Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesetzgeber in Bund und Ländern mehrfach verpflichtet, die Besoldung von Beamtinnen und Beamten verfassungskonform auszugestalten. Die daraus resultierenden Besoldungsanpassungen werden in der öffentlichen Debatte jedoch häufig als vermeintliche Privilegien für Beamtinnen und Beamte dargestellt. Aus Sicht der Gewerkschaften greift diese Darstellung zu kurz. Dass die geplanten Besoldungsanpassungen auf den ersten Blick außergewöhnlich hoch erscheinen, ist vor allem eine Folge jahrelang verschleppter Besoldungsreformen.
Was zunächst wie ein großzügiger finanzieller Zuwachs für Beamtinnen und Beamten aussieht, ist tatsächlich vor allem die überfällige Korrektur langjähriger Fehlentwicklungen und gleichen Versäumnisse aus der Vergangenheit aus. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack kritisiert, dass die notwendigen Besoldungserhöhungen zunehmend mit Einschnitten an anderer Stelle verbunden werden. „Die Kopplung von Besoldungserhöhung und Verlängerung der Arbeitszeit ist ein fatales Zeichen an die Beamtinnen und Beamten“, erklärte Hannack.
Besonders kritisch sieht sie Pläne einzelner Bundesländer, die Wochenarbeitszeit für ihre Landesbeamtinnen und -beamte zu erhöhen. Während Bremen bereits die 41-Stunden-Woche eingeführt hat, werden ähnliche Schritte auch in anderen Ländern diskutiert. Gleichzeitig verschärfen Personalabbau und unbesetzte Stellen bereits heute die Belastungen im öffentlichen Dienst. Im Bereich des Bundes, wo die 41-Stunden-Woche schon gilt, werden Stellen pauschal weggekürzt und dadurch die Arbeitsbedingungen verschlechtert.
„Wer Arbeitszeiten gegen die Interessen der Beschäftigten und gegen die Argumente der Gewerkschaften und Personalräte ausweitet, handelt kurzsichtig“, betont Hannack. Längere Arbeitszeiten schadeten der Gesundheit, erschwerten die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und schwächten langfristig die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Für die EVG steht fest: Die verfassungskonforme Alimentation ist kein Privileg, sondern ein verfassungsrechtlicher Anspruch. Gerade die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten bei den Eisenbahnen leisten einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren der öffentlichen Daseinsvorsorge und haben Anspruch auf eine amtsangemessene Besoldung.
Zugleich darf die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht dazu führen, dass die Beschäftigten die Kosten durch zusätzliche Arbeitszeit oder schlechtere Arbeitsbedingungen selbst tragen müssen. „Wenn bei ihnen der Eindruck entsteht, dass die verfassungskonforme Besoldung durch mehr Arbeit, höhere Belastung und Stelleneinsparungen gegenfinanziert werden muss, dann ist die Amtsangemessenheit bald mehr Schein als Sein“, warnt Hannack.
Die EVG unterstützt deshalb die Forderung, die verfassungskonforme Besoldung ohne Verschlechterungen bei Arbeitszeit, Personalbemessung und Arbeitsbedingungen umzusetzen. Nur so bleibt der öffentliche Dienst – und damit auch der Bereich der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Eisenbahnwesen – attraktiv und leistungsfähig.
Der Kommentar der stellvertretenden DGB-Vorsitzende Elke Hannack kann im DGB-Beamtenmagazin BM 07/08 2026 nachgelesen werden. www.dgb.de/beamtenmagazin
Verfassungskonforme Alimentation darf nicht durch Mehrbelastung erkauft werden
Die EVG warnt davor, die verfassungskonforme Besoldung von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten durch längere Arbeitszeiten, höheren Arbeitsdruck oder Stellenabbau in Bund und Ländern gegenzufinanzieren. Anlass sind aktuelle Entwicklungen in Bund und Ländern im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation.

Symbolische Illustration zu Bundesbeamt:innen bei der DB AG.