Teilweise Abbedingung des TEG? EVG in Gesprächen mit dem Arbeitgeber

Der Arbeitgeber DB AG hat mit der GDL eine teilweise eine Abbedingung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) vereinbart. Demnach sollen GDL-Tarifleistungen auch in Betrieben des Überschneidungsbereichs (d. h. DB Fernverkehr, DB Regio, DB Cargo) gelten, in denen die EVG die Mehrheitsgewerkschaft ist.

Wie berichtet, entfaltet diese Vereinbarung ohne die EVG keinerlei Wirkung. Deshalb hatte der Arbeitgeber die EVG zu Gesprächen aufgefordert.

Für die EVG war und ist klar, dass diese Unklarheit den Betriebsfrieden stört und es eine möglichst gerechte Lösung braucht.

Deshalb hatte sich die EVG zu Gesprächen bereit erklärt. Wir führen diese derzeit in aller Ernsthaftigkeit mit dem Ziel, dass eine teilweise Abbedingung des TEG unter fairen und vergleichbaren Voraussetzungen stattfindet.

Sofern diese Gespräche zu einem neuen Sachstand führen, werden wir diesen mit unseren verantwortlichen Gremien diskutieren und anschließend informieren.

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