Verfassungskonforme Bundesbesoldung: Beteiligungsgespräch verschoben

Das Bundesinnenministerium hat einen neuen Gesetzentwurf zur Bezahlung von Bundesbeamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen vorgestellt. Ziel ist es, die Besoldung so anzupassen, dass sie den Vorgaben des Grundgesetzes entsprechen.

Symbolische Illustration zu Bundesbeamt:innen bei der DB AG.

Der DGB hat in Zusammenarbeit mit der EVG und seinen Schwestergewerkschaften diesen Entwurf des BMI geprüft. Wir bewerten diesen Entwurf teilweise positiv, sehen damit aber auch erhebliche Probleme auf uns zukommen. Besonders kritisch bewerten wir die vorgesehene Neuregelung zur Berechnung der Mindestbesoldung.

Nach den aktuellen Plänen soll künftig nicht mehr ausschließlich die tatsächliche Besoldung der Beamt:innen berücksichtigt werden. Stattdessen soll zusätzlich ein mögliches Einkommen der Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise des Ehe- oder Lebenspartners einbezogen werden. Damit würde die verfassungsrechtlich gebotene Mindestalimentation in vielen Fällen lediglich auf dem Papier erreicht, weil ein zusätzliches Partnereinkommen angenommen wird. Aus unserer Sicht ist dieser Ansatz nicht nur verfassungsrechtlich fragwürdig, sondern wirft auch erhebliche Fragen hinsichtlich einer praxisnahen und lebenswirklichen Umsetzung auf.

Ebenso kritisch sehen wir die geplante Wiedereinführung der ursprünglich 2024 ausgelaufenen Abzüge bei Besoldungs- und Versorgungsanpassungen in Höhe von 0,2 Prozentpunkten zur Finanzierung der Versorgungsrücklage – und das ohne zeitliche Begrenzung. Eine solche dauerhafte Kürzung zukünftiger Anpassungen würde aus unserer Sicht dem Anspruch widersprechen, die Besoldung langfristig verfassungskonform und angemessen auszugestalten.

Eigentlich war für den 26. Mai 2026 ein Beteiligungsgespräch mit dem Bundesministerium des Innern geplant. Dieses wurde jedoch verschoben. Zur Begründung teilte das Ministerium mit, dass die Auswertung der Stellungnahmen der Ressorts und Verbände noch nicht abgeschlossen sei.

Erst nach Abschluss der internen Abstimmung und nach Versand eines überarbeiteten Gesetzentwurfs soll ein neuer Termin für das Beteiligungsgespräch festgelegt werden. Bevor das Gesetz beschlossen werden kann, muss es anschließend noch vom Bundeskabinett und später vom Bundestag beraten werden. Die EVG wird das Verfahren zusammen mit dem DGB weiterhin kritisch begleiten.

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