- 3 % mehr Geld, mindestens 110 Euro zum 01.06.2026.
- 2,5 % mehr Geld, mindestens 91 Euro zum 01.06.2027.
- Einführung des tariflichen Zusatzgeldes EVG-ZUG zum 01.12.2026 in Höhe von 24 % des monatlichen Tabellenentgelts.
- Verdoppelung des tariflichen Zusatzgeldes EVG-ZUG zum 01.12.2027 auf 48 % des monatlichen Tabellenentgelts (entspricht 4% des Jahresgehalts).
- Steuerfreie „Entlastungsprämie“ in Höhe von 1000 Euro.* Für Auszubildende: 500 Euro.*
- Laufzeit: 24 Monate (bis 31.12.2027).
Der Abschluss steht unter Gremienvorbehalt bis 20.05.2026.
*Die „Entlastungsprämie“ muss noch durch den Bundesrat. Sollte das Gesetz nicht zustande kommen, erhaltet ihr spätestens bis Jahresende eine Einmalzahlung von 750 Euro bzw. 500 Euro für Auszubildende.
