„Vergabebeschleunigungsgesetz“ beschlossen: Licht und Schatten

Der Bundestag hat am 23. April das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte heute. Nach monatelanger Funkstille enthält das Gesetz immerhin zwei wichtige Verbesserungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - bleibt insgesamt aber deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Bahnhaltestelle im Freien mit gepflastertem Bahnsteig: Links steht ein blauer Linienbus an der Haltestelle, rechts hält ein roter Regionalzug auf den Gleisen. In der Mitte des Bahnsteigs stehen mehrere schlanke Laternenmasten und ein Haltestellenschild. Umgeben ist die Haltestelle von grünen Bäumen und Sträuchern; im Hintergrund sind Wohnhäuser zu sehen. Über der Szene ein blauer Himmel mit weißen Wolken.

Die EVG hatte das Verfahren gemeinsam mit mobifair und dem DGB begleitet und Verbesserungen für Beschäftigte und für die Organisation des SPNV eingefordert. Vieles davon wurde leider nicht umgesetzt.

Bessere Regelung zum Personalübergang
Positiv ist die Änderung beim Personalübergang bei Betreiberwechseln im SPNV. In § 131, Abs. 3 GWB entfällt künftig das Wort „unmittelbar“. Damit gilt die Soll-Regelung zur Personalübernahme nicht mehr nur für Beschäftigte, die „unmittelbar erforderlich“ sind, sondern für alle, die für die Leistung erforderlich sind.

Diese Klarstellung ist wichtig. Bislang beschränkten viele Aufgabenträger die Personalübernahme auf wenige Berufsgruppen. Die EVG hatte bereits seit 2016 darauf hingewiesen, dass ohne Werkstatt-, Vertriebs-, Sicherheits- und Verwaltungspersonal kein SPNV funktioniert. Wir begrüßen daher die Änderung und fordern, dass künftig alle betroffenen Beschäftigten berücksichtigt werden. Die Gesetzesbegründung stellt klar, dass dies auch dem Willen des Gesetzgebers entspricht.

Nicht umgesetzt wurde jedoch unsere – im Vorfeld vom Bundesrat unterstützte – Forderung, diese Soll-Vorschrift auch auf den Busverkehr zu übertragen. Unabhängig davon erlaubt die EU-Verordnung 1370/2007 den Ländern aber weitergehende Vorgaben und ermächtigt die Aufgabenträger ausdrücklich, Personalübergänge für alle Beschäftigten festzulegen.

Direktvergaben erleichtert – aber kein Kurswechsel
Zudem werden kleinere Direktvergaben künftig ausdrücklich auch nach nationalem Recht ermöglicht:

  • im ÖPNV bei weniger als 300.000 Bus-Kilometern oder 1 Mio. Euro pro Jahr
  • im SPNV bei weniger als 500.000 Zug-Kilometern oder 7,5 Mio. Euro pro Jahr

Das betrifft vor allem kurze Linien, Zusatzfahrten oder z. B. die Ticketanerkennung im Fernverkehr. Ein echter Systemwechsel hin zu Direktvergaben als Regelverfahren bleibt aber aus.

Fazit: Das Gesetz bringt einzelne Verbesserungen, vor allem beim Personalübergang. Viele Chancen wurden jedoch vertan. Die EVG bleibt dran - für faire Vergaben und sichere Perspektiven für die Beschäftigten.

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