art und Weise, wie die Schläge ausgeführt wurden, Rückschlüsse zulassen, dass der Angeklagte Kenntnisse vom Boxsport hatte und sich der Folgen seines Tuns bewusst sein musste, soll am Freitag ein sachkundiger Ausbilder der Polizei klären.

Nach den Plänen der Kammer sollen am Dienstag, 7. Juli, die Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklage und Verteidigung gehalten werden; das letzte Wort hat dann der Angeklagte. Am Donnerstag, den 9. Juli 2026, soll das Urteil gesprochen werden. Allerdings haben die Anwälte der Opferfamilie weitere Beweisanträge angekündigt. Würde diesen stattgegeben, dürfte der ambitionierte Zeitplan nicht mehr zu halten sein. 

Mittwoch, 01.07.2026 – Vierter Prozesstag

Drei Stunden dauerte die Befragung der Schwester des Angeklagten. Die hatte, wohl aus Sorge, dass man ihr nachstellen könne, gleich zu Beginn darum gebeten, ihre persönlichen Angaben, wie den Wohnort, auf einen Zettel schreiben zu dürfen. Ihre Anschrift wollte sie öffentlich nicht preisgeben. 

Die Haare zu einem Pferdeschwanz hochgebunden, saß sie neben der Dolmetscherin, und gab zunächst eine persönliche Erklärung ab. Sie wolle den Angehörigen ihr aufrichtiges Beileid aussprechen. Sie hoffe, dass Allah der Familie Kraft gebe und die Kinder ihren Vater nicht vergessen mögen. Die drei Brüder vom Serkan Calar, die als Nebenkläger im Gerichtssaal saßen, bedankten sich später durch ihren Anwalt für diese Worte der Anteilnahme. Der Vater war am vierten Prozesstag aus persönlichen Gründen nicht zugegen. 

Die 28-jährige beschrieb ihren Bruder als „sehr angenehm“ und als einen „sehr sozial eingestellten Menschen. Er glaube an Gott; aggressiv hätte sie ihn nie erlebt. Sie hätten gemeinsam eine positive Kindheit verbracht, das Verhältnis zu den Eltern wäre gut gewesen. Ihr Bruder habe schon immer viel Sport getrieben, zu Hause seien Alkohol und Zigaretten verpönt gewesen. Dass er später gelegentlich Cannabis konsumiert habe, das hätte sie nicht wahrgenommen. Die Urlaube hätte man über viele Jahre zusammen in Albanien, dem Heimatland der Mutter, verbracht. Auf sein Studium in England habe er sich sorgfältig und intensiv vorbereitet; es sei nicht einfach gewesen, in Manchester eine Zulassung zu erhalten. 

Doch es gab auch Schattenseiten. Als eine berufliche Tätigkeit in England aufgrund des Brexits nicht möglich war und das sich anschließende Arbeitsverhältnis in Luxemburg nicht verlängert wurde, habe sich seine Persönlichkeit verändert. Es hätte starke Stimmungsschwankungen gegeben. Mal sei er hoch motiviert gewesen, dann wieder völlig teilnahmslos. Die Eltern hätten widerwillig von einem Selbstmordversuch berichtet. Mit einer zerschlagenen Flasche habe er sich an den Pulsadern verletzt. Da sei viel Blut geflossen. Anschließend sei er in psychiatrischer Behandlung gewesen.

Geld und Arbeit waren ihm immer wichtig gewesen. Zeugen hatten zuvor berichtet, dass er mit 30 Millionär sein wollte. Dann aber hätten ihn Existenzängste geplagt. Ohne feste Arbeit musst er in Luxemburg sein Leben bestreiten und Miete für sein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zahlen. Da habe sie ihn immer wieder finanziell unterstützt. 

Teilweise habe er mit Kryptowährung gehandelt. Dafür habe er sich im Freundes- und Bekanntenkreis Geld geliehen, war mit seinen Geschäften allerdings nicht sonderlich erfolgreich. Die Frage des Vorsitzenden Richters, ob ihr Bruder auf der Suche nach „Anerkennung oder Bestätigung“ gewesen sei, wurde von ihr bejaht. 

Bestätigen konnte die Schwester des Angeklagten auch, dass ihr Bruder schon immer empfindlich darauf reagiert habe, wenn jemand in seine „persönliche Sphäre“ eingedrungen sei. Zuviel Nähe konnte er schon als Kind nicht haben, ihm war immer wichtig, mit Respekt behandelt zu werden, machte sie deutlich.

Dass er es sei, der offensichtlich selber definiere, was unter einem respektvollen Miteinander zu verstehen sei, machte der Polizeibeamte deutlich, der den Angeklagten in die Untersuchungshaft nach Zweibrücken überführte. Der empfand den 26-jährigen als „latent aggressiv“. Aus Gründen der Eigensicherung habe er ihm ein Paar Schuhe nicht vor die Füße gelegt, sondern passend hingeworfen. Ein zuviel an Nähe erschien zu gefährlich. Darauf habe der Angeklagte aufgebracht reagiert und deutlich gemacht, dass er sich ein solch respektloses Verhalten verbitte. 

Zudem habe er keinerlei Einsicht gezeigt. Als er ihm eröffnet habe, dass er beschuldigt wird, einen Bahnmitarbeiter zusammengeschlagen zu haben und dieser an den Folgen wohl sterben werde, habe der Angeklagte nur verächtlich gelacht und deutlich gemacht, dass er das nicht glaube. Auf der Fahrt in die Untersuchungshaft habe der Angeklagte eingeräumt, ein Aggressionsproblem zu haben, das er allerdings zwischenzeitlich im Griff hätte. Gleichzeitig habe er deutlich gemacht, dass der „Motherfucker“ – gemeint war der von ihm angegriffene Kundenbetreuer – ihn nicht hätte anfassen dürfen. Er habe sich Respekt verschaffen müssen. „Ein so empathieloses Verhalten habe ich in meinem Berufsleben nur selten erlebt“, machte der 55-jährige Kriminalbeamte deutlich.

Die Cousine und der Cousin des Angeklagten, die am vierten Verhandlungstag ebenfalls als angehört wurden, zeichneten hingegen – wie zuvor schon die Schwester, ein recht positives Bild. Sie bestätigten die starken Stimmungsschwankungen und dass der 26-jährige immer wieder mal gestresst gewirkt habe. In Raufereien oder andere körperliche Auseinandersetzungen sei er, nach ihrer Kenntnis, jedoch nie verwickelt gewesen. Richtig sei allerdings, dass er sich nur ungern etwas sagen ließ und immer auf einem gewissen körperlichen Abstand bestanden habe. Die Frage des Vorsitzenden Richters und der Nebenklage, ob er Kampfsport betrieben habe, wurde immer wieder verneint.

Zu einer ganz anderen Einschätzung kam hingegen der 23-jährige Bundeswehrsoldat, der noch im Zug Erste Hilfe geleistet hatte. Für ihn war klar, dass der Angeklagte nicht unbedarft handelte. „So, wie der sich hingestellt und mit den Füßen Halt gesucht hat, macht das nur Jemand, der im Kämpfen Erfahrung hat“, erklärte der Soldat, der die Sportart Ringen betreibt, aber auch schon geboxt hat. Auch die Schlagkombinationen kenne man aus dem Kampfsport, das sei kein sinnloses Einschwingen gewesen, sondern ganz gezielte kräftige Schläge gegen den Kopf, macht er deutlich.

Ein anderer Zeuge hatte in der ersten Verhandlungswoche gesagt, dass der erste kräftige Schlag gegen die Brust erfolgt sei, damit dem Kundenbetreuer das Atmen schwerer falle und er sich nicht mehr so gut wehren könne. Auch das ein Muster aus dem Kampfsport.

Während der Angeklagte entsprechende Erfahrungen bestreitet, versuchen die Anwälte der Opferfamilie zu beweisen, dass der Angeklagte Boxerfahrung hat und damit um die Wirkung seiner Schläge wissen musste. Der Bundeswehrsoldat erklärte in diesem Zusammenhang, dass der Angeklagte im Zug sinngemäß gesagt hätte, dass er Boxer sei und wisse, was er tue. Er habe sein Opfer gewarnt. Eine Aussage, die am vierten Verhandlungstag auch von einer Polizeibeamtin bestätigt wurde. Sie erklärte, dass zwei Zeuginnen unabhängig voneinander bei der ersten Befragung erklärten, dass der Angeklagte gesagt haben soll: „I am a boxer, I am a fighter“.

Auf der Wache habe er auf die Nachricht, dass der Kundenbetreuer wohl sterben werde, nur mit den Schultern gezuckt und gesagt: er hätte mich nicht anfassen sollen. Für die Familie des Angeklagten – die Schwester, die Cousine, den Cousin – gibt es keine Erklärung für das aggressive Verhalten des Angeklagten. „Vielleicht war er müde oder gestresst“, mutmaßten sie. 

Der Prozess wird am Donnerstag , den 2. Juli 2026, fortgesetzt. 

Mittwoch, 01.07.2026 – Vierter Prozesstag (Vorbericht)

Ein Gerichtssaal wie eine Festung: Der Prozess um den Tod von Serkan Çalar
Das Landgericht Zweibrücken gleicht einer Festung. Vor dem nüchternen Zweckbau aus den 70er-Jahren stehen mehrere Mannschaftswagen der Polizei. Wer das Gebäude betreten will, muss sich ausweisen und seine Taschen kontrollieren lassen. Handys werden weggeschlossen; sie dürfen nicht mit in Saal 4 genommen werden, in dem die Verhandlung stattfindet.

Große, mächtige, weiß lackierte Stahlstreben, in die dicke Glasscheiben eingesetzt wurden, trennen den eigentlichen Gerichtssaal vom Zuschauerraum. Es gibt keinerlei Fenster, dafür aber eine Klimaanlage, die einen frösteln lässt. In den 70er- und 80er-Jahren wurden hier Verfahren mit Bezug zum Linksterrorismus oder gegen Unterstützer der RAF geführt. Deshalb ist alles auf maximale Sicherheit ausgelegt.

War der Andrang von Zuschauern und Medien am ersten Tag noch so groß, dass alle Plätze im Zuschauerraum belegt waren, lichten sich mittlerweile die Reihen. Ein älterer Herr, der seine lockigen Haare zu einem Zopf gebunden hat und stets in Dreiviertelhosen erscheint, ist bislang jeden Tag da, ebenso wie Familienmitglieder und Freunde des Getöteten. Diese sind durchweg schwarz gekleidet, was mitunter etwas bedrohlich wirkt – vielleicht auch bedrohlich wirken soll.

Immer wieder werden Plakate hochgehalten und Bilder auf den mittlerweile freien Stühlen platziert, die den getöteten Serkan Çalar zeigen. Auch auf dem Tisch, an dem der Vater im Gerichtssaal sitzt, liegt ein großes Bild seines Sohnes.

Der Vorsitzende Richter toleriert all dies. Wenn es im Zuschauerraum jedoch unruhig wird, wird sofort eingeschritten. Direkt an der Tür stehen mindestens zwei Mitarbeitende des MET – des Mobilen Einsatzteams –, das seitens der Justiz für Ruhe und Ordnung sorgen soll. Hinzu kommen zwei Polizeibeamte, die ebenfalls jederzeit eingreifen können. Mehrfach reagierten während der bisherigen Verhandlungstage einzelne Zuschauer lautstark, insbesondere wenn das Video der Tat vorgeführt wurde. Bei den meisten reichte eine deutliche Ermahnung. Einer wurde des Zuschauerraums verwiesen und mit einem Ordnungsgeld belegt.

„Ich kann verstehen, dass Sie die Verhandlung emotional aufwühlt. Trotzdem sind Meinungsäußerungen nicht zulässig. Wenn Ihnen das alles zu viel wird, insbesondere das wiederholte Zeigen des Videos, dann gehen Sie bitte hinaus. Ich sage rechtzeitig Bescheid“, hatte der Vorsitzende Richter zu Beginn des zweiten Verhandlungstages deutlich gemacht, um die Situation etwas zu deeskalieren.

Und der Angeklagte? Er sitzt teilnahmslos neben seinem Verteidiger und seiner Verteidigerin, während seine Dolmetscherin zu seiner Linken die Fragen des Richters und der Nebenklage ebenso wie die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen meist nur sehr bruchstückhaft übersetzt. Wird er in den Gerichtssaal geführt oder aus ihm herausgebracht, sind seine Hände gefesselt. Erst wenn er auf seinem Stuhl Platz genommen hat, wird ihm zunächst die sogenannte Führungsfessel abgenommen – eine Fessel mit einem kurzen Strick, der es erlaubt, den Angeklagten eng zu führen –, dann die eigentlichen Handschellen. Während der Verhandlung befinden sich zwei blau gekleidete Mitarbeitende des Mobilen Einsatzteams links und rechts des 26-Jährigen, um unmittelbar eingreifen zu können, sollte er sich von seinem Platz erheben.

Auf Nachfrage weist die Verteidigung den Eindruck offensichtlichen Desinteresses zurück. „Sie dürfen nicht vergessen, dass unser Mandant seit Anfang Februar in Untersuchungshaft sitzt. Er versteht die deutsche Sprache nicht und ist die meiste Zeit allein. Das verunsichert ihn und erklärt sein Verhalten“, macht sein Verteidiger deutlich. Die Opferfamilie und deren Bekanntenkreis sehen dies naturgemäß anders.

Der Prozess wird am Mittwoch, dem 1. Juli 2026, fortgesetzt. Weitere Prozesstage sind zunächst Donnerstag, der 2. Juli, sowie Freitag, der 3. Juli 2026 – vorausgesetzt, die Befangenheitsanträge der Nebenklage werden am Mittwoch abgewiesen.

Freitag, 26.06.2026 - Dritter Prozesstag

Serkan hatte keine Chance – „Als wir eintrafen, war der Angegriffene schon 10 Minuten wiederbelebungspflichtig“

Hätte das Leben von Serkan Calar also gerettet werden können, wenn er sofort wiederbelebt worden wäre? Nein, lautete die fachkundige Antwort des Notarztes. Jeglicher Wiederbelebungsversuch wäre fehlgeschlagen. Serkan hatte keine Chance.

Eine unvollständige Meldung zum Einsatzort, fehlende Orientierung im Bahnhof und keine Infos, was im Zug tatsächlich vorgefallen war - der 33-jährige Notarzt, der am 2. Februar dieses Jahres zum Bahnhof nach Homburg gerufen wurde, schildert vor der 1. Großen Strafkammer ganz sachlich, mit welchen Herausforderungen er im Berufsalltag zu kämpfen hat.

„Die Meldung auf dem Piepser lautete: Verdacht auf Körperverletzung, Täter noch vor Ort, Reanimation“, für die Besatzung des Rettungswagens hatte es hingegen geheißen: „Bewusstlose Person im Zug, unklare Lage - mehr wussten wir nicht, als wir zum Einsatz rausgefahren sind“, machte er deutlich. Am Bahnhof angekommen, war zunächst unklar, wo denn die Einsatzstelle sei. Viele Menschen, viele Bahnsteige. „Wir sind dann erstmal auf Gleis 1 und anschließend in die Unterführung, bis uns ein Polizist den Weg gezeigt hatte“, erläuterte der 33-jährige.

„Bewusstlose Person im Zug, unklare Lage - mehr wussten wir nicht, als wir zum Einsatz rausgefahren sind.“ Der 33-jährige Notarzt

Vor Ort habe der niedergeschlagene Kundenbetreuer regungslos im Gang gelegen, ein Polizeibeamter habe bereits mit der Herzdruckmassage begonnen. Schnell wurde ein Zugang gelegt, über den Medikamente verabreicht werden konnten, gleichzeitig wurde intubiert. „Wir konnten feststellen, dass die Atmung wohl schon vor zehn Minuten ausgesetzt hat, das Herz aber noch eine gewisse Aktion zeigt. Es sei gelungen, das Herz wieder zum Schlagen zu bringen und den Kreislauf zu stabilisieren. Da wir keinerlei Informationen hatten, warum der Kundenbetreuer zusammengebrochen war, gingen wir aufgrund der Symtome zunächst von einem Herzinfarkt aus“, erläutert der Notarzt seine Arbeit vor Gericht.

Erst als Serkan Calar im Rettungswagen lag, sei man darüber informiert, dass es zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sei, mit heftigen Schlägen gegen den Kopf. „Da war klar, dass wir im Krankenhaus einen Neurochirurgen brauchen, weil offensichtlich eine Hirnblutung Ursache für den Zusammenbruch war“, so die Aussage des Arztes. Dennoch habe man des Leben des Schwerverletzten nicht retten können. Dieser habe durch die harten Schläge gegen den Kopf eine Hirnblutung erlitten. Dadurch wird das Stammhirn in Mitleidenschaft gezogen, das für die Atmung zuständig sei. Die setzt dann irgendwann aus; Hilfe sei dann nur noch durch chirurgische Eingriffe im Krankenhaus möglich. Anders könne die Sauerstoffversorgung der Gehirnzellen nicht mehr gewährleistet werden, ganz egal welche Wiederbelegungsmaßnahmen durchgeführt würden.

Für die Familie des Opfers war das ein Schock. Sie erfuhren vor Gericht zum ersten Mal, dass sich Reisende sowie Notarzt und Sanitäter zwar intensiv aber letztlich vergeblich um den 36-jährigen Familienvater gekümmert hatten. Im Krankenhaus wurde der Hirntod festgestellt, zwei Tage nach dem Angriff die Maschinen, die die Körperfunktionen noch „am Leben“ erhielten, abgestellt.

Der Angeklagte, der der Familie des Opfers im Gerichtssaal direkt gegenüber sitzt, nahm dies völlig teilnahmslos zu Kenntnis. Auch dass seine Mutter seit dem zweiten Verhandlungstag im Gericht anwesend war, schien ihn nicht sonderlich zu interessieren. Diese hatte wohl mehrfach versucht Blickkontakt mit ihm aufzunehmen, was einigen Zuschauern aus dem Umkreis der Opferfamilie nicht verborgen blieb. Daraufhin soll es zu Bedrohungen gekommen sein, die nicht näher ausgeführt wurden.

In dieser unklaren Situation entschied sich der Vorsitzende Richter, die Mutter zu befragen, ob sie als Zeugin aussagen wolle. Dies könnte deeskalierend wirken. Aus dem Zuschauerraum waren Rufe wie „Du Mutter eines Mörders“ zu hören, die 51-jährige saß unterdessen laut schluchzend im Zeugenstand, neben ihr eine Dolmetscherin, die offenkundig Schwierigkeiten hatte, die Hinweise des Richters korrekt zu übersetzen. Der wollte ihr verdeutlichen, dass sie ein Zeugnisverweigerungsrecht habe und nichts sagen müsse. Das aber kam bei der Mutter des Angeklagten nicht richtig an.

Die erläuternden Hinweise des Vorsitzenden verstanden die Anwälte der Opferfamilie als Versuch, die Mutter zur Aussageverweigerung zu überreden. Als diese schließlich erklärte, nichts sagen zu wollen, dann aber äußerte, dass alles sicher nur ein Unfall gewesen sei, rügten die Opferanwälte, dass sich die Mutter nun doch zur Sache eingelassen habe. Die Anwälte hätten jetzt ein Fragerecht, dass der Vorsitzende Richter ihnen aber verweigerte. Offensichtlich beurteilte dieser den Sachverhalt anders.

Ganz plötzlich kippte die Stimmung im Gerichtssaal. Anspannung lag in der Luft. Der Vorsitzende Richter entließ die Mutter des Angeklagten mit den eindringlichen Worten „bitte passen Sie auf sich auf“ um dann ganz allgemein die Aussage zu ergänzen: „dass in unserem Kulturkreis, wie auch in jedem anderen Kulturkreis, niemand in Sippenhaft genommen werden dürfe“, sei hoffen klar.

Die Opferanwälte machten im Anschluss deutlich, dass der Vorsitzende Richter damit das Gebot der Neutralität verletzt und sich rassistisch geäußert habe. Die Bezeichnung „in unserem Kulturkreis“ sei völlig unangebracht und grenze aus. Niemand im Gerichtssaal, weder die Brüder des Getöteten, noch die zahlreich anwesenden Freunde und Verwandten würden in irgendeiner Form gegen die Mutter des Getöteten vorgehen.

Der Vorsitzende Richter und Vizepräsident des Landgerichts, Andreas Herzog, wies die Vorwürfe in einer anschließenden Stellungnahme als unbegründet zurück und erläuterte noch einmal die Hintergründe seines Handelns. Auch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung sahen keine Gründe der Befangenheit. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde das Vorgehen der Verteidigung vielmehr gerügt.

Schon zu Beginn des Verfahrens gab es Befangenheitsanträge, die seinerzeit als unbegründet zurückgewiesen wurden. Die Verhandlung wird am Mittwoch, den 1. Juli 2026, fortgesetzt werden. An diesem Tag, um 9:00 Uhr, will die Kammer ihren Beschluss bekanntgeben. Erst dann steht fest, ob der Prozess wie geplant fortgesetzt werden kann.

Donnerstag, 25.06.2026 - Zweiter Prozesstag

Insgesamt 8 Zeuginnen und Zeugen wurden am zweiten Tag von der Großen Strafkammer in Zweibrücken vernommen. Nach der Belehrung, nur die Wahrheit und nur das sagen zu dürfen, an was man sich noch erinnere, forderte der Vorsitzende Richter, Andreas Herzog, die Reisenden aus dem RE1 auf, das Geschehene aus ihrer Sicht zu schildern.

Anschließend wurden die Zeuginnen und Zeugen mit den Aufnahmen aus der Videoüberwachung konfrontiert, um mögliche Widersprüche aufzuzeigen. Denn auch in diesem Verfahren zeigte sich, dass das, was Einzelne meinten wahrgenommen zu haben, nicht immer das war, was anschließend tatsächlich im Video zu sehen war.

Eine der „Ungenauigkeiten“ war die Frage, ob der Kundenbetreuer im Nahverkehr den Fahrgast, der anschließend auf ihn einprügelte, zuvor berührt hatte. Ganz genau war das nicht zu erkennen – zumindest keine aggressive Herangehensweise von Serkan Çalar. Der wurde überwiegend als freundlich und zuvorkommen beschrieben. „Ich fahre ja öfter mit dem RegionalExpress. Und wenn er einen Reisenden kannte, hat er sich oft nur das Deutschlandticket zeigen lassen und auf den Personalausweis verzichtet“, machte eine Zeugin deutlich.

Wahrgenommen hatten alle ein lautes Geschrei. Der Angeklagte soll den Kundenbetreuer mehrfach auf englisch aufgefordert haben, ihn nicht anzufassen. Zuvor hatte sich der Angeklagte geweigert ein Ticket vorzuzeigen, auch der Aufforderung, dann doch bitte den Zug zu verlassen, kam er nicht nach. „Ich war überrascht, wie ruhig und professional Serkan in dieser kritischen Situation war“, erläuterte ein Mitarbeiter der DB AG, der ebenfalls als Zeuge geladen war. „Ich war schon in Sorge, dass das gleich eskaliert“, führte er weiter aus.

„Ich war überrascht, wie ruhig und professional Serkan in dieser kritischen Situation war.“ Ein Mitarbeiter der DB AG

Plötzlich, so die übereinstimmenden Aussagen, sei der Angeklagte aufgesprungen, es sei zu einem Handgemenge gekommen, bei dem Serkan Çalar mehrfach mit brutalen Schlägen am Kopf getroffen wurde. „Schon nach den ersten Schlägen geriet der Kundenbetreuer ins Taumeln und drohte das Gleichwicht zu verlieren. Ich war völlig entsetzt, dass der Angeklagte in dieser Situation weiter mit voller Wucht auf den Bahnmitarbeiter einprügelte“, erinnerte sich eine weitere Zeugin, sichtlich um Fassung ringend. 

Der versuchte sich an einem Griff am Sitz festzuhalten, wurde mit wuchtigen Schlägen noch zweimal am Kopf getroffen und brach dann zusammen – in den Schoß einer Reisenden, die an einem Fensterplatz saß. „Er hat ganz schwer geatmet, aber der Puls war noch da“, berichtete sie dem Gericht. Der Täter lief unterdessen einmal durch den Zug, setzte sich wieder hin und rief laut auf englisch, dass alles nicht so schlimm sei, der Zugbeleiter lache ja noch. Dem war nachweislich nicht so. Schon da kämpfte Serkan Çalar um sein Leben.

Fast alle Zeuginnen und Zeugen machten deutlich, dass die Schläge mit einer ungeheuren Wucht und zielgerichtet ausgeführt wurden. „Das war was anderes als eine Kneipenschlägerei, die Aggression, die in der Luft lag, war förmlich zu spüren. Wir waren verängstigt und wussten nicht, wie es weitergehen würde. Der war sofort auf 180, so was Schlimmes habe ich noch nie gesehen“, hieß es immer wieder.

Die Rechtsanwälte der Familie von Serkan Çalar sind der Überzeugung, dass der Angreifer wusste, was er tut und welche Folgen das haben konnte. Sie versuchen vor Gericht zu beweisen, dass der Angeklagte des Boxens kundig ist und gezielt zugeschlagen hat. In der Vernehmung wurde dies von zwei der Zeugen bestätigt. Die gaben vor gehört zu haben, wie der Angeklagte anschließend sinngemäß gesagt haben soll: „So ist das, wenn man sich mit einem Boxer anlegt“.

Andere empfanden den Angriff auf Serkan Çalar als „Bestrafung“. Als dieser bewußtlos am Boden lag, soll der Angeklagte auf englisch gesagt haben, dass ein Kundenbetreuer ihn nicht anfassen dürfe. Er habe jetzt dafür gesorgt, dass er dies nun auf diesem Wege lernen würde. 

„Ich fand es ganz schlimm, dass er sich überhaupt nicht für die Folgen seiner Tat interressiert hat“, macht eine immer noch fassungslose Zeugin deutlich. Der Täter habe sich wieder an den Viertisch im Regionalexpress gesetzt, völlig teilnahmslos, bis er von der eintreffenden Polizei verhaftet wurde. Auch während des gesamten acht Stunden dauernden zweiten Verhandlungstages saß der Angeklagte regungslos zwischen seinen beiden Anwälten und seiner Dolmetscherin, ließ sich die Zeugenaussagen übersetzen, schaute desinteressiert auf ein paar Blätter Papier, die er in einen blauen Schnellhefter gelegt hatte, um sich gegebenenfalls Notizen machen zu können und erweckte den Anschein, dass ihn das alles nichts angehen würde. 

Mit seinem brutalen Angriff auf Serkan Calar hat er nicht nur dessen Familie in tiefes Leid gestützt, auch die Zeuginnen und Zeugen berichteten, das ihnen das Erlebte immer noch zu schaffen mache. Von nachts nicht schlafen können bis hin zu plötzlichen Panikattacken und einer notwendigen psychologischer Betreuung war immer wieder die Rede. Der Übergriff im RE1 hat viele Opfer.

Mittwoch, 24.06.2026 – Erster Prozesstag

Dichte Menschentrauben bilden sich am Mittwochmorgen am Einlass zum Landgericht in Zweibrücken. Kurz vor acht sind die Temperaturen noch einigermaßen erträglich, trotzdem wird das Warten zur Geduldsprobe. Denn jeder möchte einen der begrenzten Plätze ergattern.

Es gibt nur 30 Sitzplätze für die Öffentlichkeit und keiner will derjenige sein, der nicht mehr eingelassen wird. Die Familie von Serkan Çalar fährt in einem Kleintransporter vor: der Vater und dessen Söhne sowie zahlreiche Verwandte und Freunde wollen den Prozess persönlich verfolgen. Alle sind in schwarz gekleidet, viele halten Plakate mit Bildern hoch, die an das Todesopfer erinnern. Jeder trägt einen Button mit dem Porträt von Serkan Çalar an Hemd oder Bluse. Gekommen sind auch zahlreiche Arbeitskolleginnen und Kollegen, die meisten davon in Dienstkleidung. „Er war unser Kollege und dass wir heute hier sind, ist ja wohl selbstverständlich“, meint einer. Zumal sich die Familie das gewünscht habe.

Dass nicht alle gleich zu Beginn eingelassen werden, kritisiert der Opferanwalt noch vor Prozessbeginn scharf. Für ihn ist unverständlich, dass es für die Angehörigen keine reservierten Plätze gibt. Stattdessen müssten sie sich am Eingang anstellen, wie alle anderen Besucher auch. Kritik übt der Anwalt auch an der Entscheidung des Gerichts, die Mordanklage nicht zugelassen zu haben. Sollte der Angeklagte letztlich nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt werden, läge der Strafrahmen bei drei bis 15 Jahren. Der Gedanke, dass der Angeklagte dann möglicherweise schon nach ein paar Jahren Strafverbüßung wieder freigelassen werde, sei für die Familie unerträglich.

Und so versucht der Anwalt der Familie Çalar immer wieder deutlich zu machen, dass die Schläge gegen das Opfer nicht willkürlich, sondern gezielt und bewusst mit voller Kraft ausgeführt wurden. Der Angeklagte soll bei seiner Festnahme den Polizeibeamten zugerufen haben: „Don‘t touch me. I am a Boxer, I am a fighter“. Und wie ein Boxer habe er auch agiert: mit zielgerichteten Schlägen gegen den Kopf, den Brustkorb und andere Körperregionen, wissend, dass diese tödlich sein können. 

Der Angeklagte versucht ein völlig anderes Bild von sich zu zeichnen. Als er in den Gerichtssaal geführt wird, trägt er einen dunkelblauen Anzug und ein weißes Hemd ohne Krawatte. Die Haare sind zu einem kleinen Dutt am Hinterkopf zusammengesetzt, ein unscheinbarer Drei-Tage-Bart ziert das Gesicht. Die Vernehmung gestaltet sich etwas schwierig, da seine Aussagen vom griechischen ins Deutsche übersetzt werden müssen. Er habe in England, Griechenland, Luxemburg und Deutschland gelebt und nach seiner Ausbildung als Business-Manager in der Buchhaltung gearbeitet, sei dort aber nicht übernommen worden. Schon immer habe er viel Sport getrieben, sei gelaufen, habe Gewichte gestemmt und Klimmzüge gemacht – aber geboxt, geboxt habe er nie. Als Kind mal ein paar Schläge in die Luft, auch habe er im Fernsehen Boxkämpfe verfolgt, aber ein Boxer sei er nicht. Nach der Tat sei er in Untersuchungshaft gekommen, was ihn sehr verwundert hätte. Nun besuche er Gottesdienste, lerne Gitarre spielen und habe auch Deutschkurse belegt. 

„Die Kolleginnen und Kollegen in den Zügen sind jeden Tag rund um die Uhr für uns alle im Einsatz. Und dafür werden sie bespuckt, beschimpft oder sogar wie unser Kollege Serkan zu Tode geprügelt. Von genau den Menschen, denen sie helfen wollen. Wie viel muss noch geschehen, wie weit will man noch zusehen, bis Gesellschaft und Politik endlich aufwachen? Kein Eisenbahner hat Serkan vergessen. Wenn die Politik ihn schon vergessen hat und weiterhin nichts für mehr Sicherheit tun will, darf sich keiner wundern, wenn bald niemand mehr in den Zügen arbeiten will.“ Kristian Loroch, stellvertretender EVG-Vorsitzender

Viele Besucher im Zuschauerraum mögen kaum glauben, was sie da hören. Immer wieder gibt es leise Unmutsäußerungen, oft werden Plakate mit Bildern von Serkan Çalar hochgehalten. Der Angeklagte nimmt all das regungslos zur Kenntnis. Nach eineinhalb Stunden Befragung hat er keine Lust mehr und erklärt, nun keine Fragen mehr beantworten zu wollen. Just in dem Moment, als die Anwälte der Familie von ihrem Fragerecht Gebrauch machen wollten. Diese zeigten sich darüber sehr verärgert.

Eine persönliche Erklärung wolle er aber noch abgeben, macht der Angeklagte deutlich. Er habe in blinder Wut gehandelt und wolle sich aus der Tiefe seines Herzens entschuldigen. Eine große Last liege auf ihm, die ihn nachts nicht schlafen lasse. Und wenn er das Geschehene Ungeschehen machen könnte, würde er die Zeit gern zurückdrehen. Er übernehme die volle Verantwortung, auch wenn er dadurch das Leid der Familie nicht lindern könne.

Worte, die die Opferfamilie nicht erreichen. Sie vermissten eine ehrliche Entschuldigung und die Bereitschaft, zur Aufklärung der Tat beizutragen, erklärte der Anwalt der Nebenkläger. Sie hatten schwere Zeiten durchgemacht und sind noch heute in psychologischer Behandlung. 

Ausgerechnet am Geburtstag des Vaters erhielt die Familie die Nachricht, dass der älteste Sohn ins Krankenhaus eingeliefert worden sei und man bitte möglichst schnell kommen solle. „Wir sind sofort ins Krankenhaus gefahren, wo uns die Ärzte sagten, dass sie kaum noch etwas für Serkan tun können.“ Der Vater erlitt daraufhin einen Herzinfarkt. „Es war schrecklich“, sagte einer der Söhne. „In dem linken Bett lag mein schwerverletzter Bruder, in dem rechten mein Vater.“ Der erholte sich von seinem Infarkt, während der Bruder für hirntot erklärt wurde. „Wir haben bis zum Schluss darum gekämpft, dass er weiterbehandelt wird und gehofft, dass sich alles zum Besseren wendet“, erklärt der älteste Sohn mit stockender Stimme im Gericht. Doch die Maschinen wurden abgeschaltet.

Am Nachmittag des ersten Prozesstages wurden noch zwei Zeugen vernommen, die mit dem Angeklagten Stunden zuvor in Konflikt geraten waren. Da saß dieser – ebenfalls ohne Fahrtkarte – im TGV nach Mannheim. Von der als Zeugin befragten Zugbegleiterin gebeten, den Zug am nächsten Bahnhof zu verlassen, reagierte der Angeklagte unwirsch und aggressiv. Ob er dabei gegen eine Tür getreten hat, wie es im Protokoll zu lesen ist, konnte nicht geklärt werden. Nach Aussage der Polizei wurden die Beamten gerufen, um eine randalierende Person aus dem Zug zu entfernen. 

„Wir sind in den Zug und haben den Angeklagten aus der Toilette in Wagen 13 geholt, in der er sich versteckt hatte. Der Zug, der schon Verspätung hatte, ist dann weitergefahren und wir haben unsere polizeiliche Maßnahme auf Gleis 4 beendet. Unser Auftrag war, die Weiterfahrt im TGV zu unterbinden und das haben wir gemacht. Der Angeklagte blieb anschließend sich selbst überlassen.

„Das Ganze war nicht ungewöhnlich“, erläuterte auch die Zugbegleiterin. „Wir haben immer wieder Reisende, die ohne Ticket reisen und die wir dann auffordern müssen, den Zug zu verlassen. Dass es dann zu lautstarken Protesten komme, sei fast schon Tagesgeschäft. Die unwirsche Verhaltensweise des Angeklagten war insofern nichts Ungewöhnliches. „Als ich dann zwei Tage später erfahren habe, dass der Reisende, den wir des Zuges verwiesen haben, auf seiner Weiterfahrt einen Kollegen so brutal zusammengeschlagen hat, dass der an den Folgen gestorben ist, habe ich mich schon gefragt, ob das vielleicht nicht passiert wäre, wenn ich anders reagiert hätte. Diese Frage hat mich lange Zeit beschäftigt …“, macht sie nachdenklich deutlich.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Dann sollen neun Zeugen vernommen werden.

Bilder vom Auftakt

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